Es ging um die Frage, ob Microsoft das Recht hat, die Weiterveräußerung von erworbener Software in irgendeiner Weise zu unterbinden. Das Recht hat Microsoft nicht, hat der BGH entschieden. Seitdem ist unstreitig, dass legal erworbene Software, ganz legal weiterverkauft werden, gleichgültig in welchem Zustand oder zu welchem Preis, unabhängig davon, ob Microsoft das ausschließen wollte.
In dem entschiedenen fall handelte es sich um OEM Software, in der Sache ist es aber egal, ob OEM oder normale Software, Software bleibt Software.
Windows 7 Professional x64 verkaufen Leider ist der Sticker total kaputt.!!!
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#17
geschrieben 30. März 2012 - 17:52
Lies das Urteil bitte nochmal genauer. Dabei ging es nämlich lediglich um die Frage ob Microsoft es Händlern in Deutschland verbieten kann OEM-Versionen ohne Hardware zu verkaufen.
Es geht in diesem Urteil weder um die Frage was Privatpersonen mit der Lizenz anfangen dürfen, noch ging es darum was bei einer vollständigen Lizenz alles dabei sein muss, das wurde nämlich schon weit früher durch das Urheberrechtsgesetz geklärt.
Es geht in diesem Urteil weder um die Frage was Privatpersonen mit der Lizenz anfangen dürfen, noch ging es darum was bei einer vollständigen Lizenz alles dabei sein muss, das wurde nämlich schon weit früher durch das Urheberrechtsgesetz geklärt.
#18
geschrieben 30. März 2012 - 18:05
Zitat (Doodle: 30. März 2012 - 17:31)
Ich habe nichts übersehen. Das Thema Weiterveräußerung von Software wurde schon vor über 10 Jahren vom BGH abschließend geklärt:
Weiterveräußerung ist ja schön und gut... kann dir keiner Verbieten... aber es gehören immer gewisse PFLICHTBEIGABEN zum Verkauf wie beim Auto der Fahrzeugschein.
#19
geschrieben 30. März 2012 - 19:50
Zitat (Samstag: 30. März 2012 - 17:52)
Es geht in diesem Urteil weder um die Frage was Privatpersonen mit der Lizenz anfangen dürfen, noch ging es darum was bei einer vollständigen Lizenz alles dabei sein muss, das wurde nämlich schon weit früher durch das Urheberrechtsgesetz geklärt.
Bei privaten Wiederverkäufen ist das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers ja schon lange erschöpft, da braucht man kein Urteil, weil das so im Gesetz steht.
Ohne Probleme Verkaufen kann man erworbene körperliche Kopien von Software, das sind dann die originalen Datenträger(CD, DVD, Recovery Datenträger, die Festplatte).
Die Lizenz verliert/erwirbt man durch den Kaufvertrag, und durch nichts anderes.
Der CoA ist also nicht wirklich wichtig, das ist eine MS Erfindung speziell für MS Software.
Wichtig sind also der originale Datenträger und der Kaufvertrag(oder auch Kassen-Bon).
Gruß
Spiderman
#20
geschrieben 30. März 2012 - 20:47
Zitat (Spiderman: 30. März 2012 - 19:50)
Der CoA ist also nicht wirklich wichtig, das ist eine MS Erfindung speziell für MS Software.
Da wäre ich mir nicht mehr so sicher (BGH Urteil vom 06.10.2011, Az. I ZR 6/10).
Irgendwie ist das alles kompliziert. Und wirklich übertragbar ist die Entscheidung auf den hier konkreten Fall auch nicht, zumal es ja hier um den umgekehrten Fall geht (Datenträger ohne COA) und zudem um einen Privatverkauf.
Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 30. März 2012 - 20:48
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
#21
geschrieben 30. März 2012 - 20:49
Naja:
http://www.jurablogs...nis-unzulaessig
http://www.jurablogs...en-erschoepfung
Andererseits:
http://www.frag-eine...n-__f94643.html
Und nochmal andersrum:
http://www.123recht....-__f113465.html
So, und nach der Leseorgie frage ich dich ernsthaft: Stell dir vor du bist im Begriff eine Windows-Version zu kaufen. Du hast die Wahl zwischen einer kompletten Lizenz und einer unvollständigen. Die unvollständige läuft auf einer bekannten Auktionsplattform für 2€ weniger, ist also wie im realen Leben nur unwesentlich günstiger. Nach Studium der momentanen Rechtslage, für welche Version entscheidest du dich, wenn du dir sicher sein willst im legalen Rahmen zu bleiben?
Oder andersrum: Du willst deine Lizenz verkaufen, und dir passiert es wie in Link 2. Was nun? Dir wird vermutlich, im Falle einer Klage nichts anderes übrig bleiben als dem Käufer deiner Lizenz eine vollständige Lizenz nachzuliefern, also doppelte Kosten für dich.
http://www.jurablogs...nis-unzulaessig
http://www.jurablogs...en-erschoepfung
Andererseits:
http://www.frag-eine...n-__f94643.html
Und nochmal andersrum:
http://www.123recht....-__f113465.html
So, und nach der Leseorgie frage ich dich ernsthaft: Stell dir vor du bist im Begriff eine Windows-Version zu kaufen. Du hast die Wahl zwischen einer kompletten Lizenz und einer unvollständigen. Die unvollständige läuft auf einer bekannten Auktionsplattform für 2€ weniger, ist also wie im realen Leben nur unwesentlich günstiger. Nach Studium der momentanen Rechtslage, für welche Version entscheidest du dich, wenn du dir sicher sein willst im legalen Rahmen zu bleiben?
Oder andersrum: Du willst deine Lizenz verkaufen, und dir passiert es wie in Link 2. Was nun? Dir wird vermutlich, im Falle einer Klage nichts anderes übrig bleiben als dem Käufer deiner Lizenz eine vollständige Lizenz nachzuliefern, also doppelte Kosten für dich.
#22 _Niedlicher Zwerg_
geschrieben 30. März 2012 - 21:01
Für 1 EURO kaufe ich dir das Windows 7 ab, verspreche auch keine weiteren Forderungen zu stellen. Dann hat diese Diskussion hier ein Ende.
#23
geschrieben 30. März 2012 - 21:10
Ich stell einfach mal die Frage kann ich das Teil kaufen, dann installieren und dann aktiviern und wenn das klappt erst bezahlen?
wenn ja kauf ich die Version gerne!!
übrigens hat das was damit zu tun [erledigt] [V] oder [T] Windows 7 Professional x64 Key OEM; [V] Corsai ?
wenn ja kauf ich die Version gerne!!
übrigens hat das was damit zu tun [erledigt] [V] oder [T] Windows 7 Professional x64 Key OEM; [V] Corsai ?
#24
geschrieben 30. März 2012 - 22:06
In den Urteilen ging es um Markenrechte oder CoA.
Gerichte können außerdem auch falsch Entscheiden.
Man kann nicht einfach ein CoA von z.B. "Dell" nehmen und eine DVD von "Medion", das wäre auch eine Täuschung des Käufers, also Unrecht.
Man darf auch nicht mit CoA handeln, die CoA sind nur eine Echtheitsbestätigung des Herstellers.
Aber man darf natürlich einen originalen Datenträger verkaufen, auch ohne CoA.
Wer einen CoA verliert, verliert nicht die Lizenz.
Originaler Datenträger und Kaufvertrag, und MS muss mir die Verwendung der Software ermöglichen.
Gruß
Spiderman
Gerichte können außerdem auch falsch Entscheiden.
Man kann nicht einfach ein CoA von z.B. "Dell" nehmen und eine DVD von "Medion", das wäre auch eine Täuschung des Käufers, also Unrecht.
Man darf auch nicht mit CoA handeln, die CoA sind nur eine Echtheitsbestätigung des Herstellers.
Aber man darf natürlich einen originalen Datenträger verkaufen, auch ohne CoA.
Wer einen CoA verliert, verliert nicht die Lizenz.
Originaler Datenträger und Kaufvertrag, und MS muss mir die Verwendung der Software ermöglichen.
Gruß
Spiderman
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