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Betrugsverdacht bei Klausur


#1 Mitglied ist offline   Schülie 

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geschrieben 19. Dezember 2011 - 20:27

Hallo zusammen!

Bin im Moment in der 13. Klasse und werde im März mein Abitur machen. Heute hatte ich bei einer Deutschklausur folgendes Problem:
Mein Handy lag als "Uhr" (besitze keine Armbanduhr) auf dem Tisch, als Richtwert da wir 4 Stunden Zeit hatten. Leider habe ich vergessen, das Smartphone auf lautlos zu stellen und ich bekam einen Anruf! Die Reaktion meiner Lehrerin darauf war, dass sie es mir (verständlicherweise)abgenommen hat und in meinem Arbeitsheft markiert hat, bis wohin ich geschrieben hatte bis zu dem Zeitpunkt in dem das Handy klingelte. (war ca. nach der ersten Stunde)Also 1 1/2 Seiten.

Insgesamt habe ich 9 Seiten geschrieben, die wie ich jetzt erfahren musste, nutzlos waren! Nach der Klausur musste ich mein Handy beim Rektor abholen, der mir erklärte, die Klausur wird mit 0 Punkten (glatte 6) bewertet!! Meine Frage: Darf die Direktion das durchsetzen?
Habe ich irgendeine Chance, die 0 Punkte zu widerrufen? Der Verdacht, dass ich geschummelt habe tut sich natürlich auf durch die Tatsache, dass das Handy auf dem Tisch lag, aber muss mir das nicht nachgewiesen werden? Weder Lehrerin noch Rektor können mir Betrug nachweisen (habe ich auch nicht!!!) also nochmal die Frage: Was kann ich tun?

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#2 Mitglied ist offline   J000S 

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geschrieben 19. Dezember 2011 - 20:33

Ganz klar erstmal protestieren! Wenn das Handy aufm Tisch lag hätte der Lehrer es ja bemerken müssen.
Wie du schon sagtest, sie müssen erstmal nachweisen, dass du geschumelt hast.

Ich würde wenn nichts hilft nach einem Nachschreib Termin fragen, um deine Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen.

#3 Mitglied ist offline   Schülie 

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geschrieben 19. Dezember 2011 - 20:37

Beitrag anzeigenZitat (J000S: 19. Dezember 2011 - 20:33)

Ganz klar erstmal protestieren! Wenn das Handy aufm Tisch lag hätte der Lehrer es ja bemerken müssen.
Wie du schon sagtest, sie müssen erstmal nachweisen, dass du geschumelt hast.

Ich würde wenn nichts hilft nach einem Nachschreib Termin fragen, um deine Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen.



Ich hab wahnsinnige Angst davor, dass sich nichts an der jetzigen Gegebenheit ändern lässt! Vor allem habe ich beim Gespräch mit meinem Rektor heute Sachen gehört wie dass in Hausordnung und von Ministerium festgelegt ist, dass das Handy aus und in der Tasche sein muss.. Stellt vielleicht ein großes Problem dar, dass es bei mir nicht so war..

Als ich meinen Rektor gefragt habe ob man da denn gar ncihts machen könne, meinte er nur "nein" ... :(

#4 _CrownMiro_

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geschrieben 19. Dezember 2011 - 20:42

Mehr als Nein sagen kann er nicht, probiere es einfach.

#5 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 19. Dezember 2011 - 20:48

Wenn ein Handy grundsätzlich verboten ist - und davon gehe ich aus, wenn die Lehrerin es weggenommen hat - dann spielt es doch gar keine Rolle, ob man damit telefoniert, ins Netzt geht oder einfach nur auf die Uhr guckt. Dann ist es verboten und ein Betrugsversuch.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#6 Mitglied ist offline   Schülie 

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geschrieben 19. Dezember 2011 - 20:52

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 19. Dezember 2011 - 20:48)

Wenn ein Handy grundsätzlich verboten ist - und davon gehe ich aus, wenn die Lehrerin es weggenommen hat - dann spielt es doch gar keine Rolle, ob man damit telefoniert, ins Netzt geht oder einfach nur auf die Uhr guckt. Dann ist es verboten und ein Betrugsversuch.



Klingt nachvollziehbar! Was ich dann aber nicht verstehe, ist, dass sie die Stelle in meinem Heft markiert hat und mich noch ganze 3 Stunden hat weiter schreiben lassen obwohl sie mir das Heft hätte gleich wegnehmen können?

#7 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 19. Dezember 2011 - 21:32

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (Schülie: 19. Dezember 2011 - 20:52)

Klingt nachvollziehbar! Was ich dann aber nicht verstehe, ist, dass sie die Stelle in meinem Heft markiert hat und mich noch ganze 3 Stunden hat weiter schreiben lassen obwohl sie mir das Heft hätte gleich wegnehmen können?



Das kann sie z.B. aus dem Grund gemacht haben, weil sie sich nicht sicher war, wie die korrekte Vorgehensweise ist.

Zur Sache an sich: Grundsätzlich müssen Prüfungsbedingungen bekannt gemacht sein oder "objektiv betrachtet üblich sein" (Verbot von Spickzetteln etc.). Dies kann durch expliziten Hinweis am Anfang der Klausur bekannt gegeben werden, durch Aufnahme in die Haus-/Klausurordnung, durch sonstige Ordnung, Gesetz oder Erlass, soweit ordnungsgemäß erlassen.

Eine Argumentation wie "das hätte man ja sehen müssen..." greift nicht - sonst könnte man sich ja auch Spickzettel auf den Tisch legen, mit der gleichen Argumentation. Letztlich ist das Medium und die Wahl des unerlaubten Hilfmittels egal.

Insofern hilft vorrangig vor allem wohl nur das direkte Gespräch, ggf. mit dem Angebot eines alternativen Nachschreibtermins als Konsenslösung.

Dieser Beitrag wurde von LostSoul bearbeitet: 19. Dezember 2011 - 21:32


#8 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 19. Dezember 2011 - 21:55

Du hast schlechte Karten. Du hast in dem Sinne ein unerlaubtes Hilfsmittel auf dem Tisch gehabt. Da ist es vollkommen normal, dass dir die Klausur aberkannt wird bzw sie mit 0 Punkten gewertet wird. Erlaubte Hilfsmittel werden bekannt gegeben. Wenn auf der Klausur nicht draufsteht, was du mithaben darfst, musst du erstmal davon ausgehen, dass du garnichts mithaben darfst, außer Stifte.

Von einem in der 13. Klasse kann man erwarten, dass er weis, dass Handys nicht erlaubt nicht. Da hilft "Unwissenheit" nicht weiter. Wenn du keine Uhr hast, dann solltest du bei der Lehrerin nachfragen, was du benutzen darfst. Wir durften immer eine Digitaluhr, so Funkwecker, mitnehmen. Handys gingen NIE, auch wenn man keine Uhr hat.

Ein Handy als Sache an sich ist schon klar ein Betrugsversuch, da wirst du nicht weit kommen. Denn hier geht es nicht darum, dass du beim Pfuschen erwischt wurdest, sondern dass du etwas dabei hattest, was Pfuschen ermöglicht. Das ist etwa so, als wäre kein Taschenrechner erlaubt, aber du hast einen am Tisch, auch wenn du ihn nicht nutzt.

Zitat

Klingt nachvollziehbar! Was ich dann aber nicht verstehe, ist, dass sie die Stelle in meinem Heft markiert hat und mich noch ganze 3 Stunden hat weiter schreiben lassen obwohl sie mir das Heft hätte gleich wegnehmen können?
Ich gehe davon aus, dass sie sich erkundigt hat, wie zu verfahren ist. Das ist eigentlich normal, das die Stelle, wo der Betrugsversuch erkannt wurde, markiert wird. Und da sie auf Nummer sicher gehen wollte, wird sie dich haben weiterschreiben lassen.

Dieser Beitrag wurde von LoD14 bearbeitet: 19. Dezember 2011 - 21:58


#9 _EDDP_

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geschrieben 19. Dezember 2011 - 22:19

Beitrag anzeigenZitat (LoD14: 19. Dezember 2011 - 21:55)

Von einem in der 13. Klasse kann man erwarten, dass er weis, dass Handys nicht erlaubt nicht.

Ja, davon kann man eigentlich ausgehen. Aber sehen wir es mal von der positiven Seite. Besser ist doch, es ist jetzt passiert als während der (schriftlichen) Abiturprüfungen. Insofern sollte ihm das eine Lehre (gewesen) sein...;)

#10 Mitglied ist offline   Snake-deluxe 

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geschrieben 24. Dezember 2011 - 11:01

Beitrag anzeigenZitat (Schülie: 19. Dezember 2011 - 20:37)

Ich hab wahnsinnige Angst davor, dass sich nichts an der jetzigen Gegebenheit ändern lässt! Vor allem habe ich beim Gespräch mit meinem Rektor heute Sachen gehört wie dass in Hausordnung und von Ministerium festgelegt ist, dass das Handy aus und in der Tasche sein muss.. Stellt vielleicht ein großes Problem dar, dass es bei mir nicht so war..

Als ich meinen Rektor gefragt habe ob man da denn gar ncihts machen könne, meinte er nur "nein" ... :(


Also bei uns (Technikerschule) muss das Handy aus und vorne aufm Lehrertisch liegen. Wird ein Handy beim Schüler gesehen, selbst wenn es nur in der Tasche liegt, gibts auch bei uns ne 6.

So viel zumindest die Theorie - passiert ist das bis jetzt aber noch nie, und wenn dann wurde doch ein Auge zugedrückt.

#11 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 24. Dezember 2011 - 12:14

Es sind aber zwei paar Schuh, ob das Handy jetzt auf dem Tisch lag und klingelte, oder ob es in der Tasche klingelt. In der Tasche wird fast immer ein Auge zugedrückt. Aber das ist auch im Ermessen des Lehrers, ob er sowas "übersieht" oder nicht. Wenn es auf dem Tisch liegt und klingelt, kann er es nicht "übersehen". Er muss sich ja auch rechtfertigen, wenn zb ein Schüler zu einem Kollegen geht, und sagt, "Bei Frau xy hatte der auch das Handy auf dem Tisch, das hat sie auch gesehen und nichts gemacht". Das ist nicht gut für den Job. Wenn es in der Tasche war, kann man immer noch glaubhaft das ganze "übersehen".

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