Betrugsverdacht bei Klausur
#1
geschrieben 19. Dezember 2011 - 20:27
Bin im Moment in der 13. Klasse und werde im März mein Abitur machen. Heute hatte ich bei einer Deutschklausur folgendes Problem:
Mein Handy lag als "Uhr" (besitze keine Armbanduhr) auf dem Tisch, als Richtwert da wir 4 Stunden Zeit hatten. Leider habe ich vergessen, das Smartphone auf lautlos zu stellen und ich bekam einen Anruf! Die Reaktion meiner Lehrerin darauf war, dass sie es mir (verständlicherweise)abgenommen hat und in meinem Arbeitsheft markiert hat, bis wohin ich geschrieben hatte bis zu dem Zeitpunkt in dem das Handy klingelte. (war ca. nach der ersten Stunde)Also 1 1/2 Seiten.
Insgesamt habe ich 9 Seiten geschrieben, die wie ich jetzt erfahren musste, nutzlos waren! Nach der Klausur musste ich mein Handy beim Rektor abholen, der mir erklärte, die Klausur wird mit 0 Punkten (glatte 6) bewertet!! Meine Frage: Darf die Direktion das durchsetzen?
Habe ich irgendeine Chance, die 0 Punkte zu widerrufen? Der Verdacht, dass ich geschummelt habe tut sich natürlich auf durch die Tatsache, dass das Handy auf dem Tisch lag, aber muss mir das nicht nachgewiesen werden? Weder Lehrerin noch Rektor können mir Betrug nachweisen (habe ich auch nicht!!!) also nochmal die Frage: Was kann ich tun?
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#2
geschrieben 19. Dezember 2011 - 20:33
Wie du schon sagtest, sie müssen erstmal nachweisen, dass du geschumelt hast.
Ich würde wenn nichts hilft nach einem Nachschreib Termin fragen, um deine Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen.
#3
geschrieben 19. Dezember 2011 - 20:37
Zitat (J000S: 19. Dezember 2011 - 20:33)
Wie du schon sagtest, sie müssen erstmal nachweisen, dass du geschumelt hast.
Ich würde wenn nichts hilft nach einem Nachschreib Termin fragen, um deine Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen.
Ich hab wahnsinnige Angst davor, dass sich nichts an der jetzigen Gegebenheit ändern lässt! Vor allem habe ich beim Gespräch mit meinem Rektor heute Sachen gehört wie dass in Hausordnung und von Ministerium festgelegt ist, dass das Handy aus und in der Tasche sein muss.. Stellt vielleicht ein großes Problem dar, dass es bei mir nicht so war..
Als ich meinen Rektor gefragt habe ob man da denn gar ncihts machen könne, meinte er nur "nein" ...
#4 _CrownMiro_
geschrieben 19. Dezember 2011 - 20:42
#5
geschrieben 19. Dezember 2011 - 20:48
#6
geschrieben 19. Dezember 2011 - 20:52
Zitat (Holger_N: 19. Dezember 2011 - 20:48)
Klingt nachvollziehbar! Was ich dann aber nicht verstehe, ist, dass sie die Stelle in meinem Heft markiert hat und mich noch ganze 3 Stunden hat weiter schreiben lassen obwohl sie mir das Heft hätte gleich wegnehmen können?
#7
geschrieben 19. Dezember 2011 - 21:32
Zitat (Schülie: 19. Dezember 2011 - 20:52)
Das kann sie z.B. aus dem Grund gemacht haben, weil sie sich nicht sicher war, wie die korrekte Vorgehensweise ist.
Zur Sache an sich: Grundsätzlich müssen Prüfungsbedingungen bekannt gemacht sein oder "objektiv betrachtet üblich sein" (Verbot von Spickzetteln etc.). Dies kann durch expliziten Hinweis am Anfang der Klausur bekannt gegeben werden, durch Aufnahme in die Haus-/Klausurordnung, durch sonstige Ordnung, Gesetz oder Erlass, soweit ordnungsgemäß erlassen.
Eine Argumentation wie "das hätte man ja sehen müssen..." greift nicht - sonst könnte man sich ja auch Spickzettel auf den Tisch legen, mit der gleichen Argumentation. Letztlich ist das Medium und die Wahl des unerlaubten Hilfmittels egal.
Insofern hilft vorrangig vor allem wohl nur das direkte Gespräch, ggf. mit dem Angebot eines alternativen Nachschreibtermins als Konsenslösung.
Dieser Beitrag wurde von LostSoul bearbeitet: 19. Dezember 2011 - 21:32
#8
geschrieben 19. Dezember 2011 - 21:55
Von einem in der 13. Klasse kann man erwarten, dass er weis, dass Handys nicht erlaubt nicht. Da hilft "Unwissenheit" nicht weiter. Wenn du keine Uhr hast, dann solltest du bei der Lehrerin nachfragen, was du benutzen darfst. Wir durften immer eine Digitaluhr, so Funkwecker, mitnehmen. Handys gingen NIE, auch wenn man keine Uhr hat.
Ein Handy als Sache an sich ist schon klar ein Betrugsversuch, da wirst du nicht weit kommen. Denn hier geht es nicht darum, dass du beim Pfuschen erwischt wurdest, sondern dass du etwas dabei hattest, was Pfuschen ermöglicht. Das ist etwa so, als wäre kein Taschenrechner erlaubt, aber du hast einen am Tisch, auch wenn du ihn nicht nutzt.
Zitat
Dieser Beitrag wurde von LoD14 bearbeitet: 19. Dezember 2011 - 21:58
#9 _EDDP_
geschrieben 19. Dezember 2011 - 22:19
Zitat (LoD14: 19. Dezember 2011 - 21:55)
Ja, davon kann man eigentlich ausgehen. Aber sehen wir es mal von der positiven Seite. Besser ist doch, es ist jetzt passiert als während der (schriftlichen) Abiturprüfungen. Insofern sollte ihm das eine Lehre (gewesen) sein...
#10
geschrieben 24. Dezember 2011 - 11:01
Zitat (Schülie: 19. Dezember 2011 - 20:37)
Als ich meinen Rektor gefragt habe ob man da denn gar ncihts machen könne, meinte er nur "nein" ...
Also bei uns (Technikerschule) muss das Handy aus und vorne aufm Lehrertisch liegen. Wird ein Handy beim Schüler gesehen, selbst wenn es nur in der Tasche liegt, gibts auch bei uns ne 6.
So viel zumindest die Theorie - passiert ist das bis jetzt aber noch nie, und wenn dann wurde doch ein Auge zugedrückt.
#11
geschrieben 24. Dezember 2011 - 12:14

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