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Nachrichten zum Thema: Office 2010
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Home & Student - wie oft Installieren


#1 Mitglied ist offline   evil.baschdi 

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geschrieben 17. Dezember 2011 - 11:03

Guten Morgen.

Es gibt ja angeblich die "Grauzone", dass ich mit der Standardedition von Office 2010, die ich nur auf einem Gerät installieren dürfte, ein Notebook UND einen PC bespielen dürfte, wenn beide Geräte auf mich lizenziert sind.

1. Stimmt das überhaupt? Wo steht das? hätte das gerne schriftlich.

Jetzt ist es ja so, dass ich mit Home & Student 3 Lizenzen bekomme, die ich auf 3 Geräten installieren darf.
Aktuelle Ausnutzung: Mein Notebook, Notebook meiner Schwester und PC meines Vaters.

2. Ist es jetzt dennoch möglich erlaubt, dass ich ein viertes Mal Office aktiviere, da es sich bei dem vierten Gerät ja um einen ebenfalls auf mich registrierten Desktop PC handelt?
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#2 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 17. Dezember 2011 - 11:13

Wenn, dann hier.
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#3 Mitglied ist offline   Ludacris 

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geschrieben 17. Dezember 2011 - 11:30

du hast eine Lizenz die auf 3 PCs installiert werden darf. Laut der eula Punkt 2c darfst du eine Lizenz auf einem tragbaren gerät (Note-, net- und du Notebook sowie einem tablet) verwendet werden (->keine Grauzone so der in der eula so verankert). Wenn der vierte PC ein Desktop ist und dieser hauptsächlich von dir genutzt wird dann sollte es lizenztechnisch ok sein, frsg aber am besten bei Microsoft nach.
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#4 Mitglied ist offline   evil.baschdi 

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geschrieben 17. Dezember 2011 - 11:36

Danke, da steht tatsächlich etwas dazu:

Zitat

2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.

a. Eine Kopie pro Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software
auf einem Gerät zu installieren. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät".

b. Lizenziertes Gerät. Sie dürfen nur jeweils eine Kopie der Software
auf dem lizenzierten Gerät nutzen.

c. Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, eine weitere Kopie der
Software auf einem tragbaren Gerät zur Verwendung durch den einzigen
Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren.


Allerdings werde ich im Bezug auf H&S nicht ganz schlau daraus. Ich habe bezogen auf Absatz a. 3 "lizenzierte Geräte".
Ich bin der einzige (Haupt-) Benutzer meines Notebooks. Ist ein Notebook ein Tragbares Gerät?
Werde mal die restlichen Seiten noch durchackern, aber aktuell ließt es sich so, als dürfte ich das tun, oder?

Edit: Zu langsam. Gut, muss ich Montag mal bei MS nachfragen, hab da über die Firma nen Kontakt. Hoffe, der is noch nicht im wohlverdienten Weihnachtsurlaub :)

Danke euch!

Dieser Beitrag wurde von mister-x bearbeitet: 17. Dezember 2011 - 11:37

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#5 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 17. Dezember 2011 - 11:39

Zitat

Ist ein Notebook ein Tragbares Gerät?
Ja.
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#6 Mitglied ist offline   Ludacris 

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geschrieben 17. Dezember 2011 - 11:40

ne brauchst nicht, hab meinen guten alten Kontaktmann bei Microsoft gefragt. Bei Home and Student ist es egal ob es ein Desktop oder tragbarer PC ist, es darf auf drei (3) PCs verwendet werden
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#7 Mitglied ist offline   evil.baschdi 

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geschrieben 17. Dezember 2011 - 11:43

somit darf ich's nicht auf meinem rechner (nummer vier) installieren, weil mein notebook nicht gesondert als tragbares gerät deklariert wird?
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#8 Mitglied ist offline   Ludacris 

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geschrieben 17. Dezember 2011 - 12:07

nein du darfst es offiziell nicht installieren weil es auf maximal 3 PCs, egal ob tragbar oder nicht, installieren darfst
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#9 Mitglied ist offline   evil.baschdi 

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geschrieben 17. Dezember 2011 - 12:09

wie nervig!
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#10 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 17. Dezember 2011 - 13:58

Vielleicht verstehe ich das falsch aber ich verstehe es jedenfalls so:

Ein Student hat auf seinem PC MS Office installiert und arbeitet zu Hause damit. Um in der Uni mitzutippen und Schriften und Tabellen mit hin und herzunehmen erlaubt MS eine weitere Installation auf dem Laptop. Das setzt natürlich voraus, dass der Student auch Hauptnutzer beider Geräte ist. Bei dieser Regelung wäre die Auslegung aber schon ein bißchen dehnbar - was gehört in welchem Umfang wem und wer nutzt es wie? So und um dieses ganz klar zu Regeln gibts bei der anderen Variante 3 Lizenzen, die man beliebig auf Rechner verteilen kann aber in der Summe eben 3 Rechner und nicht mehr.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#11 Mitglied ist offline   evil.baschdi 

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geschrieben 17. Dezember 2011 - 14:02

ja, soweit würde das schon sinn machen. nur versteht ich dann die aufgliederung der eula nicht. es wird weder unter punkt 2 noch unter punkt 11 (hier steht das mit den 3 geräten bei home & student) explizit drinnen, dass die möglichkeit zum installieren und aktivieren der software unter einem weiteren - dann tragbaren - gerät nur für bestimmte lizenztypen zutrifft. :cool:
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