Zitat (nobody is perfect: 21. Oktober 2011 - 21:28)
Und was hätte eine Gerichtsverhandlung gebracht?
Und wer hat den Herrn trotz der bekannten Verbrechen jahrelang hofiert und gewähren lassen? Ein rechtsstaatliches Verfahren ist einem Mord immer vorzuziehen. Die hinterrückse Ermordung von Gefangenen verbietet schon die Genfer Konvention. Sie gilt für alle Menschen auch für Tyrannen. Das mag man im Einzelfall beklagen können, ändert nicht am Sachverhalt.
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 23. Oktober 2011 - 19:55

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