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Recht am Bild
#1
geschrieben 06. September 2011 - 07:40
Hallo,
ich bin Webmaster für unseren Sportverein. Seit kurzem stellen wir Bilder von allen Mannschaften auch Jugendmannschaften Online. Bei den Jugendmannschaften ist es ja nunmal so, dass Kinder auf den Bildern sind. Ist es rechtlich erlaubt die Namen der Kinder unter dem Bild zu schreiben? Oder muss man dafür das Einverständniss der Eltern haben?
Kann mir da einer weiterhelfen?
Gruß
ich bin Webmaster für unseren Sportverein. Seit kurzem stellen wir Bilder von allen Mannschaften auch Jugendmannschaften Online. Bei den Jugendmannschaften ist es ja nunmal so, dass Kinder auf den Bildern sind. Ist es rechtlich erlaubt die Namen der Kinder unter dem Bild zu schreiben? Oder muss man dafür das Einverständniss der Eltern haben?
Kann mir da einer weiterhelfen?
Gruß
Heja BvB
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#2
geschrieben 06. September 2011 - 08:38
Ich würde die Einverständniserklärung einholen. Wie viele Personen sind denn überhaupt zu sehen? Ab ner gewissen Anzahl musst du ja fürs Bild keine Erlaubnis mehr haben (bin mir aber nicht 100%ig sicher).
#3
geschrieben 06. September 2011 - 08:58
Zitat
Oder muss man dafür das Einverständniss der Eltern haben?"
sollte man machen, Stichwort Urheberrecht.
Zitat
Ab ner gewissen Anzahl musst du ja fürs Bild keine Erlaubnis mehr haben
ist m.E. nur wenn man auf einen öffentlichen Platz zufällig mit auf dem Foto ist, wo ja hier nicht der Fall ist.
Kann da Joos nur zustimmen, hol dir "schriftlich" eine Genehmigung, und du bist auf er sicheren Seite
#6
geschrieben 15. September 2011 - 16:35
Auf einen Blick
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Dieser Beitrag wurde von J000S bearbeitet: 15. September 2011 - 16:36
#7
geschrieben 15. September 2011 - 22:04
Zitat (J000S: 15. September 2011 - 16:35)
[*]Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Das ist interessant wenn ich zB meine Fotos von Fussballstadien veröffentliche. Zum Beispiel zur Wahrheitsfindung von Randale der Ultras und Hooligans.
Ich hab schon solche Bilder veröffentlicht, ohne ein Gesicht zu verfälschen oder Einverständnisse zu erfragen.
Allerdings sehe ich ähnliche Bilder, wo dann diese "Szenelaute" verfälscht sind, damit sie nicht erkannt werden. Ist das eher als Selbstschutz der Ultraszene zu sehen?
Peace.
Dieser Beitrag wurde von DARK-THREAT bearbeitet: 15. September 2011 - 22:05
#8
geschrieben 15. September 2011 - 22:17
#9
geschrieben 15. September 2011 - 22:20
Richtige Gruppenfotos unterscheiden sich von "Schnappschüssen mit vielen Leuten drauf" vor Allem dadurch, dass sich die zu fotografierenden Personen ja direkt zum fotografiert werden hinstellen. Da ist eine grundsätzliche Einverständniserklärung ja da. Jemand der nicht mit aufs Bild will hat sich da im Vorfeld ja sehr immer sehr mädchenhaft. "Neeeiiin laß mich, ich will nicht aufs Fotoooo..."
Von daher würde ich ausschließlich wegen der Minderjährigkeit der Kinder und nur für die Bildveröffentlichung bei den Eltern fragen. Auf Namen würde ich verzichten.
Von daher würde ich ausschließlich wegen der Minderjährigkeit der Kinder und nur für die Bildveröffentlichung bei den Eltern fragen. Auf Namen würde ich verzichten.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
#10
geschrieben 16. September 2011 - 06:51
Man muss im Fall, dass da später jemand was gegen hat aber einen Nachweis haben, dass der/die Jenige eine Einwilligung dazu gegeben hat.
Sonst kanns problematisch werden.
Sonst kanns problematisch werden.
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