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Industrie Unterliegt Tauschbörsen Erneut


#1 Mitglied ist offline   netwolf 

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  geschrieben 20. August 2004 - 08:09

Grokster und Streamcast laut US-Berufungsgericht nicht verantwortlich für illegalen Musik- und Film- Tausch | Software-Design entscheidend | Richter warnt vor angestrebter Verschärfung des Copyrights

Die US-Musikindustrie hat in ihrem Feldzug gegen Tauschbörsen einen neuen Rückschlag erlitten.

Das US-Berufungsgericht in San Francisco bestätigte das erste Urteil vom April 2003, wonach die Musik-Tauschbörsenbetreiber Grokster und Streamcast Networks für das Tauschen von Copyright-geschützten Inhalten wie Musik in den P2P-Börsen nicht verantwortlich sind.

In diesem Fall sei das Software-Design entscheidend, so der Urteilsspruch. Die Firmen würden, anders als Napsters Server-System bloß die Software zur Verfügung stellen, die es ermögliche, Informationen über das Netz auszutauschen, egal ob urheberrechtlich geschützt oder nicht.

Richter Stephen Wilson hat sein Urteil im letzten Jahr ebenfalls damit begründet, dass sich Grokster und Streamcast "nicht wesentlich von Unternehmen unterscheiden, die Videorekorder oder Kopierer verkaufen", die auch zum illegalen Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte verwendet werden könnten.
Grokster-Fall erneut vor Gericht

Content-Filter als "Windfang"
Die Filmstudios und Musiklabels, die gegen das erste Urteil Berufung eingelegt hatten, argumentierten, dass Grokster und Streamcast, im Gegensatz zu Sony mit seinem Betamax [das in einem Urteil auch nicht für VHS-Kopien verantwortlich gemacht wurde], sehr wohl etwas gegen das vermeintlich illegale Treiben in den Tauschbörsen eingreifen könnten.

So könnten sie Filter einsetzen, um bestimmte Inhalte aus den Systemen rauszufiltern, würden dies aber ablehnen, weil kostenlose Filme und Musik User und damit Werbeeinschaltungen anziehen würden.

Während des Hearings der Anklage stellte einer der drei Richter eine solche Maßnahme, als Mittel um den Tausch von Copyright-geschütztem Material zu unterbinden, allerdings in Frage. "Fangen wir nicht bloß den Wind?", fragte Sidney Thomas.

Im Urteil führte Richter Thomas zudem an, dass die angestrebte Verschärfung des Copyrights unklug sei. Zwar würden dadurch die kurzfristigen wirtschaftlichen Ziele der Copyright-Inhaber befriedigt werden. Doch eine Verschärfung könnte auch noch unbekannte Konsequenzen außerhalb des Kontexts mit sich bringen.
Widerstand gegen Copyright-Verschärfung

Widerstand erwartet
Fred von Lohmann, der als Anwalt die Interessen der Tauschbörsen vor Gericht vertreten hat, sieht in dem Urteil einen großen Sieg. Es zeige, dass neue Technologien nicht endlosen Rechtsstreitigkeiten von Seiten Hollywoods unterworfen werden sollten, weil diese mögliche bestehende Geschäftmodelle stören könnten.

Lohmann erwartet, dass die Musik- und Filmindustrie sich nun an den US-Kongress um Hilfestellung wendet. Dabei dürfte vor allem Senator Orrin Hatch, der im Juni den Inducing Infringement of Copyrights Act vorstellte, der größte Fürsprecher der Industrie sein. Auch eine Berufung vor dem US Supreme Court ist möglich.

Hatchs Entwurf sieht vor, dass jeder, der Copyright-Verletzungen Beihilfe leistet, dazu aufruft oder dazu verleitet, für die dadurch entstandenen Schäden zur Verantwortung gezogen werden kann.

Quelle: http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?re...45087&tmp=29920

EDIT: nun auch hier (etwas ausführlicher): http://www.heise.de/...r/meldung/50204

Dieser Beitrag wurde von netwolf bearbeitet: 20. August 2004 - 08:55

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#2 Mitglied ist offline   netwolf 

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geschrieben 20. August 2004 - 08:11

Das ist genau die Art von news die ich bei meinem Frühstücks-Kaffee gerne lese :P ;)

(grundsätzlich ist mir herzlich egal was irgendein US-Gericht für gut oder schlecht, wahr oder falsch befindet, aber irgendwie freut es mich trotzdem ;) )
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