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Räuberischer Diebstahl


#1 Mitglied ist offline   DieKillerhuhn 

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geschrieben 03. März 2011 - 15:53

Hallo liebes Winfuture Team,
ich habe eine Frage zum Thema Räuberischer Diebstahl : Es gibt Drei Personen. Person A , B, C. Person A und B habe sich etwas eingesteckt, wobei Person C nur daneben stand. Anschließend gingen alle drei zur Kasse, Person A hat einen telefonanruf bekommen und geht aus dem Laden heraus. 2 Mitarbeiter folgen diesem hinaus und Person A läuft weg, verletzt dabei leicht einen Kunden, der ihn aufhalten wollte. Person B legte die Pulle noch im Laden weg. Person B und C sind im Laden geblieben und wurden mitgenommen, hatten aber nichts geklaut. Person A wurde überführt. Nun wurde Person C wegen Räuberiscen Diebstahls vorgeladen. Person C hat doch aber nichts geklaut, nicht mal etwas eingesteckt. Was kommt auf Person C nun zu?

Mfg

Dieser Beitrag wurde von DieKillerhuhn bearbeitet: 03. März 2011 - 15:54


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#2 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 03. März 2011 - 16:03

Rücktritt von allen Ämtern.



Nee ansonsten erstmal grundsätzlich, dass es nur ein Tipp für richtiges Verhalten und keine Rechtsberatung ist aber falls es der Wahrheit entspricht, die man ja auch immer sagen soll, wäre es sicherlich vorteilhaft, wenn A, der geklaut hat erklärt, dass es seine Idee war und zumindest C nichts davon wußte, dass er vorhat zu klauen, als alle den Laden betraten.
Hatten alle 3 vor gemeinsam zu klauen, dann sollten auch alle 3 zu der Scheiße stehen, die sie gebaut haben.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#3 Mitglied ist offline   DieKillerhuhn 

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geschrieben 03. März 2011 - 16:05

Also C wusste davon dass A etwas klauen wollte, allerdings hat C selber nichts gemacht.

#4 Mitglied ist offline   ReviRd-Revo 

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geschrieben 03. März 2011 - 16:33

Also da greift der Spruch: "Mitgehangen mitgefangen". Mir ist sowas ähnliches mal passiert aber etwas anders. 2 Schulfreunde und ich sind im Geschäft gegangen die beiden Mitschüler haben geklaut und ich wusste nichts davon und trotzdem wurde ich fast belangt. Naja nach hin und her haben aber die beiden Schulfreunde doch noch zugegeben das ich nichts davon gewusst habe. Die Polizei sagte mir damals nochmal das die gleiche Strafe droht obwohl ich nicht geklaut habe wenn ich davon wüsste.

Dieser Beitrag wurde von ReviRd-Revo bearbeitet: 03. März 2011 - 17:21


#5 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 03. März 2011 - 17:23

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (ReviRd-Revo: 03.03.2011, 16:33)

Also da greift der Spruch: "Mitgehangen mitgefangen". Mir ist sowas ähnliches mal passiert aber etwas anders. 2 Schulfreunde und ich sind im Geschäft gegangen die beiden Mitschüler haben geklaut und ich wusste nichts davon und trotzdem wurde ich belangt. Naja nach hin und her haben aber die beiden Schulfreunde doch noch zugegeben das ich nichts davon gewusst habe. Die Polizei sagte mir damals nochmal das die gleiche Strafe droht obwohl ich nicht geklaut habe wenn ich davon wüsste.


Zunächst einmal gibt es in Deutschland keine Sippenhaft, auch nicht im weiteren Sinne. Des weiteren behauptet die Polizei gerne mal Dinge, weswegen ja auch "nur" *hüstel* über 80% aller Polizeieinsätze nach Erhebungen rechtsfehlerbehaftet sind, soviel also dazu. Am beliebtesten ist ja in der Hinsicht immer wieder, dass ein Geständnis ggü. der Polizei was bringen würde, was gänzlicher Dummfug ist. Im Gegenteil, es wird viel häufiger zum Knüppel zwischen den eigenen Beinen.

Zur Frage: Räuberischer Diebstahl scheidet, sofern der Tathergang stimmt, aus objektiven Gründen aus, da der Gesetzestatbestand nicht erfüllt wird. Den C erwartet somit überhaupt nichts.

#6 Mitglied ist offline   Django2 

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geschrieben 03. März 2011 - 17:28

Ich würde auch sagen das C nichts zu befürchten hat, A hat den diebstahl vollendet, B hat einen versuchten und C sollte sofern seine Kollegen nicht irgendeinen Scheiss bei den Bullen behaupten leer aus gehen.
Seinen Umgang sollte er aber mal überdenken, wer mit Kollegen Schnaps (oder was war in der Pulle?) klauen geht die sich nahher auf der Flucht sogar noch den Weg freiboxen der kriegt auf kurz oder lang immer wieder Ärger.

Dieser Beitrag wurde von Django2 bearbeitet: 03. März 2011 - 17:29


#7 Mitglied ist offline   ReviRd-Revo 

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geschrieben 03. März 2011 - 18:16

Beitrag anzeigenZitat (LostSoul: 03.03.2011, 17:23)

Guten Tag.



Zunächst einmal gibt es in Deutschland keine Sippenhaft, auch nicht im weiteren Sinne. Des weiteren behauptet die Polizei gerne mal Dinge, weswegen ja auch "nur" *hüstel* über 80% aller Polizeieinsätze nach Erhebungen rechtsfehlerbehaftet sind, soviel also dazu. Am beliebtesten ist ja in der Hinsicht immer wieder, dass ein Geständnis ggü. der Polizei was bringen würde, was gänzlicher Dummfug ist. Im Gegenteil, es wird viel häufiger zum Knüppel zwischen den eigenen Beinen.

Zur Frage: Räuberischer Diebstahl scheidet, sofern der Tathergang stimmt, aus objektiven Gründen aus, da der Gesetzestatbestand nicht erfüllt wird. Den C erwartet somit überhaupt nichts.

Also haben die mich belogen und ihren Beamtenstatus missbraucht bzw. gegen geltende Gesetze verstossen?

Dieser Beitrag wurde von ReviRd-Revo bearbeitet: 03. März 2011 - 18:17


#8 Mitglied ist offline   Django2 

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geschrieben 03. März 2011 - 18:20

Polizisten lügen immer, zumindest immer wenn ich mit ihnen zu tun hatte. Da kommen Sachen wie "gibs doch zu, dein Kollege hat bereits ausgesagt" oder Andeutungen wie "mach ein Lebensgeständniss und dir passiert nix". Hinzu kommen Fangfragen wie sie ein Psychologe nicht besser fragen könnte. Bei der Polizei sollte man immer die Aussage verweigern und falls es doch zur Anklage kommt einen Anwalt hinzuziehen. Wer mit der Polizei redet der fickt sich in der Regel nur selbst.

EDIT: Bullen durch Polizei geändert

Dieser Beitrag wurde von Django2 bearbeitet: 03. März 2011 - 18:27


#9 Mitglied ist offline   DARK-THREAT 

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geschrieben 03. März 2011 - 18:23

Ich würd einfach sagen, dass auf C nichts zukommt, außer eine Aussage. Zumindest wenn dies hier noch ein freier demokratischer Rechtsstaat ist.

Peace.

#10 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 03. März 2011 - 18:25

Djano2: wäre schön wenn Du Deine Wortwahl an wenig anpasst.

Danke
around the world

#11 Mitglied ist offline   DieKillerhuhn 

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geschrieben 03. März 2011 - 18:36

Danke für die Hilfe. Aber können die Person C nicht auch wegen Beihilfe anzeigen? Weil C war ja dabei, auch wenn C nichts geklaut hat.
Mfg

#12 Mitglied ist offline   Django2 

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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 03. März 2011 - 18:39

Glaube ich kaum, es sei denn seine Kollegen sind Verräter und stecken der Polizei das dies eine geplante Diebestour zu dritt war, dann wäre er fällig. Wenn A und B Anstand haben und er selbst nicht so doof ist sich zu verplappern dann hat er eigentlich nix zu befürchten.

#13 Mitglied ist offline   luftabong 

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  • Geschlecht:Weiblich

geschrieben 03. März 2011 - 19:54

hat C einen eigenen tatbeitrag geleistet? z.b. schmiere stehe, tathandlung abdecken, verkäufer ablenken? habenA,B,C einen gemeinsamen plan geschmiedet ? dann sieht es schlecht aus.
oder wusste C wirklich von nichts, so wie jeder andere kunde im laden ? dann sieht es schon besser aus.
Sorry, an error occured!
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#14 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 03. März 2011 - 20:41

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (ReviRd-Revo: 03.03.2011, 18:16)

Also haben die mich belogen und ihren Beamtenstatus missbraucht bzw. gegen geltende Gesetze verstossen?


Die haben ihren Status nicht missbraucht, aber - wie sehr häufig - die Wahrheit entweder sehr gedehnt oder auch gerne mal gelogen, ja. Auch aus meiner Zeit als RA kenne ich sowas noch gut - sei es aus Aussagen wie der oben von mir zitierten oder aber auch sowas wie "Sie sind zur Aussage bei der Polizei verpflichtet".

Alles Blödsinn, aber leider an der Tagesordnung. Die zwar auch häufig zu Ermittlungserfolgen führt, aber leider auch zu einem Vorgehen, welches eben häufig genug fragwürdig oder sogar rechtswidrig ist.

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (DieKillerhuhn: 03.03.2011, 18:36)

Danke für die Hilfe. Aber können die Person C nicht auch wegen Beihilfe anzeigen? Weil C war ja dabei, auch wenn C nichts geklaut hat.
Mfg



Beihilfe setzt (subjektiv) Vorsatz bezüglich der Beihilfe zur Begehung einer Straftat (also auch des Wissens ob dieser) voraus.

#15 Mitglied ist offline   .nano 

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geschrieben 03. März 2011 - 21:48

Nach meiner Einschätzung könnte A schon wegen räuberischen Diebstahls drankommen. B dürfte aus der Sache raus sein, ist ja freiwillig von der Tat zurückgetreten, C hat sowieso nichts gemacht. So würde es für mich auf den ersten Blick aussehen. Wobei ich dem RA nicht widersprechen will :ph34r:

Wobei ich mich wie die anderen auch von einer eindeutigen Rechtsberatung durch mich ausdrücklich distanziere!

@Django: Schade, dass du solche schlechten Erfahrungen gemacht hast. Das bei der Vernehmung manchmal zu unkoscheren Mitteln gegriffen wird, ist definitiv nicht Bestandteil der Ausbildung zum Polizeibeamten, wird dann im Streifendienst aber leider zu gern gemacht, obwohl es unerwünscht (wenn nciht gar verboten?) ist.

Und wenn Beamte manches falsch auslegen, dann hängt das mit Routine und Bauchgefühl zusammen, beigebracht wird was ganz anderes...!

Ebenso gibt es keine Erscheinungspflicht gegenüber der Polizei und selbst wenn man hingeht und sich nicht blöde anstellt und kooperativ ist, dann wird man auch angemessen behandelt.


Aber das brauch ich alles nicht erzählen in einem Land, wo der Polizeibeamte echt nichts mehr wert ist!
imo!

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