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Arbeitgeber etwas verkaufen zulässig?


#1 Mitglied ist offline   XDestroy 

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geschrieben 04. Februar 2011 - 13:24

Hallo zusammen!

Was haltet ihr davon: Man ist angestellt, um in der Programmiersprache X zu programmieren. Nun kann der Arbeitnehmer sowohl Sprache X, als auch Sprache Y. Sprache Y ist wesentlich schneller. Der Arbeitgeber möchte nun viele Berechnungen durchführen und hat festgestellt, dass es mit Sprache X recht lange dauert. Nun hat der Arbeitnehmer es in Programmiersprache Y umgesetzt, allerdings in seiner Freizeit. Der Arbeitnehmer hat festgestellt, dass es DEUTLICH schneller ist in Sprache Y. Da der Arbeitgeber jedoch angedeutet hat, dass es evtl. eingekauft werden muss und durchaus einiges kosten könnte, überlegt der Arbeitnehmer es dem Arbeitgeber zu verkaufen. Ist das zulässig? Ansonsten möchte Arbeitnehmer X versuchen, darüber eine Gehaltserhöhung zu erwirken.

Sollte der Arbeitgeber nicht einverstanden sein: Kann er den Arbeitnehmer zwingen, es in Programmiersprache Y umzusetzen bzw. gilt es als Arbeitsverweigerung, wenn der Arbeitnehmer es nicht umsetzt in Sprache Y?

Danke & Grüße
XD

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#2 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 04. Februar 2011 - 13:34

bei uns in der Firma ist das so,wenn man Verbesserungsvorschlag macht,wird der geprüft. Bei schnellere Bearbeitung von unseren Teilen,wird dann ausgerechnet wie hoch die Zeitersparnis ist und somit kostengünstiger gefertigt wird und dann wird auch noch geschaut wie oft das Teil gebraucht wird im Jahr und dann bekommt man darauf eine Prämie.

#3 Mitglied ist offline   zx6-axl 

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geschrieben 04. Februar 2011 - 15:20

klar kann er in seiner freizeit rumbasteln wie er will aber profit wird er nur nach gut willen seines arbeitgebers schlagen denn --->prog x eigentum arbeitgeber, arbeitnehmer nimmt x und macht y draus --> diebstahl firmeneigentum/urheberrecht/geistiges eigentum. das wird richtig teuer und bei fa eigentum kann man dann auch noch werks-/wirtschaftsspionage draus machen ( ganz böser arbeitgeber) --> = knast.

je nach dem wie gut man sich mit dem ag kann hätte man das so machen können: ich kenne da jemanden... und/oder was darf/kann es denn kosten wenn ich jemanden kennen könnte.... und dann nimmst dir ´n familien angehörigen als strohmann. denn die prämien (wenn man überhaupt eine bekommt) sind gelinde gesagt für´n ar.... für den aufwand den man betreibt. hatte mal zu dm-zeiten ´n arbeitgeber dem ich durch verbesserungs und prozess optimierungs vorschläge in meinem ersten arbeitsjahr bei ihm 75000 dm eingespart habe. als dank erhielt ich nach 18 monaten meine kündigung aufgrund von fa umstrukturierung. nix prämie. die musste ich mir dann per arbeitsgericht als abfindung einklagen.

seit dem lass ich das mit vorschlägen und habe n ruhigeres leben.

mfg

#4 Mitglied ist offline   XDestroy 

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geschrieben 04. Februar 2011 - 16:05

das urheberrecht hat immer der entwickler, nicht der arbeitgeber. der ag hat ja nur das exkl. nutzungsrecht.

fakt ist jedoch: prog x gibt es nicht. prog x ist eine komplizierte berechnung, die verschiedene zahlen kalkuliert. arbeitgeber möchte dies in echtzeit haben, was mit SPRACHE x nicht möglich ist. sprache y jedoch ist schnell genug. die berechnung selbst ist weitestgehend unabhängig vom arbeitgeber.

EDIT: danke für den hinweis, so werd ich das machen. hab ne idee :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde von XDestroy bearbeitet: 04. Februar 2011 - 16:06


#5 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 04. Februar 2011 - 16:13

Diebstahl ist das nicht. Der Arbeitnehmer hat ja die Informationen für die Umsetzung in X mit dem Ziel Z. Wenn er nun auf dem Weg zum Ziel, ungefragt die Alternative Y ausprobiert, kann der Arbeitgeber höchstens sagen, dass er die Arbeitszeit nicht bezahlt, weil es nicht zum abgesprochenen Umfang des Auftrages gehört, was aber keine Rolle spielt wenn der Arbeitnehmer das in seiner Freizeit macht.
Ich würde meinem Chef unverbindlich anbieten, dass in Y zu programmieren und ihn fragen, wie man das am Dümmsten verrechnen kann. In Frage käme zum Beispiel ein Prämie ganz offiziell - etwas tiefer angesetzt als der Beschaffungspreis der Software auf dem Markt oder gleich teuer aber dafür schon an die Anforderungen der Firma speziell angepasst oder sowas.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

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