Von Telekom falsch beraten
#1
geschrieben 19. Dezember 2010 - 12:18
ich hab ne Frage. Wir hatten in letzter Zeit ziemlich viel Ärger mit der Telekom. Die haben Anträge verschlampt, nicht pünktlich geschaltet, etc. Und jetzt kommt der Hammer.
Wir haben seit dem 15.11 nen Call and Surf Comfort mit 6.000KBit/s. Ich hatte vorher extra im T-Punkt gefragt, ob 6.000er Internet überhaupt bei uns verfügbar ist. Bei unsrem alten Provider hieß es nämlich, man könnte hier nur 3.000er schalten. Der Hannes da meinte: "Kein Problem, hier, Karte von deinem Ortsteil, da liegt VDSL, da ist Entertain etc kein Problem! Da liegen bis zu 16.000KBit/s bei dir in der Straße". (Ja, der Affe hat einfach gedutzt, aber das nur am Rande.)
Nagut... dummerweise habe ich ihm geglaubt. Jetzt ist der Anschluss etwas über nen Monat geschaltet. Nachdem er eine Woche geschaltet war, hab ich dann gemerkt, dass ich nur mit 3400KBit/s runterlade. In der Fritzbox geschaut: joar, die sagt, 7000KBit könnte die Leitung, 3400 sind verfügbar. In den TCom Shop gelatscht, ja, kein Problem, kümmern wir uns drum... nix passiert. Wieder hin: Ja, die Techniker müssen das noch schalten, die sind aber nur 2x im Monat da am Verteilerkasten und können das erst mitte Dezember richtig einstellen. Naja... geglaubt...
Tjoar... mitte Dezember ist rum. Gestern mit dem Kundenservice direkt gesprochen...
"An Ihrem Anschluss nutzen Sie mit DSL 3000 bereits die derzeit schnellstmögliche Variante. Ob für Ihren Anschluss in Kürze eine höhere Geschwindigkeit verfügbar ist, können wir im Moment nicht absehen."
Die Frage ist jetzt: Der nette Depp im Teepunkt hat uns zugesichert, wir kriegen 6000er DSL. Und uns irgendwelche Grafiken etc gezeigt. Sprich: er hat uns einfach belogen!
Haben wir ein Sonderkündigungsrecht? Ich hab die Schnauze voll von den Telekomikern.
Danke im Vorraus,
LoD14
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#2
geschrieben 19. Dezember 2010 - 12:27
greets
#3
geschrieben 19. Dezember 2010 - 12:29
#4
geschrieben 19. Dezember 2010 - 12:35
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 19. Dezember 2010 - 12:36
#5
geschrieben 19. Dezember 2010 - 12:56
#6
geschrieben 19. Dezember 2010 - 13:03
Zitat
ich frag einfach mal nach, ob die ne RAM schaltun machen können. das wäre dann wohl noch ne lösung. aber keine ahnung, ob die bereit sind, sowas zu machen.
#7
geschrieben 19. Dezember 2010 - 13:33
Zitat (LoD14: 19.12.2010, 12:18)
und der hat auch die Telekom Leitung genutzt
Die Telekom verarscht meines Erachten nur die Kunden,damit sie einen Vertrag bei denen abschließen und die Heinis aus den T-Punkten haben eh kaum bis gar keine Ahnung von der Technik.
Ich bin seit Jahren bei Netcologne was auch in deinem Bereich zu kriegen sein sollte,aber solange da kein Glasfaser Kabel liegt, nutzten die auch die Telekomleitungen,somit können die auch nicht schneller sein.
Schau mal bei Netcolonge vorbei und prüfe mal ob die in naher Zukunft dort auch Glasfaser verlegen.
#8
geschrieben 19. Dezember 2010 - 15:01
Zitat (Holger_N: 19.12.2010, 12:56)
Doch die benötigt man. Vermutlich hat er einen bis zu 6000er Tarif abgeschlossen. Wiesel hat in seinem Beitrag bereits darauf hingewiesen. Solche Verträge sind in der Branche leider Standart. Anders sieht es aus, wenn er einen vertrag hat indem ihm eine Geschwindigkeit 6000 zugesichert ist. Solche Verträge wären ziemlich unüblich. Sollte so ein Vertrag vorliegen, muss er den Anbieter nur unter Festsetzung einer Frist von drei bis vier Wochen zur Mangelbeseitigung und zur Vertragserfüllung auffordern und kann wenn die Geschwindigkeit dann nicht anliegt, sofort wegen Nichterfüllung kündigen. Das eine geeignete volständige und vollständige Dokumentation der fehlenden Geschwindkeit der Internetverbindung erforderlich ist, versteht sich von selber.
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 19. Dezember 2010 - 15:03
#9
geschrieben 19. Dezember 2010 - 15:32
Und ähnlich wie im anderen Thema auch wieder hier: Es ist immer wieder "interessant" (i.S.v. "traurig"), dass trotz mangelnder Sachkenntnis, aber aufgrund eines soliden "Ich habe das schon woanders im Netz gelesen"-Wissens bar jeder Vernunft Dinge als Fakt dargestellt werden.
Dabei könnte es so einfach sein, wenn man sich einfach mal überlegt, ob das was man da sagt, eigentlich so richtig sein kann. In nahezu jedem anderen Bereich würde wohl jeder, der eine abweichende Leistung als vereinbart erhält sagen, dass das ja wohl nicht sein kann. Geht es hingegen um DSL und die Umschreibung "bis zu", dann sagt jeder plötzlich, das wäre schon ok so. Wie gesagt: In jedem anderen Bereich wäre jetzt der Teufel los. Wenn das neu gekaufte Auto plötzlich beispielsweise nicht "bis zu 200km/h" fahren würde, sondern nur 100km/h. Oder wenn das neue Maßband, dass bis zu 10 Meter messen können soll, nur einen Meter lang ist.
Und nun mal zum Juristischen: Wer mal ein wenig Google, die Beck-Urteilssuche oder sonstige Dienste zu dem Thema bemüht, wird feststellen, dass es da durchaus das ein oder andere Urteil zu dem Thema gibt, in dem Kunden, die sich bei sowas ans Gericht gewandt haben, Recht bekamen - und regelmäßig weniger zahlen mussten.
Zum Hintergrund: Es ist vollkommen legitim, dass ISPs ihre Dienste in der jetzigen Form bewerben und die Verträge abschließen. Dies ist jedoch kein Freifahrtschein für jede beliebige Abweichung zu Lasten des Kunden. Die meisten Gerichte orientieren sich maßgeblich an der Frage, ob die Abweichung als siitenwidrig einzuordnen ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn Leistungsvereinbarung und Leistungserbringung um mehr als ein Drittel voneinander abweichen, ohne das der Grund hierfür bei Dritten (z.B. bei Zugriff auf Server, die nicht mehr Bandbreite zur Verfügung stellen) oder im Bereich der höheren Gewalt zu suchen ist (vorübergehender Leistungseinbruch aufgrund vom Bagger umgerissener Leitungen z.B.).
Wer aber nun einen Vertrag über eine "bis zu 16.000 Bit/Sek."-Leitung abschließt und "nur" 13.000 geliefert bekommt, der hat tatsächlich "Pech" - die fehlende genaue Zusicherung eines festen Zusage ist dem Anbieter als für ihn nicht zumutbar gestattet. Wer hingegen nur 8.000er-Verbindungen herstellt, kann eine Mängelrüge geltend machen, da hier eine - im juristischen Sinne - erhebliche Abweichung vorliegt. Nun hat der Anbieter zwei Möglichkeiten:
a) er besser nach und sorgt dafür, dass ihr mehr Leistung bekommt.
b) er bietet an, weniger Geld für die Minderleistung zu kassieren.
Das geht natürlich auch umgekehrt und ist manchem vielleicht aus dem Mietrecht bekannt: Der Mieter meldet einen Mangel an (z.B. Schimmel; hier zu wenig Geschwindigkeit) und setzt dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung. Kommt er dem nicht nach, mindert der Mieter (hier der DSL-Kunde) das Entgelt im *angemessenen* Rahmen.
Daneben gibt es noch Detailfragen, wie eine Frage nach außerordentlichem Kündigungsrecht oder besonderen Individualvereinbarungen, aber all das kann hier erst mal außer Acht gelassen werden.
Ich hoffe, dass hat erst mal einen Überblick über das Thema verschafft. Vielleicht noch ein, zwei Anmerkungen am Rande:
1) Bei nahe zu allen Unternehmen müssen Nebenabreden, also auch eine bestimmte Leistungszusicherung, schriftlich vereinbart werden, da sie sonst nicht Vertragsbestandteil sind. Ist dies nicht erfolgt, hilt einem auch ein Zeuge o.ä. nicht, da einfach das Schriftformerfordernis, welches für Nebenabreden in vielen AGB - rechtswirksam - vereinbart wird, nicht erfüllt, die Abrede somit nicht Vertragsbestandteil geworden ist.
2) Ein Vater, aber auch Mama, Bruder, Schwester, Frau, sind zwar durchaus als Zeuge möglich, jedoch die denkbar schlechteste Form eines Zeugen, da - wie sich wohl jeder denken kann - jeder die Neutralität in Frage stellen würde. Insofern ist es immer besser, sich entweder eine unbeteiligte Person als Zeugen zu suchen oder - immer das beste - Abreden schriftlich zu fixieren.
#10
geschrieben 19. Dezember 2010 - 17:35
Den damit überflüssigen T-Homereceiver hab ich auch behalten dürfen - zumindest leistet er seitdem gute Dienste für Videoload.
Einzige Vorraussetzung: man muss die Telefondamen dazu bringen, einen weiterzuschalten oder eine spezielle Telefonnummer rauszurücken.
Zu der 'bis zu'-Kiste: Die Angabe ist der Höchstwert, es gibt aber auch einen Mindestwert. Bei 16.000 ist das 6.000, bei 16.000plus glaub ich 11.000. Der Mindestwert muss immer und im schlechtesten FAll gewährleistet sein, und zwar von der Last abhängig. Die theoretische Leitungskapazität muss aber den Höchstwert leisten können.
Es kann vorkommen, dass in der selben Strasse unterschiedliche Leistungen möglich sind - das liegt einfach an der Leitungslänge bis zum Übergabepunkt.
#11
geschrieben 21. Dezember 2010 - 09:00
ich frag einfach mal nach, ob die ne RAM schaltun machen können. das wäre dann wohl noch ne lösung. aber keine ahnung, ob die bereit sind, sowas zu machen.[/quote]
Wegen DSL-RAM (Rate Adaptive Mode) bei der Telekom empfehle ich auch mal diesen Thread: [url="http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=126674"]"Telekom ANCP-RAM 384-6000 ab Ende 4. Quartal 2010 - Status 12/2010 in Posting #1"[/url] im Onlinekosten.de-Forum...
[quote name='http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?p=1989007#post1989007']Zitat von T-RAM-Infos 26.11.2010
- Ab 15.11.2010 stehen für Telekom Shops in CRM-T zwei neue DSL Produkte "DSL 2000 RAM" und "DSL 6000 RAM" zur Verfügung.
- Erste Tests der BA‘s bei der DTTS sind positiv.
- Die Regelvermarktung (über alle Vertriebskanäle) erfolgt am 15.01.2011.
Viele Grüße,
Анди
Internetzugang: T-Home VDSL 50 @ 51392 kbit/s down, 10048 kbit/s up || Router: FritzBox 7360 @ FW 111.05.24

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