WinFuture-Forum.de: Filesharing Abmahnung - WinFuture-Forum.de

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Filesharing Abmahnung bitte text lesen, ist kompliziert :D


#1 Mitglied ist offline   Thomynator 

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geschrieben 24. November 2010 - 08:14

Hallo Leute,

aolso vorab:
Ich möchte KEINE Diskussion haben darüber wie blöd ich doch bin oder sonst was, das weiß ich selbst -.-°

nun zum eigentlichen Thema:
also ich hab hier ein außergewöhnliches Problem:
Es geht im folgenden um 2 Abmahnungen die der Mutter von meiner Freundin zugestellt wurden.
Ich habe bei meiner Freundin gewohnt (zeitweise) mit meinem Rechner. (und da wurden "Rechteverletzungen" festgestellt). Es war allerdings Ihr Anschluss, weswegen Sie sich als "störer" haftbar gemacht hat.. (so zumindest das, was ich bis dato dazu gefunden habe)

Die erste Abmahnung bzgl. des Filesharings handelt sich um einen Film "Wrong Turn 3", wo die Abmahnung gerechtfertigt ist (meiner Meinung nach), da Teilweise über bittorrent heruntergeladen/bereitgestellt wurde. Das wurde auch mit Ihrer Mutter in dem Sinne geklärt, da es mein Rechner war und auch die datei auf meinem Rechner war (vergessen das Prog zu leeren, wollte eig. nur an die sample.avi , aber egal ist nun mal so ich fnad den Trailer nur nicht aufschlussreich...)

Doch jetzt kommt das Kuriose:
Ihr wurde wieder ein Brief zugestellt, diesmal von anderen Anwälten bzgl. der Disc von Fanta 4 (Für dich immer noch Sie Fanta). Dazu muss ich sagen, dass das Musik ist die ich NICHT höre/besitze oder sonst irgendwas damit anfangen könnte. Jedenfalls bin ich mir ziemlich sicher, dass wir an dem genannten Datum nicht mal bei meiner Freundin zu Haus waren sondern bei mir. Meine Freundin bestätigt mir das auch. Nur die Mutter meiner Freundin ist der fesenfesten Überzeugung, dass wir es waren obwohl wir bereits mehrfach beteuert haben, dass wir diese Musik nicht haben/hören und nicht da waren. Ihre Mutter lässt sich momentan auch nicht auf ein Gespräch ein, welches in normalem Tonfall geführt wird (Sie schreit sofort los am Telefon sogar). Sie hat mir sogar privatrechtliche Schritte angedroht, sprich sie möchte mich verklagen, aus Ihrer überzeugung heraus, dass ich die Verletzung begangen habe.
Nur finde ich, dass in dieser Angelegenheit (da die Anwesenheit bei ihr nicht beweisbar ist, genausowenig meine Abwesenheit durch mich) die Beweispflicht bei der Mutter meiner Freundin liegt.
Liege ich mit dieser Angabe so richtig oder muss ich meine Unschuld beweisen?

Ich meine wenn ich sowas gemacht habe/verschuldet habe, dann würde ich ja nicht mal streiten nur bin ich mir sicher, dass ich an fragwürdigem Tag nicht dort war und mein Rechner bei mir. Deswegen sehe ich nicht ein, warum ich da nachgeben sollte oder sowas. Jedenfalls wird von Ihr behauptet, dass ihre Kinder (2 jüngere geschwister) sowas niemals tun würden und so weiter. Es kommt mir vor, als wenn die Schuld dafür mir in die Schuhe geschoben werden soll, nur weil ich es einmal zugegeben habe btw. weiß wie das geht (ich kenne auch die Konsequenzen etc, deshalb mache ich das normalerweise auch nicht, es war nur "ein versuch" und naja... selber schuld beim ersten)

Ich bin mir nur halt unsicher, da es nicht beweisbar ist wer nun wo war oder nicht (es liegt nun auch schon knappe 5 Monate zurück, soll Anfang Juli 2010 gewesen sein)...

Ich bin ehrlich gesagt ratlos und wollte nur Fragen, was ihr zu dem Sachverhalt so sagt/meint. Bzw wie jetzt das vorgehen von meiner Seite aus am cleversten wäre oder was ich tun könnte, weil es is halt so ein gefühl der Unsicherheit.
(in der Hoffnung, dass zwischen eventuellen sinnlosposts auch was gescheides steht)

Und noch eine kleine Frage...

[Edit durch Moderation: Frage nach Rückverfolgbarkeit illegaler Downloads gelöscht.]

Vielen Dank fürs lesen und in der Hoffnung von guten/Hilfreichen Antworten.

Viele Grüße

Tommy

Dieser Beitrag wurde von klawitter bearbeitet: 24. November 2010 - 12:04
Änderungsgrund: Regelverstoss


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#2 Mitglied ist offline   Ludacris 

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geschrieben 24. November 2010 - 10:59

Ist ein netter langer post, ich schreib jetzt einfach die antworten wie sie mir in den kopf gekommen sind!

Im Vorhinein: Ich bin kein Anwalt und gebe damit keine rechtsgültige Rechtsbelehrung. Alles was ich hier scheibe sind VERMUTUNGEN.

Zu dem Film: Pech gehabt, wenn du den film selbst nicht runter geladen hast sondern nur die sample.avi kann man eventuell da etwas begründen - am besten direkt ein image der Festplatte ziehn als beweis, dass du den film nicht runtergeladen hast. (sieht natürlich blöd aus, wenn du dann andere runtergeladene filme auf der HDD hast). Du kannst versuchen mit den Anwälten eine Ausergerichtliche Einigung aushandeln - das kommt dann auf einige hundert euro, je nachdem wie sehr man verhandeln kann (dazu kommt noch eine unterlassungserklärung usw). Wie es ist wenn du den ganzen Film geladen hast, kann ich nichts sagen, weis wie gesagt nichts davon, würde aber auch eine außergerichtliche Einigung versuchen.

Zum Album: Wenn du das Album nicht geladen hast, mach das selbe: Image der Platte ziehn und als Beweismittel vorlegen, auch falls es zu einer Klage seitens der Mutter kommt. Dort kann man sicher auch mehr oder weniger die PCs der Geschwister deiner Freundin als Beweismittel vorlegen lassen, womit die Klage mehr oder weniger in die Hose gehen sollte und damit die Prozesskosten bei der Mutter deiner Freundin wären.

Zum Freund:

[Edit durch Moderation: Auskunft zur Rückverfolgbarkeit illegaler Downloads gelöscht.]


Kann sein, dass mir noch andere Dinge einfallen, falls ja, werde ich noch was posten.

Aber nochmal: Ich bin kein Anwalt und gebe damit keine rechtsgültige Rechtsmittelbelehrung. Bei weiteren Fragen würde ich empfehlen einen Anwalt zu kontaktieren.

Dieser Beitrag wurde von klawitter bearbeitet: 24. November 2010 - 12:04
Änderungsgrund: Regelverstoss


#3 Mitglied ist offline   DiNozzo 

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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 24. November 2010 - 11:15

ab zum anwalt. alles andere ist wirtshausjuristerei und in höchstem maße unseriös.

#4 Mitglied ist offline   Thomynator 

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geschrieben 24. November 2010 - 11:22

Moin Ludacris,

edit....rausgenommen...

Das mit dem FIlm ist geklärt und schon außerferichtlich geeinigt (auf 200 und euronen runter von 800)

Achso... in dem Schreiben der Musikindustrie steht:
"am ... wurde das album ... bereitgestellt" und der Download erfolgte nicht durch mich. ich kenn das nich und härs wie gesagt nicht.

Auf jeden Fall danke für deine Antwort, hilft mir schon weiter, aber ich mein den physischen Standpunkt des Rechners kann man ja zu dem Datum nicht nachvollziehen, womit ich ja definitiv nicht belangt werden könnte durch die Mutter, bis zum Beweis (der ja kaum erfolgen kann) dass mein Rechner derjenige welche war, mit dem das geladen wurde.

Aber die Rechner der anderen zu chekcne wär ne idee aber ich denke das wird sie nicht tun, ihree kinder machen das ja nich...

jedenfalls kann ich da nicht belangt werden so mein aktueller stand... (und das mit der außergerichtlichen Lösung mit den anwälten sowieso, nur dazu muss sie erst ma von ihrem hohen ross runterkommen...)

Beitrag anzeigenZitat (DiNozzo: 24.11.2010, 11:15)

ab zum anwalt. alles andere ist wirtshausjuristerei und in höchstem maße unseriös.

Ja... aber ich werde ja in dem Sinne momentan nicht belangt. Die Klage droht nur durch die Mutter. und solang da keine Klage vorliegt kann ich ja nicht belangt werden, da wie oben geschrieben mein Rechner standpunkt nicht nachvollziehbar is... Oder aber ich geh zu nem Anwalt und lass der Mutter schreiben? oder wie meinst du das?

Die Mutter hat sich einen Anwalt genommen. Aber die Schuldzuweisung zu mir ist schwachsinnig.

Dieser Beitrag wurde von Thomynator bearbeitet: 24. November 2010 - 12:09


#5 _M-i-s-t-e-r-x_

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geschrieben 24. November 2010 - 11:25

Hi

mal gucken ist doch hilfreich die seite

http://abmahnwahn-dreipage.de

mfg mister x

#6 Mitglied ist offline   Ludacris 

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geschrieben 24. November 2010 - 11:46

Beitrag anzeigenZitat (Thomynator: 24.11.2010, 11:22)

Ja... aber ich werde ja in dem Sinne momentan nicht belangt. Die Klage droht nur durch die Mutter. und solang da keine Klage vorliegt kann ich ja nicht belangt werden, da wie oben geschrieben mein Rechner standpunkt nicht nachvollziehbar is... Oder aber ich geh zu nem Anwalt und lass der Mutter schreiben? oder wie meinst du das?

Ja und darum eben sagen, dass du das nicht hast und dann soll vom gericht bei ner klage der pc angefordert werden.

Aber wie DiNozzo gesagt hat, das ist alles nicht wirklich professionell, da wir alle keine anwälte sind --> ab zum anwalt

#7 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 24. November 2010 - 11:56

Herrschaften, ich will das nicht zu hoch hängen, das der TE ja durchaus 'reuig' ist. Aber ein Austausch über Möglichkeiten, sich bei illegalen Downloads einer Verfolgung so gut wie möglich zu entziehen ist hier definitiv nicht zulässig. Bitte beachtet das in Eurer weiteren Diskussion.

Weitermachen
klawitter

Dieser Beitrag wurde von klawitter bearbeitet: 24. November 2010 - 12:05

Android ist die Rache der Nerds - weil wir sie nie auf unsere Parties eingeladen haben.

#8 _EDDP_

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geschrieben 24. November 2010 - 11:58

Beitrag anzeigenZitat (Thomynator: 24.11.2010, 08:14)

Bei der Mutter meiner Freundin (Telekom) wird soweit ich weiß immer die selbe IP vergeben.

Dann müsste doch jeder (dich eingeschlossen), der in dem Haushalt auf den Router (vermutlich über WLAN) zugreift, eine eigene IP zugewiesen bekommen. In meinem Fall (2 PCs & 1 Schlepptopf mit eigenen USB-WLAN-Sticks) sind das die 192.168.100 - 192.168.102.
Wenn du sagst, dass du an dem besagten Tag nicht bei deiner Freundin warst, müsste sich das imho über die Log-Datei des Routers nachweisen lassen (sofern das Teil in der Zwischenzeit nicht resettet wurde).
Es kann auch sein, dass ich total daneben liege. Denn das ist nicht gerade mein "Metier"...:heiligenschein:

#9 Mitglied ist offline   Thomynator 

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geschrieben 24. November 2010 - 12:08

@klawitter: vielen Dank für den Hinweis, sehr nett :)

@EDDP: nope, der Zugriff erfolgte per LAN (da richtiger Rechner) und kein WLAN stick...
gibts bei den billig Telekom Routern überhaupt ein log? meiner von alice hat das nicht :heiligenschein:

wie gesagt, solang keine Klage kommt, muss ich ja auch nicht viel tun...

Danke für das Feedback bis dato, also sobald da was kommt von der Mutter an mich Anwalt und gegenhalten... :-)

Schän. Jetzt bin ich etwas beruhigt... aber ich hoffe immer noch, dass es soweit nicht kommt.

liebe grüße

#10 Mitglied ist offline   Ludacris 

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geschrieben 24. November 2010 - 12:16

Beitrag anzeigenZitat (Thomynator: 24.11.2010, 12:08)

@klawitter: vielen Dank für den Hinweis, sehr nett :)

@EDDP: nope, der Zugriff erfolgte per LAN (da richtiger Rechner) und kein WLAN stick...
gibts bei den billig Telekom Routern überhaupt ein log? meiner von alice hat das nicht :heiligenschein:

wie gesagt, solang keine Klage kommt, muss ich ja auch nicht viel tun...

Danke für das Feedback bis dato, also sobald da was kommt von der Mutter an mich Anwalt und gegenhalten... :-)

Schän. Jetzt bin ich etwas beruhigt... aber ich hoffe immer noch, dass es soweit nicht kommt.

liebe grüße


naja, habt ihr die klage bzgl. des albums schon geklärt?

Ich würde sagen ihr macht ein familientreffen (sprich du, deine freundin, die mutter und die beiden geschwister) und redet mal darüber - wenn man mit der mutter redet wird sie sicher auch irgendwie normal mir sich reden lassen, immerhin ist es sicher in jedermanns interesse, dass die sache geklärt wird

edit: im normalfall sollte eigentlich jeder router einen log haben auch der von alice ;)

Dieser Beitrag wurde von Ludacris bearbeitet: 24. November 2010 - 12:17


#11 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 24. November 2010 - 12:17

Beitrag anzeigenZitat (Thomynator: 24.11.2010, 12:08)

gibts bei den billig Telekom Routern überhaupt ein log?

Bei meinem Speedport W502V ist das der Fall...

#12 Mitglied ist offline   Thomynator 

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geschrieben 24. November 2010 - 12:18

nope eben nicht. wir haben ein vernünftiges Gespräch ohne schreien angeboten, aber sie hat munter weitergeschrien. Damit ist das erst mal so lang auf eis, bis sie sich dazu hinablässt uns nicht zu beschuldigen sondern um ein Gespräch bittet. sind ja auch keine Unmenschen und helfen da auch... aber nur wenn sie auf nem vernünftigen Level ist.^^ (das is schwer zu erreichen bei ihr)^^

Edit: hab grad mit der mutter meiner freundin gesprochen (telefoniert) und Sie meinte sie wolle da nicht mehr drüber diskutieren und es hätte sich erledigt in einem betont ruhigen/freundlichen Tonfall... naja gut... hoffmer mal, dass da nichts weiter mehr passiert...

Dieser Beitrag wurde von Thomynator bearbeitet: 24. November 2010 - 13:08


#13 Mitglied ist offline   Taxidriver05 

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    - Sport (am liebsten an der frischen Luft),
    - Musik (machen und hören),
    - Grafik- und Webdesign,
    - gut Essen,
    - an PCs basteln (für den schnellen Euro ;-)),
    uvm.

geschrieben 25. November 2010 - 16:19

Okay...

Dröseln wir das ganze mal auf...

Du hast einen Film "gesaugt" (sample.avi) und wurdest dafür belangt...

Dann sollst Du eine Abmahnung erhalten haben, dass du das besagte Fanta-4-Album gezogen haben sollst...
Soweit richtig?

Grundsätzlich stellt sich mir hier die Frage, ob bei der Abmahnung sämtliche formale Vorgaben eingehalten wurden.
Dies heißt u.a.:

  • Angabe aller relevanter Daten im Schreiben (Anschlussinhaber, Erfasste Datei [GENAUER DATEINAME], Datum, genaue Uhrzeit, IP zum Zeitpunkt der Erfassung, Unternehmen durch das der Download protokolliert wurde,...)
  • richterlicher Beschluss zur Herausgabe der Verbindungsdaten durch deinen Provider,
  • detailierte Kostenaufschlüsselung im Abmahnschreiben,
  • ...


Ich selber hatte bereits selber das Vergnügen, eine Abmahnung zu erhalten.
Sollte einer dieser Punkte nicht erfüllt sein, so würde ich die Abmahnung auf jeden Fall anwaltlich prüfen lassen.
Darüber hinaus finde ich es schon ein starkes Stück, dass die Nutter deiner Freundin den Abmahnern da mehr Glauben schenkt als euch...

Denn grundsätzlich gilt: JEDE Abmahnung ist als Einzelfall für sich zu behandeln.
Die Rechtssprechung geht nicht davon aus, nur weil man einmal eine Rechtsverletzung begangen hat, war man es automatisch.

Die hier verfassten Hinweise sind nicht rechtlich verbindlich sondern spiegeln lediglich die rechtliche Auffassung bzw. das Rechtsverständnis des Autors wieder.
Für eine professionelle Beratung ist hier anwaltlicher Rat einzuholen!

BORN STUPID? TRY AGAIN!

"Himmlische Ruhe und tödliche Stille haben dieselbe Phonzahl."
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#14 Mitglied ist offline   Thomynator 

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geschrieben 25. November 2010 - 16:25

Beitrag anzeigenZitat (Taxidriver05: 25.11.2010, 16:19)

Okay...

Dröseln wir das ganze mal auf...

Du hast einen Film "gesaugt" (sample.avi) und wurdest dafür belangt...

Dann sollst Du eine Abmahnung erhalten haben, dass du das besagte Fanta-4-Album gezogen haben sollst...
Soweit richtig?

Grundsätzlich stellt sich mir hier die Frage, ob bei der Abmahnung sämtliche formale Vorgaben eingehalten wurden.
Dies heißt u.a.:

  • Angabe aller relevanter Daten im Schreiben (Anschlussinhaber, Erfasste Datei [GENAUER DATEINAME], Datum, genaue Uhrzeit, IP zum Zeitpunkt der Erfassung, Unternehmen durch das der Download protokolliert wurde,...)
  • richterlicher Beschluss zur Herausgabe der Verbindungsdaten durch deinen Provider,
  • detailierte Kostenaufschlüsselung im Abmahnschreiben,
  • ...


Ich selber hatte bereits selber das Vergnügen, eine Abmahnung zu erhalten.
Sollte einer dieser Punkte nicht erfüllt sein, so würde ich die Abmahnung auf jeden Fall anwaltlich prüfen lassen.
Darüber hinaus finde ich es schon ein starkes Stück, dass die Nutter deiner Freundin den Abmahnern da mehr Glauben schenkt als euch...

Denn grundsätzlich gilt: JEDE Abmahnung ist als Einzelfall für sich zu behandeln.
Die Rechtssprechung geht nicht davon aus, nur weil man einmal eine Rechtsverletzung begangen hat, war man es automatisch.



Soweit alles richtig., Die Abmahnung bei dem Film hat alle Punkte erfüllt und auch eine anwaltliche Prüfung bestanden. Aber die von besagtem Fanta 4 Album habe ich noch nicht gesehen kann Sie da nicht beurteilen. Aber anwaltliche Hilfe wird auch bei dieser in anspruich genommen soweit ich weiß.

Ja... es ist traurig, dass ihr ein fetzen papier mehr "gewissheit" gibt als 2 lebhaftige menschen aber gut... ich mein immerhin hat sie mittlerweile eingeräumt, dass sie nicht nachweisen kann wer es war und will die Rechner in ihrem haushalt prüfen.. Soll sie erst mal machen.

Hoffen wir mal dass da was gutes bei rum kommt^^

#15 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

  • Gruppe: Offizieller Support
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  • Beigetreten: 08. April 06
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  • Interessen:Alles wo irgendwie Strom durchfließt fasziniert mich einfach weswegen ich halt Elektroinstallateur geworden bin :)

geschrieben 25. November 2010 - 16:33

wichtig ist: sofort zum Anwalt damit. "Verdienen" tuen die eigendlich nur an der Angst der Leute die angeschrieben werden. Du darfst aber in KEINEM FALL das Zeitfenster für Reaktion überschreiten oder/und die "Unterlassungserklärung" unterschreiben. Alles Weitere erklärt die ein Anwalt deines Vertrauens :)

Musste mich mit Kunden da auch vor nicht allzulanger Zeit mit rumschlagen. Noch die gute Frau zum Anwalt begleitet.... Recht interessant wie diese Maschinerie funktioniert

Gruß,

Stefan

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