Zitat
Bundesgerichtshof entscheidet für Anbieter
Umzug kein Kündigungsgrund für DSL-Vertrag
DSL-Kunden können bei einem Umzug in ein Gebiet ohne Breitband-Internet einen bestehenden DSL-Vertrag nicht vorzeitig kündigen. Solch ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, sei "prinzipiell kein wichtiger Grund", der eine Kündigung erlaube, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
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Umzug kein Kündigungsgrund für DSL-Vertrag
DSL-Kunden können bei einem Umzug in ein Gebiet ohne Breitband-Internet einen bestehenden DSL-Vertrag nicht vorzeitig kündigen. Solch ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, sei "prinzipiell kein wichtiger Grund", der eine Kündigung erlaube, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
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Quelle Tagesschau.de
Dieser Beitrag wurde von Ler-Khun bearbeitet: 12. November 2010 - 11:04