WinFuture-Forum.de: Quad fahren mit Klasse B? - WinFuture-Forum.de

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Quad fahren mit Klasse B?


#1 Mitglied ist offline   J000S 

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geschrieben 23. Oktober 2010 - 18:10

Hallo alle zusamen!

Ich hab mal ne Frage, welche Art von Quads ich mit der Führerscheinklasse B (Auto) fahren kann...
Bin mir 100% sicher, dass man Quads mit 50ccm und 45km/h cruisen darf. Aber kann man auch Quads mit mehr ccm oder km/h fahren oder braucht man da schon Klasse A (Motorad)?

Weiß das vllt. jemand?

mfg,
J000S

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#2 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 23. Oktober 2010 - 18:20

Für ein Quad brauchst du ein Autoführerschein, weil es 4 Räder hat. Deswegen kannst du auch ein Quad mit 80/ 125 oder noch mehr ccm fahren :rolleyes:

#3 Mitglied ist offline   J000S 

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geschrieben 23. Oktober 2010 - 18:22

wuppi dann gibts im frühjahr ein schönes Quad !!

Danke!


mfg,
J000S

#4 Mitglied ist offline   .nano 

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geschrieben 23. Oktober 2010 - 18:34

Suche ergab, B (bzw. S), da mehr als zwei Räder. Ansonsten gibt es noch die eigens in Deutschland eingeführte Führerscheinklasse S, damit dann die 16-Jährigen auch fahren dürfen. Und dann aber nur mit max. 4kW (bei Elektro) bzw. 50ccm und nicht mehr als 45km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Quelle
imo!

#5 Mitglied ist offline   J000S 

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geschrieben 24. Oktober 2010 - 10:11

cooler Artikel! Danke.

mfg,
J000S

#6 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 24. Oktober 2010 - 10:25

Wobei die Anzahl der Räder keine Rolle spielen dürfte, sonst gäbe es doch die gedrosselten 25er PKWs nicht, die man mit Mopedführerschein fahren darf.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#7 Mitglied ist offline   J000S 

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geschrieben 24. Oktober 2010 - 19:16

Zitat

Wobei die Anzahl der Räder keine Rolle spielen dürfte


stimmt und für trikes brauch man ja auch einen motoradschein :rolleyes:

#8 Mitglied ist offline   Samson1962 

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geschrieben 04. November 2010 - 20:53

Beitrag anzeigenZitat (J000S: 24.10.2010, 19:16)

stimmt und für trikes brauch man ja auch einen motoradschein :(


Falsch, guckst du hier, da Trike schon mehrspurig ist !

@ Holger_N

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 24.10.2010, 10:25)

Wobei die Anzahl der Räder keine Rolle spielen dürfte, sonst gäbe es doch die gedrosselten 25er PKWs nicht, die man mit Mopedführerschein fahren darf.

Auch Falsch, guckst du hier unter "Sonstige"

Dieser Beitrag wurde von Samson1962 bearbeitet: 04. November 2010 - 20:58


#9 Mitglied ist offline   J000S 

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geschrieben 04. November 2010 - 21:00

:(
oh man n bekannter hat gerad extra nen Klasse A Führerschein gemacht um die Teile zu fahren :D
;D :( :(
FAIL!

Naja son Quad kostet im Unterhalt wie ein Auto...
da warte ich eh noch ein Jahr bevor ich mir sowas hole.
Bis dahin: ;D :)

#10 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 04. November 2010 - 21:21

Beitrag anzeigenZitat (Samson1962: 04.11.2010, 20:53)

Falsch, guckst du hier, da Trike schon mehrspurig ist !


Ein Motorrad mit Beiwagen und ein Trike unterscheiden sich aber in der Anzahl der Räder ja auch nicht, also muß es für eins von Beiden eine Sonderregelung geben, wenn dafür unterschiedliche Führerscheinklassen notwendig sind. Dann bestände aber theoretisch die Möglichkeit, dass es auch für Quads eine besondere Regelung gibt und dann kann man die benötigte Führerscheinklasse nicht grundsätzlich von der Anzahl der Räder ableiten. Das es in dem Fall stimmt ist ja wieder eine ganz andere Sache aber es geht eben nicht grundsätzlich.
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#11 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 04. November 2010 - 21:31

Das Motorrad mit Beiwagen ist immer noch ein Motorrad, das nach abnehmen des nicht selbstfahrenden Beiwagens immer noch ein Motorrad ist, ähnlich des KFZ mit Anhänger, das nach abnehmen des nicht selbstfahrenden Anhängers immer noch ein KFZ ist.
Nimmst du dem Trike das dritte Rad weg sieht es bestimmt lustig aus, wenn man es dann noch fahren möchte.
Motorradgespanne (also Beiwagen, die unlösbar mit dem Rahmen des Motorrads verbunden sind) gibt es in Deutschland übrigens nicht, eben aus dem Grund weil es dann kein Motorrad mehr wäre, sondern ein Trike bzw. Quad.
Im übrigen ist es Motorradfahrern sogar erlaubt einen (einachsigen, zweirädrigen) Anhänger mitzuführen, dann darf allerdings die Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h nicht mehr überschritten werden.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 04. November 2010 - 21:34


#12 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 04. November 2010 - 21:45

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 04.11.2010, 21:31)

Das Motorrad mit Beiwagen ist immer noch ein Motorrad, das nach abnehmen des nicht selbstfahrenden Beiwagens immer noch ein Motorrad ist, ähnlich des KFZ mit Anhänger, das nach abnehmen des nicht selbstfahrenden Anhängers immer noch ein KFZ ist.
Nimmst du dem Trike das dritte Rad weg sieht es bestimmt lustig aus, wenn man es dann noch fahren möchte.
Motorradgespanne (also Beiwagen, die unlösbar mit dem Rahmen des Motorrads verbunden sind) gibt es in Deutschland übrigens nicht, eben aus dem Grund weil es dann kein Motorrad mehr wäre, sondern ein Trike bzw. Quad.
Im übrigen ist es Motorradfahrern sogar erlaubt einen (einachsigen, zweirädrigen) Anhänger mitzuführen, dann darf allerdings die Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h nicht mehr überschritten werden.


Na das unterstreicht doch meine Argumentation noch, weil das ja bedeutet, dass es noch mehr Sonderregelungen gibt.
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#13 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 04. November 2010 - 22:25

Du scheinst nicht zu verstehen? Ein Motorrad ist auch mit Anhänger oder Beiwagen noch ein Motorrad, genauso wie ein Quad mit Anhänger immer noch ein Quad ist und ein KFZ mit Anhänger immer noch ein KFZ. Ein Auto wird durch einen Anhänger nicht zu einem Motorrad, genausowenig wie ein Motorrad durch einen Beiwagen zu einem KFZ wird.
Ein Motorrad ist laut Definition ein einspuriges Vehikel, ein KFZ, NFZ, Trike oder Quad ein mehrspuriges, das zwingend den Besitz der FSK B (3) (je nach Fahrzeug auch andere Fahrerlaubnisklassen (C, D etc.)) bedingt.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 04. November 2010 - 22:26


#14 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 04. November 2010 - 23:10

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 04.11.2010, 22:25)

Du scheinst nicht zu verstehen? Ein Motorrad ist auch mit Anhänger oder Beiwagen noch ein Motorrad, genauso wie ein Quad mit Anhänger immer noch ein Quad ist und ein KFZ mit Anhänger immer noch ein KFZ. Ein Auto wird durch einen Anhänger nicht zu einem Motorrad, genausowenig wie ein Motorrad durch einen Beiwagen zu einem KFZ wird.
Ein Motorrad ist laut Definition ein einspuriges Vehikel, ein KFZ, NFZ, Trike oder Quad ein mehrspuriges, das zwingend den Besitz der FSK B (3) (je nach Fahrzeug auch andere Fahrerlaubnisklassen (C, D etc.)) bedingt.


Jau aber so lange es auch nur eine einzige Sonderregelung gibt, kann man das eine nicht grundsätzlich vom anderen ableiten. Das mein ich doch nur prinzipiell. Also mehrspurig oder einspurig ist ja ok - sehe ich ein aber ein Moped mit Einachshänger hat 4 Räder und deswegen kann man nicht grundsätzlich sagen "4 Räder -> PKW"
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