Aus GMX wird 1 und 1 Internet Sonderkündigungsrecht?
#1
geschrieben 16. September 2010 - 21:03
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#2
geschrieben 16. September 2010 - 21:09
"Heute code ich, morgen debug ich und übermorgen caste ich die Königin auf int!"
P.S. Ich leiste keinen Support per PN. Wer ein Problem hat, ab damit ins Forum!
Windows 10 - Windows Anleitungen
#3
geschrieben 16. September 2010 - 21:11
Denn es ergibt sich ja kein offenkundiger wirtschaftlicher Nachteil für Dich...
Die AGB sollten ja immer noch dieselben sein...
Zumindest die, die für Dich gelten...
Über Vertragsänderungen musst Du ja informiert werden, bzw. musst Du diesen sogar explizit zustimmen...
Eine "Sonderkündigung" aufgrund einer Antipathie gegen ein Unternehmen dürfte nicht gehen...
Da hilft wohl nur die fristgerechte Kündigung...
"Himmlische Ruhe und tödliche Stille haben dieselbe Phonzahl."
My Music
#4
geschrieben 16. September 2010 - 21:21
wenn man einen Vertrag mit GMX abgeschlossen hat muß man nach einer Übernahme nicht mit dem neuen I-Net Anbieter weiter arbeiten.
Die Info sollte aber auch schon vor der Übernahme an die Bestandskunden verschickt werden und nicht nach dem alles abgeschlossen ist.
#5
geschrieben 16. September 2010 - 21:36
"Himmlische Ruhe und tödliche Stille haben dieselbe Phonzahl."
My Music
#6
geschrieben 16. September 2010 - 21:52
Zitat
Mit freenet hatte ich mehrere Jahre lang nie solche Probleme. Ein Mal war das Internet ganz weg und damit hat sichs aber 1und1 ist echt nicht doll. DA, der Link von Urne, unter 1und1 überall Störungen. Wechselst du den Register zu congstar - 0 Störungen, obwohl es die gleichen Leistungen der Telekom sind.
P.s. wen schluckt oder kauft 1und1 als nächstes auf?
Dieser Beitrag wurde von DanielDuesentrieb bearbeitet: 16. September 2010 - 21:55
#7
geschrieben 16. September 2010 - 21:57
Zitat (DanielDuesentrieb: 16.09.2010, 22:52)
und Freenet hatte vorher noch Strato übernommen
Zitat (DanielDuesentrieb: 16.09.2010, 22:52)
da bleibt wohl nur noch die Telekom
#8
geschrieben 17. September 2010 - 09:12
Noch Fragen? Da bin ich ja per UMTS schneller und den Prosieben Stick werde ich mir wohl bald zulegen, wenn das so weiter geht.
#9
geschrieben 17. September 2010 - 09:49
Normalerweise surfst du nicht über eine Provider-eigene Leitung, denn der Provider greift auf große Teile der Telekom Infrastruktur zu, somit wird dein Problem zu 90% ausserhalb des Wirkungsbereichs von 1&1 liegen.
Dieser Beitrag wurde von chris193 bearbeitet: 17. September 2010 - 09:49
#10
geschrieben 17. September 2010 - 10:21
Normal kündigen, Traffic verursachen, daß es graust, wenn du runtergeregelt wirst: Nerven, nerven, nerven.
#11
geschrieben 17. September 2010 - 10:34
Rechtlich betrachtet steht Dir kein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ist bei einer reinen Rechtsnachfolge eines Unternehmens nach - überzeugender - herrschender Meinung und Rechtsprechung nicht gegeben. Dies begründet sich daraus, dass sich keine wesentlichen Vertragsinhalte ändern, d.h. die Leistungsinhalte identisch bleiben, während die Identität des Leistungserbringers unwesentlich ist.
Dies ändert sich erst dann, wenn der Rechtsnachfolger beispielsweise eine Änderung der Geschäftsgrundlage vereinbaren will, also beispielsweise eine Änderung der AGB, der Preise, des Leistungsumfangs etc.
Eine besondere Ausnahme gibt es darüber hinaus auch noch, nämlich wenn einem der Vertragsparteien die Abnahme oder Lieferung einer Leistung gegenüber dem konkreten Gegenüber unzumutbar ist. Dies wäre beispielsweise für 1&1 der Fall, wenn der Kunde in der Vergangenheit schon immer wieder durch Zahlungsunfähigkeit aufgefallen ist, vielleicht sogar die offenen Beträge eingetrieben werden mussten und bestenfalls derjenige auch noch 1&1 in Mails etc. beleidigt hat. In einem solchen Fall könnte bspw. 1&1 sich auf Unzumutbarkeit der Geschäftsbeziehung berufen, wenn ein solcher Kunde durch Übernahme eines anderen Unternehmen wieder in den eigenen Kundenstamm zurückkehren würde.
Umgekehrt wäre dies auch möglich, wenn beispielsweise 1&1 dem Kunden wiederholt beleidigende Mails schicken würde oder vorsätzlich keine Leistung erbringen würde.
Dies ist aber ein nachzuweisender Sonderfall und wohl kaum zutreffend, geschweige denn nachzuweisen.
Eine Erweiterung dieses Unzumutbarkeitsbeispieles wäre z.B. auch, wenn die Identität des Leistungserbringers aus besonders wichtigem Grund wichtig ist - was regelmäßig jedoch im Rahmen eines Vertragsschlusses festgehalten werden müsste. Dies wäre z.B. der Fall, wenn man aus bestimmten Gründen einen besonders ökoligischen Anbieter wählt, die seine Produkte aus FairTrade-Produkten herstellt, selbst auf Nachhaltigkeit achtet etc. und dieses Unternehmen von einem bekannten "Umweltzerstörer" übernommen würde und dies den Verdacht der Änderung des Geschäftsgebahrens vermuten lassen würde. Ein reines "ich mag XY nicht", reicht hierfür jedoch nicht, da strenge und enge Grenzen bei der Bemessung gegeben sind.
Soweit die erbrachte Leistung gestört ist, zum Beispiel durch Verbindungsabbrüche, niedrige Übertragungsraten etc., gilt hier ohnehin erst mal die Pflicht diese Leistungsstörung anzuzeigen und Nachbesserung zu ermöglichen. Ist diese für den Leistungserbringer (und nicht jedermann) unmöglich, kommen zusätzlich noch andere Optionen, wie Minderung des Preises usw., in Betracht - oder eben eine Kündigung. Gelegentliche Verbindungsabbrüche, genauso wie eine geringe Abweichung der Übertragungsgeschwingkeit zählen jedoch nicht zu solchen Gründen.
#12
geschrieben 17. September 2010 - 10:48
als erstes eine Anmerkung: Ich bin kein Profi bzw. habe Jura nicht studiert, kann daher nur Tipps und unverbindliche Ratschläge bzw. Verlinkungen auf Rechtssprechungen geben.
Was mir als Erstes aufgefallen ist bei den AGBs
1.3. (stand 09/2010)
1&1 kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Jetzt müsstest du schauen, da nach BGH die AGBs gelten, die bei Vertrag abgeschlossen wurden, außer du hast neuen AGBs in der Vertragslaufzeit schriftlich! zugestimmt oder du innerhalb von vier Wochen nicht widersprochen, ob dieser Passung irgendwo auch für GMX gilt. (ergo deinem alten Vertrag.) Dann hättest du eine Chance auf fristlose Kündigung.
Wenn du einen alten GMX Vertrag hast, müsstest du auch mal nach den Fristen schauen, GMX hatte zeitweise 4 Wochen bzw. 2 Monate kündigungsfristen, nicht wie 1un1 mit 3 Monaten.
#13
geschrieben 17. September 2010 - 11:31
schau mal in diesen Beitrag, vieleicht hilft er dir weiter.
Freenet Dsl Von 1&1 übernommen
Gruß Borbadilla
#14
geschrieben 17. September 2010 - 11:32
Zitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)
Ich würde es, in diesem Fall, nicht ganz so krass ausdrücken wie Dieter Nuhr, aber im Kern schon: Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich evtl. einfach zurückhalten, was eine Bewertung eines Sachverhaltes betrifft - das führt ansonsten zu irgendwelchen Halb- bis Unwahrheiten, die trotzdem permanent, dank Google und Co., im Netz Verbreitung finden. Das vermeintliche LG-Hamburg Urteil zur Linksetzung ist da so ein Paradebeispiel für...
Zitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)
Diese sind hier hinfällig, da der Threadersteller Kunde von 1&1 und nicht von GMX ist bzw. war. Sofern 1&1 ihm andere/neue/geänderte AGB anbieten will, steht ihm ohnehin ein Sonderkündigungs- oder Annahmeverweigerungsrecht (pacta sunt servanda) zu.
Zitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)
Das hat mit dem BGH exakt gar nichts zu tun, bestenfalls mit den Regelungen des BGB (§§ 305 ff.). Darüber hinaus würde sich, wenn man es auf die Spitze treibt, ohnehin die Frage stellen, ob die AGB
a) wirksam eingebunden wurden (davon ist regelmäßig auszugehen).
b) die entsprechenden Teile der AGB an sich Rechtswirksamkeit entfalten können (hier kann der Threadersteller wohl ohnehin nichts zu sagen und wäre selbst nach kollegialer anwaltlicher Beratung auf die Rechtsauslegung eines Richters angewiesen).
Zitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)
Es ist überhaupt fraglich, ob es neue AGB gegeben hat. Selbst wenn es das Angebot von neuen AGB gegeben hat, wäre das Sonderkündigungsrecht - sofern nicht bei Ablehnung die Fortführung unter alten Bedingungen angeboten wurde - hinfällig, wenn die AGB inhaltsgleich sind.
Zitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)
Es gibt kein pauschales vierwöchiges Annahmeverweigerungsrecht, sondern nur eine individuell bekanntegemacht Frist zur Annahme oder Verweigerung, die der Notwendigkeit der Angemessenheit unterliegt.
Zitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)
Nein, ist hinfällig, da sie vor allem dekleratorisch, nicht konstitutiv, ist. Genauere Ausführungen zur Rechtslage haben ich schon oben gemacht.
Zitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)
Nein, denn es handelt sich hier nicht um eine Vertragsübernahme durch einen Dritten, sondern die Übernahme und (evtuelle) Verschmelzung des Unternehmens. Ohne jetzt zu recherchieren, ist es sogar möglich, dass die GMX GmbH/AG/was-auch-immer mit ihrer Rechtsidentität erhalten bleibt und nur der Hauptanteilseigener/-gesellschafter wechselt.
Zitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)
Was 1&1 in seinen AGB stehen hat ist - ich wiederhole das gerne noch mal - für den Threadersteller irrelvant, solange ihm 1&1 diese nicht als Geschäftsgrundlage anbietet.
#15
geschrieben 18. September 2010 - 13:56
Nein mir sind bisher keine neuen AGB bekanntgegeben wurden, so dass die AGB von GMX für mich gelten (ich habe sie mir damals ausgefruckt).
Bei GMX war de mit der Kündigung in den AGB so, dass der Vertrag erst 24 Monate läuft und sich wenn nicht 8 Wochen vor Ablauf des Vertrages gekündigt wurde sich der Vetrag automatisch um ein Jahr verlängert hat. Also Kündigung nur einmal im Jahr möglich.
Ich hab tatsächlich eine persönliche Antipathie gegen 1 und 1, dass die kein Kündigungsgrund sein kann ist mir klar. also werde ich das nächste fast ganze jahr 1 und 1 eine Chance geben mir zu beweisen, dass die Voruteile unbegründet sind. So schlimm wird des hoffentlich nicht ...
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 19. September 2010 - 20:55