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Wer Muss Schadensersatz Leisten?


#1 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 13. September 2010 - 19:15

Am Wochenende sind offensichtlich durch verdorbenes Frostfutter mehrere meiner kostbaren L-Welse verendet. War daraufhin heute in dem Laden bei dem ich das Futter erstanden hatte. Die geschäftsführende Person war nicht da. Also wendete ich mich an einen befreundeten Verkäufer dort und versuchte bei ihm mein Glück zwecks Schadenersatz obwohl er als einfacher Verkaufer das eigentlich ja eh nicht entscheiden kann. Aber versuchen kann man es ja mal.. :P
Er wimmelte ab. Könnte ja jeder kommen, vermutlich sei es meine eigene Schult. Falsche Lagerung des Futters, schlechte Wasserwerte und blablub.
Habe fast 30 Jahre Jahre Aquaristik Erfahrung und der will mir was von falschen Wasserwerten erzählen. :-D
Naja, Schadensersatz solle mir auf jedenfalls aus'm Kopf schlagen.

Das ist natürlich nicht zufriedenstellend für mich.
Denn Schadensersatz habe habe ich meines Erachtens nach.
Nur stellt sich mir die Frage wem gegenüber? Dem Händler oder dem Hersteller?
Der Händler wird morgen vermutlich auf den Hersteller des Futters verweisen da es hier doch im einige Talers geht?
''Darf'' er das? ist der Händler als Vertreiber nicht für Regulierungen zuständig?
Wäre interessant zu wissen. Denn ich kann ihn ja schlecht morgen `''anblaffen'' falschg er tatsächlich versucht mich an den hersteller zu verweisen.

Bei Elektrogeräten ist die Lage recht klar.
Da kann man die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen und der Händler als Vertreiber muss geradestehen.
Aber wie schaut's in diesem Fall aus?

Dieser Beitrag wurde von Ler-Khun bearbeitet: 13. September 2010 - 19:19

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#2 Mitglied ist offline   Worm 

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geschrieben 13. September 2010 - 19:28

Erstmal sollte man wohl nachweisen können, dass es sich wirklich um verdorbenes Futter gehandelt hat. Vorher wird weder der Händler noch der Hersteller irgendwas machen, würde ich mal schätzen....

#3 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 13. September 2010 - 19:49

Das steht hier gar nicht zur Diskussion, aber ich gehe trotzdem kurz drauf ein.
Wenn ich 2 von 4 Becken damit befüttere und in den beioden die ich befüttert habe die Tiere gestorben sind, dürfte ja wohl klar sein woran es liegt.
Weiter gehe ich nicht darauf ein.
Denn das ist ein ganz anderes Thema.
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#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 13. September 2010 - 21:32

Worm hat Recht. Erstmal muss bewiesen werden, dass das Futter schuld war. Deine Vermutung ist zwar schlüssig, abr noch lange kein Beweis. Beweisen kann es der Gutachter bzw. das Labor, und der Richterspruch bestätigt das ganze dann.
Und wenn du schon schreibst L-Welse reden wir hier vermutlich zumindest von einem Schaden im mittleren 3-stelligen Bereich, richtig? Da wird der Schuldige (ggf. der Hersteller) auf jeden Fall auf einem Gutachten beharren.
Wie auch immer, der Ansprechpartner für dich ist (genauso wie bei Elektrogeräten) erstmal der Verkäufer. Dieser wird dann wiederum den Hersteller in Regress nehmen müssen, was dich dann aber nichts mehr angeht.

#5 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 13. September 2010 - 23:55

Recht ha(b)t er/ihr schon. Das ist mir schon klar. Nur war das nicht meine Frage. ;)
Ich wollte halt nur keine Riesendiskussion hier raus machen.
Kennst du selbst bestimmt aus anderen Threads. Da möchte jemand etwas wissen, aber statt er /sie eine Antwort bekommt wird erst mal eine unnütze Grundsatzdebatte über mehre Seiten geführt, bevor dann endlich die Antwort/Lösung kommt.
Also nehmt's mir nicht übel wenn ich dass gleich abgecancelt habe.
War ja nicht persönlich gemeint.

Ich habe mir natürlich auch schon meine Gedanken gemacht dazu. Kann sehr gut sein dass der Händler Beweise will in Form einer Obduktion oder so was. Schließlich geht's um einen Schaden von ~700 €.
Stellt sich nur die Frage ob so eine Untersuchung überhaupt etwas bring.
Denn beweisen ob die Keime schon von vornherein im Futter waren, wird eh keiner können.
Sehr warschein wird dann behauptet werden dass sie durch meine unsachgemäße Lagerung reingekommen/einstanden sind. >_<

Naja, mal schauen was der Tag morgen oups heute so bringt.
Wenn ich mit einem normalen Gespräch nichts erreiche, werde ich vllt mit'm Anwalt drohen. Vllt beeindruckt ihn das ja. Mal schauen..
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#6 Mitglied ist offline   >axXxs< 

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geschrieben 14. September 2010 - 07:26

Moin,

da haste einfach Pech gehabt, du kannst eigentlich nur auf Kulanz hoffen. Einen Schuldigen zufinden halte ich für unmöglich.

Evtl. kann dir jemand der TiHo weiter helfen
http://www.tiho-hannover.de/kliniken-insti...d-fischhaltung/

Kannst auch bei Tauros nachfragen ob die irgendetwas brauchbares bestimmen können
http://www.tauros-diagnostik.de/

#7 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 14. September 2010 - 10:48

Es wäre zwar traurig um die Tiere aber die Chancen könnten etwas steigen, wenn sich noch mehr Leute finden, denen es mit diesem Futter genauso ging.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#8 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 19. September 2010 - 12:57

Wie fast erwartet wurde mit nichts ersetzt. Einen Gutschein über popelige 50 Euro hat man mir angeboten.
-Lächerlich!
Habe morgen 'n Termin bei der Anwältin. Wollen wir ja mal schauen ob sich da nicht was machen
lässt. :unsure:
Die Futterverpackung habe ich erst mal im Vakuum eingeschweißt und die Welse in Isopropanol eingelegt. Was bessere fiel mir nicht ein.
Hoffentlich zerstört das nicht auch die inneren Keime.

Edit:
@ >axXxs< : Thx für die Links vllt kommen wir darauf zurück falls nötig und sich hier in der Nähe etwas finden lässt.
@Holger_N: Wäre auf jeden Fall vorteilhaft. Nur wie soll ich diese finden?. Per Annonce?

Dieser Beitrag wurde von Ler-Khun bearbeitet: 19. September 2010 - 13:02

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#9 Mitglied ist offline   Ronny 

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geschrieben 19. September 2010 - 16:01

@Ler-Khun einfrieren wäre besser gewesen.
Eingefügtes Bild

#10 Mitglied ist offline   Taxidriver05 

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    - Sport (am liebsten an der frischen Luft),
    - Musik (machen und hören),
    - Grafik- und Webdesign,
    - gut Essen,
    - an PCs basteln (für den schnellen Euro ;-)),
    uvm.

geschrieben 19. September 2010 - 19:19

Hmmm...

Da für "lebende Tiere" eine etwas andere Rechtssprechung gilt als für normale Güter, kann ich da nicht wirklich viel sagen...

Aber, lies Dir mal dieses Urteil durch...
Vielleicht hilft Dir das weiter...
BORN STUPID? TRY AGAIN!

"Himmlische Ruhe und tödliche Stille haben dieselbe Phonzahl."
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#11 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 19. September 2010 - 19:37

Beitrag anzeigenZitat (Taxidriver05: 19.09.2010, 20:19)

Hmmm...

Da für "lebende Tiere" eine etwas andere Rechtssprechung gilt als für normale Güter, kann ich da nicht wirklich viel sagen...

Aber, lies Dir mal dieses Urteil durch...
Vielleicht hilft Dir das weiter...



Echt? War es nicht immer Diskussionsgegenstand für Tierschützer, dass Tiere im Gesetzbuch ganz normal als "Sache" behandelt werden?


(upsala - in dem Verein is ja mein Anwalt dabei)

Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 19. September 2010 - 19:41

Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#12 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 19. September 2010 - 20:55

Guten Tag.

@Tiere-ungleich-Sachen-Diskussion: Soweit spezialgesetzlich nichts anderes geregelt ist, werden die auf Sachen geltenden Vorschriften angewandt (§90a BGB), insofern gibt es da keine "andere Rechtsprechung".

@Frage des Threaderstellers:
Es handelt sich um eine klassische Fragestellung nach einem Schadenersatzanspruch. Dieser ist gegeben, wenn die Kausalität nachgewiesen werden kann, also andere Faktoren die zum Schaden führten ausgeschlossen werden können, der Zusammenhang zwischen Fütterung und Schaden dargelegt werden kann und der Verkäufer den Schaden am Futter zu vertreten hat. Auch soweit diese offenkundig sein mag, ist der Nachweis hierüber zu erbringen, d.h. es muss bspw. möglich sein, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen/erstellen zu lassen.
In jedem Fall ist Antragsgegnerin das Geschäft welches das Futter verkauft hat. Der Hersteller haftet nur insoweit er freiwillig für solche Schäden einsteht, also durch eine freiwillige Garantieleistung oder aufgrund von Haftungsverpflichtungen aus dem Produkthaftungsgesetz. Das ist aber eine gänzlich andere Baustelle und hier gilt es, sich an dem Verkäufer der Nahrung - sofern möglich - schadfrei zu halten.

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