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Ebay Was tun wenn Ware defekt?


#1 Mitglied ist offline   Lord_Dee 

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geschrieben 02. August 2010 - 10:01

Hallo,

folgendes Problem:

Habe in Ebay etwas verkauft. Ein Käufer hat es sich erfolgreich erstanden. Nächster Schritt ist jetzt Bezahlung. Die Ware ging jedoch nach verpacken in den Karton kaputt.
Wie soll ich da jetzt vorgehen?
Habt ihr da eine Lösung für mich?
Welche Rechte und Ansprüche hat der Käufer jetzt noch?

Dieser Beitrag wurde von Lord_Dee bearbeitet: 02. August 2010 - 10:02

dieser Beitrag wurde zuletzt 92884 Mal bearbeitet

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#2 Mitglied ist offline   DanielDuesentrieb 

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geschrieben 02. August 2010 - 11:07

Hast Du versichert oder unversichert versendet? Bei unversichert trägt der Käufer das Risiko und er hat keinen Anspruch sein Geld zurück zu bekommen. Wenn versichert dann trägt den Schaden die Post - sah man denn Schäden am Karton selber? Dann sollte er das Paket erst gar nicht annehmen und das dem Boten an der Tür gleich sagen.

#3 Mitglied ist offline   Lord_Dee 

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geschrieben 02. August 2010 - 11:11

Also ich habe die Ware noch nicht versandt. Mir ist es runtergefallen beim einpacken in den Karton. Werde das auch so nicht hergeben.
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#4 _Martin_

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geschrieben 02. August 2010 - 11:19

Dann solltest du am besten mal schnellstmöglich Kontakt zu dem Käufer aufnehmen, Ihm den Sachverhalt schildern und auch direkt eine Rückbuchung anbieten. Zu 99 % sind die Käufer damit auch meistens einverstanden und man einigt sich friedlich. Solltest du damit warten würde es für mich als Käufer unglaubwürdig klingen.

#5 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 02. August 2010 - 11:22

2 Möglichkeiten:
1.: Du hast einen verständnisvollen Käufer, der sein Geld komplett wieder zurückerhält und der Käse ist gefressen.
2.: Du hast einen Käufer, der auf seiner Lieferung besteht, dann musst du ihm ein gleichwertiges Teil besorgen und zuschicken.
Was auch immer, das erste sollte jetzt direkt die Kontaktaufnahme sein zur Klärung des Falls.

#6 Mitglied ist offline   Lord_Dee 

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geschrieben 02. August 2010 - 11:28

Oh mein Gott wie peinlich.
Naja da muss ich jetzt durch.
Ich gebe bescheid wie es verläuft.
Ich hoffe das der Käufer nett ist. Hat noch nicht geantwortet.
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#7 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 02. August 2010 - 13:26

Rechtlich hast du definitiv die A*schkarte. Der Käufer kann auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen, der ja über eBay rechtskräftig geschlossen wurde.

#8 _Martin_

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geschrieben 02. August 2010 - 13:32

Das schlimmste was dem Verkäufer doch jetzt passieren kann ist das der Kunde sich so etwas anderweitig besorgen kann und der dem Kunden den Unterschied erstatten muss ?

#9 Mitglied ist offline   radyr 

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geschrieben 02. August 2010 - 13:36

@all: Vorsicht mit rechtlichen Tipps. Im Internet stehen so viele Halbwahrheiten.
@Lord_Dee: Wende dich an ebay und die sagen dir, wie's weiter geht.

Falls du das "Teil" jedoch einfach nicht zu dem Preis hergeben möchtest und es nicht wirklich kaputt ist, würde ich vorsichtig sein. ebay kennt solche Fälle zu genüge und die finden sowas auch raus. ;-)

#10 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 02. August 2010 - 14:08

Beitrag anzeigenZitat (radyr: 02.08.2010, 14:36)

@all: Vorsicht mit rechtlichen Tipps. Im Internet stehen so viele Halbwahrheiten.

Wohl wahr. Deshalb am besten einfach selbst nachlesen, BGB §434, §437, ggf. 439, lesenswert für den VK ausserdem §275.
Selbstredend wünsche ich dir, dass du nicht in die Verlegenheit kommst diese Paragraphen überhaupt zu lesen, sondern dass der K. mit der Rückgabe des Geldes einverstanden ist.
Dies ist keine Rechtsberatung, lediglich eine Sammlung von Informationen, die mit etwas Eigenrecherche auch selbst herauszufinden wäre.

#11 Mitglied ist offline   Lord_Dee 

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geschrieben 02. August 2010 - 14:10

Ok ich danke euch.
Ich hoffe der Käufer spielt hier mit.
Weil ne neue kaufen wäre nicht so der bringer.
Er hat derweil 7 Bewertungen alles Positiv und er kann nicht sehr gut Deutsch:

"Hallo, wenn Sie Bilder können Snare aus verschiedenen Blickwinkeln, und mir Bilder senden danken Ihnen im Voraus."

Edit: und er kommt aus Serbien.

Dieser Beitrag wurde von Lord_Dee bearbeitet: 02. August 2010 - 14:25

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#12 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 02. August 2010 - 16:45

Wenn er aus Serbien kommt (und Du dahin liefern sollst) Du aber nur Deutschland oder EU als Versand angegeben hast kannst Du den Verkauf ablehnen. Hatte das selber schon mit nem Bosnier.

Sei aber auch zu Dir selbst ehrlich, willst Du nur nicht liefern (wegen zu geringem Preis) oder ist es wirklich kaputt. Solche Phantastischen Geschichten schwirren zur Genüge durchs Netz und sind nicht selten sehr unglaubwürdig. Stell Dir vor Du bist der Käufer, machst nen Schnapper und dann bekommst Du vom Verkäufer ne Mail: sorry, beim einpacken kaputt gegangen, ich trete vom Vertrag zurück. Man sollte immer vorher wissen ob man wirklich verkaufen möchte oder nicht.

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#13 Mitglied ist offline   Lord_Dee 

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geschrieben 02. August 2010 - 20:28

Als Versand Länder habe ich Österreich und EU angegeben. Serbien gehört jedoch nicht zur EU. Was soll ich jetzt am besten tun?
Er hat noch nicht geantwortet.
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#14 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 02. August 2010 - 20:33

In dem Fall einfach den Versand ablehnen da er die Versandbedingungen mit Gebot akzeptiert hat. In dem Fall bist Du fein raus. Kann natürlich sein dass er dir eine Adresse im EU-Raum zukommen lässt. Trotzdem solltest Du dir beim nächsten Mal vorher überlegen ob Du es auch unter Wert abgeben würdest. Ich bin hier nicht der einzige der die Geschichte als unglaubwürdig abstempelt.

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#15 _EDDP_

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geschrieben 02. August 2010 - 20:39

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 02.08.2010, 21:33)

Ich bin hier nicht der einzige der die Geschichte als unglaubwürdig abstempelt.

Wieso :rolleyes:? Es können die unmöglichsten Dinge passieren. Dass einem etwas während des Einpackens herunterfällt, ist ja nun alles andere als abwegig...

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