WinFuture-Forum.de: Bvg Verkündet Urteil Zur Vorratsdatenspeicherung - WinFuture-Forum.de

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Bvg Verkündet Urteil Zur Vorratsdatenspeicherung Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung!


#1 Mitglied ist offline   Tiggz 

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geschrieben 02. März 2010 - 07:06

Das Bundesverfassungsgericht will heute sein Grundsatzurteil zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verkünden. Die Kernfrage ist, ob die Karlsruher Richter die Speicherung selbst für verfassungswidrig erklären. In Eilentscheidungen hatten sie die Massenspeicherung zwar vorerst gebilligt, deren Nutzung zur Strafverfolgung aber deutlich eingeschränkt. Die Entscheidung wird von Politikern, Datenschützern und Bürgerrechtlern mit Spannung erwartet.

Quelle: Focus Online


Man darf gespannt sein :cheers: .

Dieser Beitrag wurde von Tiggz bearbeitet: 02. März 2010 - 17:55

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#2 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 02. März 2010 - 10:07

SIEG!

grrets
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#3 Mitglied ist offline   Tiggz 

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geschrieben 02. März 2010 - 10:08

Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung in vollem Umfang!

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Verfassung. Das hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Bestimmungen sind nichtig. Alle Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.

http://www.tagesscha...land/index.html


:cheers: :lol:

Dieser Beitrag wurde von Tiggz bearbeitet: 02. März 2010 - 10:15

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#4 Mitglied ist offline   ThreeM 

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geschrieben 02. März 2010 - 10:14

Demokratie kann doch funktionieren. Ein Sieg für die freie Meinungsäußerung und eine stärkung der Bürger rechte. Sehr gut!
Chuck Norris kann auch bei Winfuture klein geschriebene Themen erstellen!
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#5 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 02. März 2010 - 10:18

Daten sind "UNVERZÜGLICH ZU LÖSCHEN"

greets
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#6 Mitglied ist offline   karl0 

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geschrieben 02. März 2010 - 10:18

Echt klasse :lol: :cheers:
Du bist die Nr. 1 - BLUE!!
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#7 _The Grim Reaper_

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  geschrieben 02. März 2010 - 10:35

Und ihr glaubt natürlich, dass die Daten sofort gelöscht werden? Kinders. Die werden noch schon in Ruhe ausgewertet, so, wie es immer ist - ieine Ausrede haben die immer parat.
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#8 Mitglied ist offline   radyr 

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geschrieben 02. März 2010 - 10:38

Beitrag anzeigenZitat (The Grim Reaper: 02.03.2010, 10:35)

Und ihr glaubt natürlich, dass die Daten sofort gelöscht werden? Kinders. Die werden noch schon in Ruhe ausgewertet, so, wie es immer ist - ieine Ausrede haben die immer parat.

Das mag sein. Aber selbst wenn die Daten ausgewertet werden, dürfen sie nicht gegen einen verwendet werden.
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#9 Mitglied ist offline   Tiggz 

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geschrieben 02. März 2010 - 10:43

Beitrag anzeigenZitat (The Grim Reaper: 02.03.2010, 10:35)

Und ihr glaubt natürlich, dass die Daten sofort gelöscht werden? Kinders. Die werden noch schon in Ruhe ausgewertet, so, wie es immer ist - ieine Ausrede haben die immer parat.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Nutzung der Daten, in einer einstweiligen Verfügung, bereits auf schwere Straftaten eingeschränkt. Die Daten müssen jetzt unverzüglich gelöscht werden.
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#10 _The Grim Reaper_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 02. März 2010 - 10:46

Das ist so nicht ganz richtig - das ist vom Zeitpunkt der Rechtssprechung abhängig. Wenn die Daten zu dem Zeitpunkt gespeichert wurden, als es noch so seine Richtigkeit hatte und auch eine Auswertung beauftragt wurde, kann diese auch jetzt noch durchgeführt werden und gegen einen verwendet werden.

War tolles Thema hier der Jurastudenten. Also nicht zu früh freuen...
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#11 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 02. März 2010 - 10:47

ärgerlich das ganze. zuerst wird ein gesetz geschaffen, aufgrund dessen dann die provider für sehr teuer geld technik anschaffen müssen. was natürlich im endeffekt auf den kunden umgelegt wurde/wird. jetzt wird das gesetz für nichtig erklärt und die technik wurde für umsonst angeschafft.

Jetzt müssen diese Systeme erstmal wieder außer betrieb genommen werde: zahlt der kunde. dann kommt ein neues gesetz: systeme müssen angepasst werden. zahlt auch der kunde.

sehr ärgerlich der volkswirtschaftliche schaden, den man hätte kommen sehen müssen. kein politiker kann einem weiß machen, dass man das nicht kommen sah, wenn so ein gesetz so vernichtend gekippt wurde. entweder sind deren rechtsberater einfach nur dumm und unwissen oder von der gutgläubigkeit und naivität eines kindergartenkinds.
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#12 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 02. März 2010 - 11:28

Eher spielt da das weit verbreitete Lobbyistentum unter Politikern eine Rolle.

greets
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#13 _Magguz_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 02. März 2010 - 11:51

Beitrag anzeigenZitat (LoD14: 02.03.2010, 10:47)

jetzt wird das gesetz für nichtig erklärt und die technik wurde für umsonst angeschafft.

Ich persönlich begrüße den Entschluss voll und ganz...
Jedoch bin ich der festen Überzeugung das die Herren der Volksvertretung schon an einem abgewandelten
Gesetzesvorschlag arbeiten und diesen erneut durchdrücken!
Dank der deutschen Bürokratie wird dieses Gesetz dann auch wieder ne lange Zeit laufen bis
es dann wieder für nichtig gesprochen wird oder in der abgewandelten Art komplett für Verfassungskonform erklärt wurde!
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#14 _USA_

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geschrieben 02. März 2010 - 12:00

Zitat

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz.

Bereitet mir etwas Bauchschmerzen... Da wird das Gesetz etwas angepasst und weiter gehts..

Naja nichtsdestotrotz freue ich mich jetzt erstmal. :cheers:
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#15 Mitglied ist offline   Tiggz 

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geschrieben 02. März 2010 - 13:20

Beitrag anzeigenZitat (Magguz: 02.03.2010, 11:51)

Jedoch bin ich der festen Überzeugung das die Herren der Volksvertretung schon an einem abgewandelten
Gesetzesvorschlag arbeiten und diesen erneut durchdrücken!
Nicht in der bisherigen Form und Umfang. Das BVG hat hierfür klare Vorgaben erlassen:

Gespeichert werden dürfe:

- nur bei konkretem Verdacht
- bei besonders schweren Straftaten
- nur mit richterlicher Genehmigung
- der Betroffene muß im nachhinein über die Art und den Umfang der Überwachung informiert werden.
- die Speicherdauer ist auf sechs Monate begrenzt

Laut BVerfG sind Telekommunikationsdaten für eine "effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung". Sie dürfen dem Urteil nach gespeichert werden, wenn es um die Ahndung von schweren Straftaten wie Mord, Raub und Totschlag geht, wenn Gefahr für Leib oder Leben droht oder die Sicherheit des Bundes gefährdet ist. Die Speicherung steht aber unter einem Richtervorbehalt, muss also von einem unabhängigen Gericht angeordnet werden. Damit knüpft das Gericht an sein Urteil vom Februar 2008 zur Online-Durchsuchung an.
...
Daten, die die Provider bislang gespeichert haben, dürfen nicht an Ermittlungsbehörden übermittelt werden. Sie müssen auf Anordnung des Gerichts "unverzüglich" gelöscht werden. Nicht betroffen davon sind die Daten, die aus geschäftlichen oder betrieblichen Gründen gesichert werden - etwa für den Einzelverbindungsnachweis.

http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdat...cherung128.html

Hinzu kommt, daß die EU die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überprüfen will.
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