WinFuture-Forum.de: Festplatte Spinnt - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Nachrichten zum Thema: Peripherie & Komplett-PCs
  • 3 Seiten +
  • 1
  • 2
  • 3

Festplatte Spinnt ... hat öfters mal aussetzer

#31 _M-i-s-t-e-r-x_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 11. Februar 2010 - 21:41

in der Theorie hast du mit deinen aus sagen recht , aber ich wende mich in solchen fällen
lieber direkt an den Hersteller .

mehr mag ich jetzt dazu lieber nicht sagen . mfg mister x



Beitrag anzeigenZitat (EDDP: 11.02.2010, 21:21)

Den Kaufvertrag hast du aber nicht mit WD, sondern mit Hardwareversand abgeschlossen. Und wenn die dir innerhalb eines angemessenen Zeitraums keinen Ersatz liefern können, dann müssen sie dir den Kaufbetrag zurückerstatten. Außerdem ist die Garantie von WD 'ne freiwillige Leistung, während die Gewährleistung des Händlers gesetzlich festgelegt ist. Der Händler kann sich also gar nicht aus seiner Verantwortung rausreden. Im übrigen musst du nicht mal beweisen, dass der Mängel/Defekt schon seit dem Abschluss des Kaufvertrags bestand. Dieser Fall tritt nämlich erst nach 6 Monaten ein (Beweisumkehr). Und erst dann macht es imho Sinn, die Garantie des Herstellers in Anspruch zu nehmen...

0

Anzeige



#32 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 11. Februar 2010 - 21:43

Ich zitiere mal die IHK Darmstadt:

Zitat

Nacherfüllung:
Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, hat der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Er hat damit die Wahl zwischen Nachbesserung („Beseitigung des Mangels“) und Ersatzlieferung („Lieferung einer mangelfreien Sache“). Unter Nachbesserung fällt z. B. die Reparatur einer Hifi - Anlage. Die Ersatzlieferung ist die Herausgabe eines neuen Toasters der gleichen Serie gegen den fehlerhaften. Der Verkäufer darf die Nacherfüllung nur verweigern, wenn diese unmöglich ist (wie z. B. die Nachlieferung eines Unikates) oder wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Im Rahmen der Nacherfüllung hat der Verkäufer auch die dafür erforderlichen Kosten zu tragen, d. h., er muss gegebenenfalls Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernehmen.
Quelle: IHK Darmstadt

Wenn du dein Anliegen also entsprechend formulierst, werden sie gar nicht drumherum kommen, dir 'ne neue Platte zu schicken...

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 11. Februar 2010 - 21:45

0

#33 Mitglied ist offline   xerex.exe 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.354
  • Beigetreten: 22. Oktober 06
  • Reputation: 33

geschrieben 11. Februar 2010 - 21:47

also kann ich auch meinen arbeitsausfall bezahlen lassen?nicht dass es viel wäre ...
lalala:

lieber außenseiter sein als dummes spießer schwein
ich brauche niemand der mir sagt was ich zu tun und lassen hab *sing*

:lalala
0

#34 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 11. Februar 2010 - 21:53

Das glaube ich nicht. 'Ne neue Platte müssen sie dir aber wohl schicken, wenn du denen mit § 439 BGB kommst...:)

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 11. Februar 2010 - 22:01

0

Thema verteilen:


  • 3 Seiten +
  • 1
  • 2
  • 3

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0