lieber direkt an den Hersteller .
mehr mag ich jetzt dazu lieber nicht sagen . mfg mister x
Zitat (EDDP: 11.02.2010, 21:21)
Den Kaufvertrag hast du aber nicht mit WD, sondern mit Hardwareversand abgeschlossen. Und wenn die dir innerhalb eines angemessenen Zeitraums keinen Ersatz liefern können, dann müssen sie dir den Kaufbetrag zurückerstatten. Außerdem ist die Garantie von WD 'ne freiwillige Leistung, während die Gewährleistung des Händlers gesetzlich festgelegt ist. Der Händler kann sich also gar nicht aus seiner Verantwortung rausreden. Im übrigen musst du nicht mal beweisen, dass der Mängel/Defekt schon seit dem Abschluss des Kaufvertrags bestand. Dieser Fall tritt nämlich erst nach 6 Monaten ein (Beweisumkehr). Und erst dann macht es imho Sinn, die Garantie des Herstellers in Anspruch zu nehmen...

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