Bei mir auch nicht (Comdirect)...
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#17
geschrieben 27. Januar 2010 - 01:21
The old reverend Henry Ward Beecher
called a hen the most elegant creature.
The hen pleased for that,
laid an egg in his hat.
And so did the hen reward Beecher.
called a hen the most elegant creature.
The hen pleased for that,
laid an egg in his hat.
And so did the hen reward Beecher.
#18
geschrieben 27. Januar 2010 - 01:36
#19
geschrieben 27. Januar 2010 - 06:51
Normalerweise ist da irgendwo n Button, wenn du da drauf klickst, kannst du deine Kontodaten als Microsoft Office Excel-CSV Format speichern. Öffne die Datei mal, dann kannst du alles sehen:
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
#20
geschrieben 27. Januar 2010 - 09:48
Zitat (Rinnchen: 27.01.2010, 01:36)
Bei der Deutschen Bank gibt es diese Auswahl nicht.
Der Screenshot stammt aus einer Onlinebanking-Software. Vielleicht geht es ja bei dir damit?
Ich habe gerade mal nachgesehen, mir wird die Kontonummer/BLZ auch über die Weboberfläche (sowohl in der Übersicht, als auch in den Details) angezeigt.
MfG TO_Webmaster
The old reverend Henry Ward Beecher
called a hen the most elegant creature.
The hen pleased for that,
laid an egg in his hat.
And so did the hen reward Beecher.
called a hen the most elegant creature.
The hen pleased for that,
laid an egg in his hat.
And so did the hen reward Beecher.
#21
geschrieben 27. Januar 2010 - 15:28
Da die meisten hier davon ausgehen,das man bei jeder Bank die Bankdaten als Empfänger vom Einzahler einsehen kann,habe ich nun bei meiner Bank (Deutsche Bank) angerufen,da es bei mir weder auf den Kontoauszug,noch beim Onlinebankig einsehbar ist.
Also bei der Deutschen Bank ist es nicht möglich die Bankdaten vom Einzahler (als der mir Geld auf mein Konto überweist) einzusehen.Die einzige Möglichkeit wäre aber es beim Telefonbanking herauszubekommen.
Also bei der Deutschen Bank ist es nicht möglich die Bankdaten vom Einzahler (als der mir Geld auf mein Konto überweist) einzusehen.Die einzige Möglichkeit wäre aber es beim Telefonbanking herauszubekommen.
#22
geschrieben 30. Januar 2010 - 11:55
naja, also ich kanns bei mir nicht einsehen. is ja auch egal, er hat bislang nicht nach einer verbindung gefragt und es ist auch noch nix aufm konto eingegangen. von daher... abwarten.
hab die polizei leider noch nicht erreichen können, da ich die ganze woche immer zu spät zu hause war um da anzurufen. jedenfalls hab ich dem vermeintlichen betrüger folgendes gemailt (nach rücksprache mit entsprechenden jurastudenten
:
nach §433 BGB ist zwischen ihm und mir ein Kaufvertrag zustande gekommen. das heißt er muss die ware mir zukommen lassen, da es zwischen uns einen gültigen kaufvertrag gibt (was man dem email verkehr entnehmen kann). Eine einfache Rücküberweisung des Geldes muss ich nicht annehmen. Nach dem Kaufvertrag muss er mir die ware binnen 2 Wochen zukommen lassen ansonsten kann ich Schadenersatz gem. §§280 I III, 281 BGB geltend machen. Ist die ware verloren gegangen ist die Leistung zwar nicht mehr zu erbringen (nach §275), allerdings kann daraus ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.
so, die 2 wochen müssen als frist gesetzt werden. das hab ich dann mit den entsprechenden paragraphen in die mail gehauen und ihm jetzt offiziell nochmal 2 wochen frist gesetzt. die anzeige bleibt aufrecht. ob ich schadensersatz dann geltend mache, muss ich mal sehen, wie das mit dem aufwandt aussieht. konkret heißt das ja, ich kauf mir das entsprechende teil woanders und schick ihm die rechnung.
naja, mal sehn. montag hab ich früher frei, da frag ich mal bei der polizei nach.
hab die polizei leider noch nicht erreichen können, da ich die ganze woche immer zu spät zu hause war um da anzurufen. jedenfalls hab ich dem vermeintlichen betrüger folgendes gemailt (nach rücksprache mit entsprechenden jurastudenten
nach §433 BGB ist zwischen ihm und mir ein Kaufvertrag zustande gekommen. das heißt er muss die ware mir zukommen lassen, da es zwischen uns einen gültigen kaufvertrag gibt (was man dem email verkehr entnehmen kann). Eine einfache Rücküberweisung des Geldes muss ich nicht annehmen. Nach dem Kaufvertrag muss er mir die ware binnen 2 Wochen zukommen lassen ansonsten kann ich Schadenersatz gem. §§280 I III, 281 BGB geltend machen. Ist die ware verloren gegangen ist die Leistung zwar nicht mehr zu erbringen (nach §275), allerdings kann daraus ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.
so, die 2 wochen müssen als frist gesetzt werden. das hab ich dann mit den entsprechenden paragraphen in die mail gehauen und ihm jetzt offiziell nochmal 2 wochen frist gesetzt. die anzeige bleibt aufrecht. ob ich schadensersatz dann geltend mache, muss ich mal sehen, wie das mit dem aufwandt aussieht. konkret heißt das ja, ich kauf mir das entsprechende teil woanders und schick ihm die rechnung.
naja, mal sehn. montag hab ich früher frei, da frag ich mal bei der polizei nach.

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