Hallo,
ich habe an dem Micorsoft-Programm teil genommen, wo ich als Student Windows 7 Professional für 35,00 Euro erwerben konnte. Nun habe ich meinen Laptop zwar vorher mit einer speziellen Software prüfen lassen, ob Windows 7 auch läuft, musste aber feststellen, dass ich aufgrund von schlechtem Treiber-Support viele Funktionen meines Laptops nicht mehr nutzen kann. Im großen und ganzen bin ich recht enttäuscht. Schließlich bin ich wieder auf Windows XP umgestiegen...
Nun wollte ich wissen, ob es nach den Nutzungsbestimmungen LEGAL ist, die gekaufte Version mit Lizenz wieder zu verkaufen bzw. wenigstens zu verschenken. Leider kenne ich mich was das Rechtliche angeht nicht so gut aus. Ich habe mir bereits alles durchgelesen, was in den Nutzungsbedingungen und der AGB steht, doch werde ich nicht so richtig schlau daraus. Dort steht halt, dass das Sonderangebot nur für Studenten gilt, aber meiner Meinung nach bezieht sich das ja nur auf den Kauf. Dort steht nichts, was die Nutzung der Software angeht. Zumindest werde ich da nicht fündig.
Daher ist meine Frage, ob ihr mir dort einen Tipp geben könnt. Kennt sich jemand damit aus?
Erworben habe ich:
Windows 7 Professional Upgrade
Auf der Seite:
http://www.microsoft.com/germany/windows/o...nt-upgrade.aspx
Liebe Grüße,
mamaha
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Als Student Erworbene Windows 7 Version Weiterverkaufen?
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#2
geschrieben 26. Oktober 2009 - 10:55
Da kann ich nur empfehlen, bei Microsoft selbst anzurufen. Diese Auskunft ist sicherlich kostenlos. Da musst du keine Service-Hotline anrufen.
Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum
Albert Einstein
Albert Einstein
#3
geschrieben 26. Oktober 2009 - 11:00
#4
geschrieben 26. Oktober 2009 - 11:07
Jup, kostenlos.
0800/22848283
Alles was es kostet ist Zeit.
Und um dir zu zeigen dass dein Beitrag keinerlei Ironie enthält und ungefähr so notwendig ist wie ein Kropf:
http://www.google.de...rosoft+freeware
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Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 26. Oktober 2009 - 11:08
#5
geschrieben 26. Oktober 2009 - 11:07
@ Stefan: So, jetzt haben wir alle mal gelacht.
So eine Frage ist keine Service-Frage, sondern eine Vertragsfrage. Beim Weiterverkauf will man sich rechtlich absichern und das ist auch im Sinne von MS.
So eine Frage ist keine Service-Frage, sondern eine Vertragsfrage. Beim Weiterverkauf will man sich rechtlich absichern und das ist auch im Sinne von MS.
Dieser Beitrag wurde von mpmfs bearbeitet: 26. Oktober 2009 - 11:09
Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum
Albert Einstein
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