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Garantie Bei Insolvenz


#1 Mitglied ist offline   tschmitti 

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geschrieben 13. Oktober 2009 - 19:57

Ich habe ein technisches Gerät vor nicht ganz 2 Jahren gekauft. Jetzt ist es kaputt.
Herstellergarantie wäre glaub ich 2 oder 3 Jahre. Aber den Hersteller gibt es nicht mehr, der insolvent.

Was ist jetzt in dem Fall?
Wie sieht es mit der Händler-Gewährleisung? Wie lang ist diese?

Dieser Beitrag wurde von tschmitti bearbeitet: 13. Oktober 2009 - 20:15

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#2 Mitglied ist offline   timmy 

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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 13. Oktober 2009 - 20:40

Auf jeden Fall kürzer.
Da hast du leider Pech gehabt.

#3 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 13. Oktober 2009 - 21:20

Du meinst sicherlich die gesetzliche Gewährleistung . Der Händler gibt nur Garantie.
Die beträgt 2 Jahre, in Einzelfällen auch nur 12 Monate, wenn es zB vertraglich so vereinbart wurde.
Anspruch stellen kannst du dennoch.
Die Frage ist nur wie die Chancen stehen. Die Reihe der Gläubiger und sonstigen Leuten die Ansprüchen gegenüber den dieser Firm haben/machen ist lang.
Wie man die Forderungen stellt, weiß ich allerdings nicht.
Es ist nicht alles Chrome was glänzt. Firefox -Der bessere Browser

#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 13. Oktober 2009 - 21:43

Ist er insolvent oder hat er tatsächlich zugemacht? Das sind zwei komplett unterschiedliche Paar Schuhe.
Aber mal ganz davon abgesehen: Dein Ansprechpartner, und zwar egal ob Gewährleistung oder Garantie, ist sowieso in jedem Fall der Händler, von dem das Gerät gekauft wurde, auch wenn er es nicht gerne hören wird.
Es ist also für dich sowieso unerheblich ob der Hersteller Pleite oder Insolvent ist.

#5 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 13. Oktober 2009 - 22:04

Beitrag anzeigenZitat (Ler-Khun: 13.10.2009, 22:20)

Du meinst sicherlich die gesetzliche Gewährleistung . Der Händler gibt nur Garantie.

Die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) geht über den Händler, die Garantie, die eine freiwillige Leistung ist, über den Hersteller. Das Problem bei der Gewährleistung ist, dass man als Käufer ab 6 Monaten nach dem Kauf nachweisen muss, dass die Sache schon zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war. Im Prinzip kann man da nur auf die Kulanz des Verkäufers setzen...

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 13. Oktober 2009 - 22:10


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