WinFuture-Forum.de: Mitnahme Laptop In Die Schweiz - WinFuture-Forum.de

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Mitnahme Laptop In Die Schweiz wie sehen die Zollbestimmungen aus


#1 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 04. Oktober 2009 - 18:21

Wir wollen im November in die Schweiz spielen fahren. Ich würde gern mein Laptop zum spielen in die Schweiz mitnehmen und natürlich dieses auch aus der Schweiz wieder mitbringen. Ich will das in der Schweiz nicht verkaufen. Ich brauche des ja. Auch ist mir klar, dass ich den Kaufbeleg (Rechnung) für des Teil bei der Wiedereinreise nach Deutschland mitführen muss um zu beweisen, dass ich es in der Schweiz nicht gekauft habe.

Eigentlich ist dies, wennn ich mir die ganzen Geschäftsleute die hin und herreisen so ansehe eine ganz alltägliche Geschichte. Nun meine Frage. Erwähnen möchte ich das ich selbstverstöändlich gegoogelt habe. Bei den Einreisebestimmungen zur Schweiz hab ich konkretes dazu leider nicht gefunden.

Darf ich das Laptop mitführen? Muss ich es anmelden und muss ich dafür bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Schweiz Zoll oder andere Abgaben bezahlen. Erwähnen sollte man noch, dass des Laptop 1000 Euro Wert ist.

Bitte antwortet mir nicht, dass in der Schweiz eh keiner kontrolliert. Das ist nicht die Frage, da ich mich gern an die Zollbestimmungen halten möchte.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 04. Oktober 2009 - 18:31


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#2 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 04. Oktober 2009 - 18:50

Erstmal für sämtliche weitergehende Fragen:
Zollauskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Grober Ablauf: Du gehst zum deutschen Zoll, zeigst dort Kaufbeleg und Gerät vor, erhältst einen Stempel auf ein hochamtlich aussehendes Dokument, mit dem du dann wiederum während der Einreise in der Schweizer Zollbehörde vorbeischneist und die dir dann wiederum einen Stempel verpassen.
Bei der Ausreise das ganze in umgekehrter Reihenfolge, und der Käse ist gefressen.
Drauf verlassen das keiner kontrolliert würd ich mich nicht, deswegen besser gleich den HickHack mitmachen.
Viel Spass :)

#3 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 04. Oktober 2009 - 19:22

Danke, wenn ich mir vorstelle, dass das alle Geschäftsleute so machen müssen ...?

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 04. Oktober 2009 - 19:40


#4 Mitglied ist offline   Skiny 

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geschrieben 04. Oktober 2009 - 19:22

gruss nach dresden, wegen 0351!

#5 Mitglied ist offline   MezzoX 

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geschrieben 04. Oktober 2009 - 19:26

ich würds riskieren, dass keiner kontrolliert. im notfall haste ja den kaufbeleg dabei und dann kommts von der zeit aufs selbe drauf :). glaub kaum dass alle geschäftsleute ihre notebooks immer und überall "anmelden" :)

#6 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 04. Oktober 2009 - 19:42

Der Kaufbeleg hilft sicher bei der Einreise zurück nach Deutschland und gegenüber deutschen Zollbehörden, umgedreht bringt er gegenüber Schweizer Zollbehörden bei der Ausreise in die Schweiz nichts ... Er kann sogar schaden!

Unter dwe nachfolgenden Seite des auswärtigen Amtes hab ich grad das gefunden:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/La...tshinweise.html

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können abgaben- und bewilligungsfrei eingeführt werden. Zum Reisegut gehören insbesondere Kleidung, Wäsche, Schuhe, Schmuck, Toilettenartikel, Sportgeräte, Campingzubehör, Fotoapparate mit Zubehör ein tragbarer Personal- oder Heimcomputer bzw. ein Laptop mit dazugehörenden Datenträgern sowie tragbare Musikinstrumente. Voraussetzung für die Abgaben- und Bewilligungsfreiheit ist, dass es sich um gebrauchte Gegenstände handelt. Außerdem müssen sie bei der Ausreise auch wieder ausgeführt werden. Zum Reisegut gehört auch der Reiseproviant. Freimenge für alkoholische Getränke und Tabak (gelten nur für Personen von über 17 Jahren):

Man wenn ich es mir überlege dürfte ich ja sonst meinen Fotoapparat garnicht mitnehmen ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 04. Oktober 2009 - 19:59


#7 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 04. Oktober 2009 - 20:01

 Zitat (Computer: 04.10.2009, 20:22)

Danke, wenn ich mir vorstelle, dass das alle Geschäftsleute so machen müssen ...?

Da gehts ein bisschen einfacher wie bei Privaten, auch wenn es immer noch umständlich genug ist. Wenn ich in der Schweiz arbeite muss ich ebenfalls sämtliche Maschinen und Geräte anmelden die ich einführe, hinzu kommen noch die Waren, die in der Schweiz verbleiben. Dasselbe gilt übrigens, wenn du die Schweiz nur passierst, sprich durchfährst. Angemeldet werden muss trotzdem.


 Zitat (Computer: 04.10.2009, 20:42)

Der Kaufbeleg hilft sicher bei der Einreise zurück nach Deutschland und gegenüber deutschen Zollbehörden, umgedreht bringt er gegenüber Schweizer Zollbehörden bei der Ausreise in die Schweiz nichts ... Er kann sogar schaden!

Richtig. Die Schweizer sehen das ganze dann nämlich erstmal als Einfuhr zum Verkauf an, dementsprechend werden Steuern drauf erhoben. Die werden zwar (grösstenteils) zurückerstattet wenn du bei Ausfuhr die Geräte wieder vorzeigen kannst, dennoch ist die erste Lösung definitv die schnellere und billigere, da kostenfrei (zumindest bei Firmen, bei Privatleuten habe ich keine Erfahrung).

#8 Mitglied ist offline   Leshrac 

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geschrieben 04. Oktober 2009 - 20:01

Nein, das schadet dir gar nicht. Du darfst persoenliche gegenstaende nach lust und laune immer bei dir haben und auch ueberall mit einfuehren, waere ja noch schoener wenn nicht...
Die Schweiz ist da ausnahmsweise auch einmal keine ausnahme :)

Zitat

Persönliche Gebrauchsgegenstände
Gebrauchte, persönliche Gegenstände wie· Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, tragbare Computer, Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände, welche in der Schweiz wohnhafte Reisende bei der Ausreise mitgenommen haben oder im Ausland wohnhafte Reisende während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.


Quelle und mehr

Da du deutscher staatsbuerger bist, kann wie du schon vermutet hast, auf dem rueckweg der deutsche zoll probleme machen und dich verdaechtigen den laptop in der Dchweiz gekauft zu haben. Hier brauchst du dann deine rechnung als beweis, dass du ihn in Deutschland gekauft/besteuert hast und du kannst weiter.

Hoffe das beantwortet alles.

Dieser Beitrag wurde von Leshrac bearbeitet: 04. Oktober 2009 - 20:02


#9 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 04. Oktober 2009 - 20:07

Ich bedanke mich bei euch für die Antworten und denke das es ausreicht die Rechnung für die Wiedereinreise mitzuführen. Dennoch werd ich um ganz sicher zu gehen morgen beim Zoll noch mal anrufen ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 04. Oktober 2009 - 20:07


#10 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 04. Oktober 2009 - 20:11

 Zitat (Leshrac: 04.10.2009, 21:01)

Nein, das schadet dir gar nicht. Du darfst persoenliche gegenstaende nach lust und laune immer bei dir haben und auch ueberall mit einfuehren, waere ja noch schoener wenn nicht...
Die Schweiz ist da ausnahmsweise auch einmal keine ausnahme :)

Es spricht ja gar nichts dagegen sie einzuführen, aber dennoch gilt:

Zitat

Abgabenpflichtige Privatwaren, welche für den Transit durch die Schweiz bestimmt sind, müssen bei der Einreise angemeldet werden.

Quelle: Selbe wie deine.

Zitat

Werden Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von Fr. 5'000.- durch die Schweiz befördert, so erfolgt die Abfertigung an der Grenze in der Regel formlos. Diese Regelung gilt nicht für abgabenpflichtige alkoholische Getränke, Lebensmittel und Tabakwaren.

Für alkoholische Getränke, Lebensmittel und Tabakwaren sowie Privatwaren über einem Gesamtwert von Fr. 5000.- wird bei der Einreise ein Transitschein erstellt und es ist eine Kaution zu hinterlegen, die anlässlich der Wiederausfuhr mit der Ware vom Ausgangszollamt erstattet wird. Solche Hinterlagen erfolgen üblicherweise mit Bargeld (CH-Franken oder €, rückerstattet werden CH-Franken). Die Zollstellen können in bestimmten Fällen auch für Waren mit einem Gesamtwert von unter Fr. 5000.- eine Kaution verlangen.


#11 Mitglied ist offline   Leshrac 

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geschrieben 04. Oktober 2009 - 20:28

Da hast du selbstverstaendlich recht, aber die 5000SFR wird er wohl kaum ueberschreiten, und da ist formlos das wichtige wort.
Musste noch nirgends private gebrauchsgegenstaende in irgendeiner form anmelden/dokumentieren/abstempeln lassen, da wuerde man ja gar nicht mehr fertig werden... -> :)

Aufpassen muesst ihr nur mit tabak/alkohol, falls ihr das mit euch habt. Steht ja aber auch schon oben dabei.

#12 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 04. Oktober 2009 - 20:32

Naja, wie gesagt, wenn ich rüberfahr dann geschäftlich, und da meldet man automatisch alles an, abgesehen von der Reisetasche mit Zahnbürste und Unterhosen. Der Laptop wird da ebenso angemeldet wie die mobile Senkerodiermaschine und die Reservespindeln. Allerdings komme ich grundsätzlich auf weit mehr als nur 5000SFr.

#13 Mitglied ist offline   fager 

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geschrieben 04. Oktober 2009 - 21:12

die schweizer/deutschen werden sicher nicht annehmen, dass du das laptop illegal einführen willst. die haben eine andere tastatur als wir in deutschland.

mein laptop wurde schon ein paar mal am zürcher flughafen auf irgendwas untersucht, aber die wollten nie wissen wo ich den gekauft habe.
kaufbeleg mitnehmen um auf nummer sicher zu gehen reicht aus.

#14 Mitglied ist offline   Rosoft Mike 

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geschrieben 12. Oktober 2009 - 19:39

Da würde ich auch auf Nummer Sicher gehen und Kaufbelege etc. mitführen.

Die Schweizer (und auch die deutschen Kollegen daneben bzw. dahinter / davor) sind sehr genau.

Ich hatte mal in Freiburg i. Br. ein paar Kleberkartuschen im Baumarkt gekauft, weils gerade billig war. Auf einem Ausflug nach Basel musste ich dem Grenzer ausführlich erklären, dass das Zeug für mich gedacht ist und ich in Basel keinen Grosshandel (mit 2 Aktionspackungen Baukleber) eröffne, und auch keinen Schwarzmarkthandel betreibe.

Bekannte mussten bei der Rückreise von CH nach D erklären (und nachweisen) das die Zubehörteile am Motorrad schon bei Einreise dran waren.

Einer hatte aber mal bei Egli sein Moped reparieren und optimieren lassen, und nicht an die Folgen bei der Rückreise von CH nach D gedacht. Weil ahnungslos, zeigte er auch die Rechnung von Fa. Egli her, und musste Steuer und Strafe bezahlen.

M
Schönen Gruß aus Bayern wünscht der

Rosoft Mike

#15 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 12. Oktober 2009 - 22:39

Nein 5000,00 Schweizer Franken werden es tatsächlich nicht. Ich bedanke mich noch mals bei euch für die Tipps.

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