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Nachrichten zum Thema: Spiele
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Kopie Aus Videothek Legal?

#31 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 24. Juli 2004 - 15:12

Zitat (Ferrum: 24.07.2004, 15:43)

Zitat

Dass CSS ein Kopierschutz ist, ist stark zu bezweifeln

Vom Grundgedanken her ist CSS zwar lediglich ein Verschlüsselungssystem wie viele andere auch. Aber CSS wird als Kopierschutz anerkannt, gehandhabt ist somit als solcher wohl auch rechtsgültig. Sonst hätten Elby, S.A.D., Ahead und wie sie alle heissen wohl keine Auflage bekommen CSS-geschützte Medien mit ihrer Kopier-SW nicht kopierbar zu machen wenn die Auslegung so einfach wäre. Verschlüsselungen als Kopierschutz gabs und gibts auch in anderen Bereichen desöfteren und ist an und für sich nichts neues.

bitte lies mal den Gesetzestext gescheit.

Dort steht:

Zitat

§ 95a Schutz technischer Maßnahmen

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.


WIRKSAME technische Maßnahmen also. CSS ist seit der Dechiffrierung wohl endgültig nicht mehr wirksam. Von Macrovision ganz zu schweigen...

http://www.fabiankei...rivatkopie.html

Zitat

Aber in einem Punkt habe ich meine Auffassung nun doch geändert und muss dir wohl recht geben:
QUOTE
...auch geliehene CDs oder DVDs dürfen zum privaten Gebrauch kopiert werden, allerdings nur unter zwei Voraussetzungen: Die Kopie darf nicht für Erwerbszwecke eingesetzt werden. Außerdem darf zur Vervielfältigung keine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage“ verwendet werden. Man darf der entliehenen CD/DVD also nicht auf den ersten Blick ansehen, dass sie rechtswidrig hergestellt wurde. Das wird man in der Regel nicht können (anders, wenn die Kopiervorlage offensichtlich eine gewerbliche Fälschung ist)


...und um das geht's hier wohl eigentlich...:o

Es ist zulässig und rechtens, sich eine DVD aus der Videothek zu kopieren - solange sie nicht kopiergeschützt ist. Egal was irgendwelche Texte am Anfang einer DVD sagen.

Und ob eine Privatkopie nun als ein Recht bezeichnest oder als rechtskonform, ist egal. Das Ergebnis ist das Wichtige. Und das ist dasselbe...:o

Dieser Beitrag wurde von wiz bearbeitet: 24. Juli 2004 - 15:29

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#32 Mitglied ist offline   Ferrum 

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geschrieben 24. Juli 2004 - 15:38

Zitat

WIRKSAME technische Maßnahmen also. CSS ist seit der Dechiffrierung wohl endgültig nicht mehr wirksam. Von Macrovision ganz zu schweigen...

Das CSS als Kopierschutzmechanismus im Prinzip unwirksam ist ist kein Geheimniss. Selbst Kiddies lachen nur noch darüber.

Aber damit er dennoch greift hat man eben die Gesetze dementsprechend geändert: Kopierprogramm-Hersteller müssen auf CSS Rücksicht nehmen und CSS-Deaktivierungstools sind schlicht und ergreifend nicht erlaubt. Alles was dem nicht entspricht ist illegal.

Wer also ein schöner, braver und gesetzestreuer Bürger bleiben will findet keine legale Möglichkeit ein Kopie eines verschlüsselten und dank den SW-Herstellern somit kopiergeschützten Mediums herzustellen. Und da ja alle deutschen Bundesbürger eine gesetzkonforme und moralisch absolut unbedenkliche Mentalität haben wirkt dieses CSS-System doch recht gut als Kopierschutz. Oder etwa nicht?!? :o

Im Prinzip dreht es sich doch lediglich darum Richlinien zu schaffen unter denen es klar wird was erlaubt ist und was nicht. Und da ohnehin die meisten Kopierschutzmechanismen früher oder später irgendwie ausgehebelt werden (und zudem noch Unsummen in deren Entwicklung und Verbreitung kosten) hat man eben ein etwas einfacheres und bewährtes System genommen und die Richtlinien für die Strafverfolgungen und Ordnungwidrigkeiten etwas angepasst. Es werden dem Verbraucher keine legalen CSS-Kopiermöglichkeiten genehmigt und der Käse ist gegessen. Passt doch...

Dieser Beitrag wurde von Ferrum bearbeitet: 24. Juli 2004 - 15:39

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#33 Mitglied ist offline   Dante33 

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geschrieben 24. Juli 2004 - 15:52

Datenträger aus einer Videothek sind nicht umsonst explizit als Leihversion gekennzeichnet!

Dies ist notwendig da der Videothekenbetreiber die Besitzrechte seines Eigentums ja temporär auf andere übertragen möchte, gegen Cash.

Mit dem Bezahlen dieser Leihgebühr zahlst du gleichzeitig sämtliche Gebühren die du normalerweise zum Beispiel an die GEMA zahlen müsstest, etc.

Wenn du also einen Datenträger aus einer Videothek ausleihst, hast du automatisch das Recht diesen für die private Nutzung zu kopieren (unter Berücksichtigung der Gesetze, wegen Kopierschutz etc.)

Sämtliche Kopien sind legal, auch über den Leih-Zeitraum hinaus.

Was illegal ist: Viele Datenträger kaufen, kopieren, dann anschliessend Originale bei eBay oder sonstwo verticken. Wenn du also 1000 Spiele kaufst, kopierst etc. isset wahrscheinlich das du Ärger bekommst.
Wenn es nur ein paar sind, wird dir nix passieren, da dies weiterhin legale Privatkopien sind. (Ich sach mal: "Haushaltsübliche Menge" :o )
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#34 Mitglied ist offline   Dante33 

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geschrieben 24. Juli 2004 - 15:55

Zitat (Ferrum: 24.07.2004, 15:38)

Aber damit er dennoch greift hat man eben die Gesetze dementsprechend geändert: Kopierprogramm-Hersteller müssen auf CSS Rücksicht nehmen und CSS-Deaktivierungstools sind schlicht und ergreifend nicht erlaubt. Alles was dem nicht entspricht ist illegal.

Dennoch steht ein Gesetz darüber:

Du darfst Technologien rückentwickeln um Kompatibilität zu schaffen (wie du sagtest Dechi... :o )
Wenn du dadurch nebenbei den Kopierschutz aushebelst, ist dieser nicht mehr wirksam, und dadurch fällt er auch nicht mehr unter dieses Gesetz.

So ist die Sachlage nach Anwaltsinterpretation.

Was Gerichte sagen, darauf warten wir ja noch...
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#35 Mitglied ist offline   Stella 

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geschrieben 24. Juli 2004 - 16:07

Ihr habt doch in Germany einen guten Anwalt, der sich 100% mit der Sache auskennt. Vielen ist er doch bekannt, unter den Namen " Gravenreuth " , hat eine Kanzelei irgendwo in Bayern, würde dort mal Nachfragen ,was Legal und Illegal ist. :o

Dieser Beitrag wurde von Stella bearbeitet: 24. Juli 2004 - 16:08

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#36 Mitglied ist offline   GroovyG 

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geschrieben 24. Juli 2004 - 16:30

Man könnte die Sache auch ganz anders angehen.
Wenn du eine DVD "ausleihst", gehst du mit dem Eigentümer einen Mietvertrag ein.
Das Kopierverbot am Anfang des Films wird Teil der Mietvertrags.
Kopierst du trotzdem, machst du dich Schadensersatzpflichtig wegen einer Nebenpflichtverletzung aus dem Mietvertrag.
Klingt doch auch nett, oder?
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#37 Mitglied ist offline   born2flame 

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geschrieben 24. Juli 2004 - 16:38

Zitat (Dante33: 24.07.2004, 16:55)

Du darfst Technologien rückentwickeln um Kompatibilität zu schaffen (wie du sagtest Dechi... :o )
Wenn du dadurch nebenbei den Kopierschutz aushebelst, ist dieser nicht mehr wirksam, und dadurch fällt er auch nicht mehr unter dieses Gesetz.

So ist die Sachlage nach Anwaltsinterpretation.

Du meinst § 69d?
Entweder hast du den Anwalt falsch verstanden oder .... oder du meinst etwas anderes.

Eine Privatkopie ist keine Sicherheitskopie und andersrum, darum kommt bei einem Film auch nicht der angesprochene § 69d Abs.1 zum tragen, der lediglich die Interoperabilität von Computerprogrammen betrifft. Das wird von vielen hier alles verwechselt und hat absolut nichts miteinander zu tun.

Weiter ist ein Kopierschutz von einem Computerprogramm rechtlich etwas völlig anderes als ein Kopierschutz wie CSS.


@all
Was am Anfang der Filme meist zu lesen ist betrifft eine normale Kopie - keine Privatkopie - wie sie vom Gesetz etwas schwammig erlaubt ist.
Jede Diskussion was dieser Text besagt ist darum völlig irrelevant für diese Diskussion.

Dieser Beitrag wurde von born2flame bearbeitet: 24. Juli 2004 - 16:43

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#38 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 25. Juli 2004 - 12:06

du kannst bei dem Gesetz interpreieren, was du willst. Typisch schwammig halt...:wink:
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#39 Mitglied ist offline   Xenon 

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geschrieben 25. Juli 2004 - 13:28

Ich stimme da Dante33 zu

Man zahlt ja mit der Ausleihgebühr schon die ganzen Sachen, außerdem sind diese Datenträger normalerweise "Verleihversionen", obwohl manchmal auf den Spielen "Nicht für den verleih bestimmt" draufsteht! :wink:

Wie auch immer, solange man die DVD/Spiel/was auch immer ausgeliehen hat, darf man es kopieren, man darf dabei nur nichts umgehen (Kopierschutz etc.) und man darf diese Kopie nicht weiter ausleihen (weil man nicht dieses ausleihrecht hat, das z.B. videotheken haben) und verkaufen auch nicht!
MAn kann dann diese Kopie aber auch über den Zeitraum des Ausleihens hinaus haben, wenn man eben obenstehendes beachtet!
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#40 Mitglied ist offline   born2flame 

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geschrieben 25. Juli 2004 - 14:01

Zitat (X3n0n: 25.07.2004, 14:28)

Wie auch immer, solange man die DVD/Spiel/was auch immer ausgeliehen hat, darf man es kopieren, man darf dabei nur nichts umgehen (Kopierschutz etc.) und man darf diese Kopie nicht weiter ausleihen (weil man nicht dieses ausleihrecht hat, das z.B. videotheken haben) und verkaufen auch nicht!
MAn kann dann diese Kopie aber auch über den Zeitraum des Ausleihens hinaus haben, wenn man eben obenstehendes beachtet!

Wie kommst du auf sowas?
Schau doch bitte mal in das UrhG, da ist es ganz klar beschrieben, ganz im Gegensatz zu anderen Passagen sogar nicht mal annähernd schwammig.

Es gibt für Computerprogramme keine Privatkopie, darum musst du jede Kopie, wie auch die erlaubte und mögliche Sicherheitskopie, löschen wenn du keine Lizenz bzw. das Original dazu hast.

Um es noch mal zu erklären: Es ist rechtlich ein himmelweiter Unterschied zwischen einer Privatkopie und einer Sicherheitskopie.

Von einem Computerprogramm darf man keine Privatkopie erstellen, von einer ungeschützten Film-DVD schon, diese darf man auch besitzen wenn man das Original nicht sein eigen nennt.
Dafür darf man bei einem Computerprogramm eine Sicherheitskopie anfertigen, diese u.u. sogar wenn es kopiergeschützt ist, dafür muss man die Kopie aber zusammen mit einer Lizenz nutzen oder das Original besitzen.

Wer es nicht glaubt oder versteht dem empfehle ich einfach das Original: http://bundesrecht.j...urhg/gesamt.pdf
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#41 Mitglied ist offline   King-Loui 

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geschrieben 25. Juli 2004 - 14:21

Zitat

    § 95d Kennzeichnungspflichten

    (1) Werke und andere Schutzgegenstände, die mit technischen Maßnahmen geschützt werden, sind deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu kennzeichnen.

Bis jetzt habe ich noch keine DVD oder CD gesehen, bei der das der Fall wäre.

Es gibt zwar DVDs, auf denen ein Hinweis wie CSS protected vermerkt ist, es ist jedoch nicht anzunehmen, dass ein Konsument mit der Abkürzung CSS etwas anfangen kann. Selbst wenn bekannt ist, dass der zweite Buchstabe für Scrambling steht, muss das einem PISA-geschädigten Deutschen nicht unbedingt weiterhelfen. Als Angabe über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen wird man den Hinweis also nicht ansehen können.

Ebenfalls unzureichend sind Aufkleber oder Aufdrucke wie:

    Dieses Produkt ist kopiergeschützt.

Unklar ist auch hier, welcher Kopierschutz gemeint ist, CSS oder Macrovision. Wie bereits beschrieben, ist CSS lächerlich, Macrovision ist jedoch noch lächerlicher.



Ich glaube, dass ich das nicht weiter kommentieren muss.
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#42 Mitglied ist offline   Bockfett 

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geschrieben 25. Juli 2004 - 14:27

Das die Situation so unklar und für so reichlich viel Gesprächsstoff sorgt, hätte ich nie gedacht. :)
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#43 Mitglied ist offline   born2flame 

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geschrieben 25. Juli 2004 - 14:39

Zitat (Bockfett: 25.07.2004, 15:27)

Das die Situation so unklar und für so reichlich viel Gesprächsstoff sorgt, hätte ich nie gedacht. :)

He he, es ist aber interessant und ich würde sogar sagen erschreckend, was sich viele an Meinungen angeeignet haben.

Das dies oder das im Gesetz nicht klar definiert ist mag eine Diskussion sein, aber das viele die übrigen und klaren Fakten falsch auslegen, so wie das Beispiel "ich habe die GEMA Gebühren bezahlt und nun darf ich Computerprogramme aus der Videothek für mich privat kopieren"(nicht persönlich gemeint, ist nur eins von vielen Beispielen), finde ich erstaunlich. Es zeigt ganz klar das hier viel Aufklärungsbedarf besteht, die Frage ist nur, wer interessiert sich dafür?
Ich denke viele kopieren sowieso was sie möchten(auch nicht persönlich gemeint, eher eine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis), da macht eine falsche Auslegung des UrhG auch nicht mehr viel aus. :)
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#44 Mitglied ist offline   CaHbKa 

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geschrieben 27. Juli 2004 - 23:36

Ich kann die Videothek nur mit der Bücherrei vergleichen.
Wenn man in die Bücherrei geht und sich ein Buch ausleiht, das sich zu Hause durchliest und dann wieder zurück gibt ohne was zu bezahlen ausser eine Gebür ihm Jahr! Man liest sich aber vielleicht 100 oder mehr Bücher durch. Jedes Buch kostet aber mindestens 6€ manche sogar 15€, aber man zahlt ja das Geld nicht. Die Bücherrei bezahlt nur ein Buch und 1000e von Leute leihen es sich aus und zahlen dafür ja auch niX. WAs kriegt der Autor davon? Er kriegt nur das Geld für ein Buch obwohl er Monate oder Jahre an dem Buch saß. Was wird denn dagegen unternohmen? niX das ist wohl legal ne. Das selbe ist doch auch in der Videothek. Man zahlt eine Gebühr und dann kannst du damit machen was du willst, das heist kopieren und sonst so.


MfG ww.rto.clan.tk
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#45 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 28. Juli 2004 - 08:26

Zitat (CaHbKa: 28.07.2004, 00:36)

Ich kann die Videothek nur mit der Bücherrei vergleichen.
Wenn man in die Bücherrei geht und sich ein Buch ausleiht, das sich zu Hause durchliest und dann wieder zurück gibt ohne was zu bezahlen ausser eine Gebür ihm Jahr! Man liest sich aber vielleicht 100 oder mehr Bücher durch. Jedes Buch kostet aber mindestens 6€ manche sogar 15€, aber man zahlt ja das Geld nicht. Die Bücherrei bezahlt nur ein Buch und 1000e von Leute leihen es sich aus und zahlen dafür ja auch niX. WAs kriegt der Autor davon? Er kriegt nur das Geld für ein Buch obwohl er Monate oder Jahre an dem Buch saß. Was wird denn dagegen unternohmen? niX das ist wohl legal ne. Das selbe ist doch auch in der Videothek. Man zahlt eine Gebühr und dann kannst du damit machen was du willst, das heist kopieren und sonst so.


MfG ww.rto.clan.tk

nö, kopieren darfst du das Buch deswegen noch lange nicht. Denn das steht auch unter dem Urheberrechtsgesetz...<_<
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