Zitat (Lutz1965: 24.07.2004, 11:15)
Zitat (wiz: 24.07.2004, 11:05)
Zitat (Lutz1965: 23.07.2004, 23:33)
falsch.
Solange du die DVD ausgeliehen hast, bist du im Besitz dieser DVD (denn du kannst die tatsächliche Gewalt über die DVD ausüben). Du bist aber nicht Eigentümer, was heißen würde, dass du die rechtlich Gewalt über die DVD ausüben dürftest.
Hallo Wiz
soweit hast Du ja Recht.....Aber wenn Du die CD/DVD wieder zurückgebracht hast...dann hast Du nicht mehr das Original zuhause.....
Was ist dann mit der Kopie?
Gruss
Lutz
es ging ja, wenn du die DVD ausgeliehen hast, nur darum, ob der Prozess, die DVD zu kopieren, rechtmäßig ist. Und wenn du die DVD ordentlich ausgeliehen hast und somit Besitzer bist, darfst du sie kopieren. Das nennt sich dann Privatkopie und ist legal.
Tja, was machst du, wenn du deine DVD, die verloren gegangen ist, nochmal ansehen möchtest? Exakt, du nimmst deine Privatkopie.
Du siehst also, du darfst Eigentümer/Besitzer einer Privatkopie sein, ohne Besitzer/Eigentümer der Original-DVD sein zu müssen...

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