Zitat
Am 9. November 2007 beschloss der Bundestag,
dass Ihr Internet-Anbieter diese IP-Adresse
6 Monate speichern muss. Auf Antrag kann
die Polizei diese Listen einsehen und Ihnen so
eine IP-Adresse zuordnen.
So kann aber auch Ihr Internet-Anbieter ganz
einfach alle Ihre besuchten Websites sehen
und auswerten.
dass Ihr Internet-Anbieter diese IP-Adresse
6 Monate speichern muss. Auf Antrag kann
die Polizei diese Listen einsehen und Ihnen so
eine IP-Adresse zuordnen.
So kann aber auch Ihr Internet-Anbieter ganz
einfach alle Ihre besuchten Websites sehen
und auswerten.
Zitat
Die Lösung: „Anonymisierungsdienste“ im Internet
versprechen, dass Sie wieder anonym
Websites besuchen können, ohne dass der
Staat Sie ausspioniert. Doch die meisten
sind unseriös, da diese Dienste alles über
Sie speichern.
Unser Spezialreport „Nur so surfen Sie noch
100 % anonym im Internet“ zeigt Ihnen
die einzige Anonymisierungslösung, die Sie
ruhigen Gewissens verwenden können.
versprechen, dass Sie wieder anonym
Websites besuchen können, ohne dass der
Staat Sie ausspioniert. Doch die meisten
sind unseriös, da diese Dienste alles über
Sie speichern.
Unser Spezialreport „Nur so surfen Sie noch
100 % anonym im Internet“ zeigt Ihnen
die einzige Anonymisierungslösung, die Sie
ruhigen Gewissens verwenden können.
Macht das- https://www.fachverlag-computerwissen.de/pc...%3D%3D013382021 wirklich sinn?
Dieser Beitrag wurde von Rinnchen bearbeitet: 21. August 2009 - 11:24