WinFuture-Forum.de: Auftraggeber/personalagentur Zahlt Fahrkosten Nicht Aus - WinFuture-Forum.de

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Auftraggeber/personalagentur Zahlt Fahrkosten Nicht Aus Was kann ich tun? Anwalt?


#1 Mitglied ist offline   bunny_hunter 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 09:21

Hallo Winfuture Gemeinde...

vielleicht habt ihr mir einen Rat.
eine Arbeitsagentur bei der ich als Subunternehmer (freiberuflich) Aufträge annehme, hat mich 3 Wochen zu einem kurzfristigen Einsatz in eine andere Stadt geschickt.

Telefonisch haben Sie mir zugesagt das ich die Fahrkosten erstattet bekomme (KM-Geld). Ich habe den EInsatz angenommen und die Fahrkosten vorgestreckt.

Jetzt wo ich die Fahrkosten erstattet haben möchte, sagt mir die Sekräterin ich bekomme es nicht bezahlt, da ich die Fahrkosten 2 Wochen nach Einsatz einreichen müsste. Sollte es diese Regel wirklich geben, hat mich niemand darüber informiert. Aber auch wenn... dann finde ich diese AGB unzulässig.

Davon war aber mit keiner Silbe die Rede das meine Fahrkosten ein "Verfallsdatum" hätten ;) :wink:

Es geht hier immerhin um stolze 500€... und ich habe wirklich nicht viel Geld.

Leider habe ich keine REchtschutzversicherung ;) ;)

Was für möglichkeiten habe ich das Geld einzuklagen? Ich habe ehrlich gesagt angst davor... das ich neben den 500€ Fahrkosten auch noch die Gerichtsverhandlung verlieren würde... und dann nochmal zick tausend € Kosten für anwälte auf mich zu kommen.

Was kann ich da tun?

;)

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#2 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 09:35

Du hast nicht viel Geld. Ok. Warum schreibst du deine Rechnungen dann erst (mindestens) 2 Wochen später? Wenn du das immer so machst ist ja schon alleine der Zinsverlust enorm.
Und warum hast du dir nicht eine Auftragsbestätigung zufaxen lassen, inkl. der Bedingungen? Du hättest nur der Sekretärin erzählen müssen sie soll dir eine Auftragsbestätigung zukommen lassen, und darin doch bitte die Fahrtkostenübernahme schriftlich vermerken. Du schreibst es hat dich niemand darüber informiert? Sollen die jedem Auftragnehmer ihre AGB vorlesen? Sorry, aber informieren ist einzig und alleine deine Pflicht, und nur so kannst du sowohl deine Pflichten als auch deine Rechte erfahren. Die Klausel ist im übrigen nicht unwirksam, da dein AG selbst nur eine bestimmte Frist hat, die Fahrtkosten bei ihrem Auftraggeber einzureichen um sie erstattet zu bekommen.
Und weswegen hast du keine Rechtsschutz? Meine Firmenrechtsschutz kostet mich 238€/Jahr, ein solcher Reinfall und sie wäre komplett bezahlt.
Verbuche das ganze als Erfahrung und mache es das nächste Mal besser.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 19. Juli 2009 - 09:35


#3 Mitglied ist offline   bunny_hunter 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 09:46

das es in den AGB steht, ist gar nicht sicher. Habe die AGB nie erhalten.

ach... wenn ich jetzt also in meinen AGBs reinschreibe, dass man mir Rechnungen auch nach spätestens 2 Wochen zustellen muss, sonst werden Sie nicht bezahlt... das soll zulässig sein?

:wink:

da könnte ja jeder kommen und versuchen sich mit AGB-Tickserei vor Rechnungen zu drücken. Die Fahrkosten sind ja im Prinzip eine Rechnung die ich als Subunternehmer der Agentur in rechnung stelle.

-----------

Vielleicht sollte ich damit Verfahren wie mit jeder anderen Rechnung. 1 Mahnung, 2 Mahnung... danach Inkassoschreiben. Danach Gerichtsverhandlung.

In der mündlichen Zusage der Fahrkostenerstattung war mit keinem Wort die Rede von einem "Verfallsdatum".

Ich finde so trickerei in den AGB unseriös. Weil selten jemand jede AGB liest mit der er konforntiert ist.

-----------

Du hast zwar in der Hinsicht recht, dass ich an meinen arbeitsabläfuen arbeiten muss, damit man mich nicht so leicht übers Ohr hauen kann... aber das ich aufgeben soll und es einfach als "Erfahrung" abheften soll, find ich nicht so gut. Weil hier gehts meiner Meinung nach auch um Allgemeine "Fairness"

was für gerichtskosten können da so auf einen zukommen, wenn ich keinen Anwalt bezahle... einfach selbst vor gericht gehe?

-----------

Die Arbeitsagentur hat auch Kunden... die firmen für die ich arbeite. vielleicht sollte ich das den Firmen melden in der hoffnung sie machen Druck bei der Agentur.

Dieser Beitrag wurde von bunny_hunter bearbeitet: 19. Juli 2009 - 10:02


#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 09:53

Beitrag anzeigenZitat (bunny_hunter: 19.07.2009, 10:46)

Die Arbeitsagentur hat auch Kunden... die firmen für die ich arbeite. vielleicht sollte ich das den Firmen melden in der hoffnung sie machen Druck bei der Agentur.

Denk dran: Die Hand, die einen füttert beisst man nicht. Versuch das ganze besser erst nochmal in einem persönlichem Gespräch vor Ort zu klären (bitte nicht telefonisch, da ist die Hemmschwelle zu gering!).
Wenn du nämlich die anderen Auftragnehmer gegen die Agentur aufheizt kannst du dir sicher sein dass das der letzte Auftrag von denen an dich war...

#5 Mitglied ist offline   bunny_hunter 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 10:08

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 19.07.2009, 10:53)

Denk dran: Die Hand, die einen füttert beisst man nicht. Versuch das ganze besser erst nochmal in einem persönlichem Gespräch vor Ort zu klären (bitte nicht telefonisch, da ist die Hemmschwelle zu gering!).
Wenn du nämlich die anderen Auftragnehmer gegen die Agentur aufheizt kannst du dir sicher sein dass das der letzte Auftrag von denen an dich war...


(habe oben noch ein paar sachen im Beitrag dazugeschrieben)



das ist mir soweit klar. aber die zusammen arbeit fällt ende August sowieso weg. es ist nur befristet weil die firma (Kunde der Agentur) den Shop schliesst. also hab ich vor zu "beissen" wenn ich weiß auf was ich mich da einlassen würde. natürlich erst nach "August" wenn ich mit der firma nichts mehr zu tun habe.

die frage ist nur... wie "Beisst" man am besten?

- Rufschädigung im Internet durch negativ beiträge in 50 Foren über die Agentur und/oder zur Presse? (wenn Sie mich Schädigen, kann ich Sie mit einem Image schaden auch schädigen)... vielleicht Übertrieben
- vor Gericht gehen und die Fahrkosten einfordern (dann stellt sich aber die Frage, Wie?!?)

Dieser Beitrag wurde von bunny_hunter bearbeitet: 19. Juli 2009 - 10:12


#6 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 10:24

Beitrag anzeigenZitat (bunny_hunter: 19.07.2009, 10:46)

das es in den AGB steht, ist gar nicht sicher. Habe die AGB nie erhalten.

Die AGB liegen sicherlich aus bzw. sind auf Nachfrage innerhalb kürzester Zeit zu bekommen. Es ist nicht ihre Schuld dass sie nie angefordert wurden.

Zitat

ach... wenn ich jetzt also in meinen AGBs reinschreibe, dass man mir Rechnungen auch nach spätestens 2 Wochen zustellen muss, sonst werden Sie nicht bezahlt... das soll zulässig sein?

Es geht hier, wenn ich es korrekt verstanden habe ja gar nicht um die Rechnung, sondern um die Sonderkosten, also die Fahrtkosten. Und wie ich oben schon schrieb hat dein AG auch nur bedingt Zeit, sie bei ihrem AG nachzureichen, da sie vermutlich nie im Angebot standen. Wenn du es nun versäumst diese Kosten rechtzeitig nachzureichen, wird die Rechnung halt geschrieben ohne diese Kosten, da man davon ausgehen muss das keine weiteren Kosten entstanden sind.
Das hätte vermutlich nicht mal eine Rechnung gebraucht (erstmal), sondern einfach einen Tagesbericht, den du vorbeigebracht hättest und ein Otto drauf abgeholt. Dann wären sie über die Zusatzkosten zumindest schonmal informiert gewesen.

Zitat

Weil selten jemand jede AGB liest mit der er konforntiert ist.

Du solltest es dir dringend angewöhnen. Darin stehen nämlich nicht nur deine Pflichten, sondern auch deine Rechte. Und die zu wissen kann erhebliche Vorteile bringen.

Zitat

was für gerichtskosten können da so auf einen zukommen, wenn ich keinen Anwalt bezahle... einfach selbst vor gericht gehe?

Erstmal keine. Du wartest die Zahlungsfrist ab und schreibst eine Zahlungserinnerung. Anschliessend die 1. Mahnung mit Verzugszinsen, 2. Mahnung mit Verzugszinsen und dann den Mahnbescheid. Bis dahin halten sich die Kosten in Grenzen, der Mahnbescheid kostet ~17,50€ bis 600€ + Bürozeiten. Wenn es dann wirklich vor Gericht geht wirst du dich automatisch auf einen Vergleich einlassen, sofern dir einer angeboten wird, da du bis dahin bedacht hast dass die Firma eine Rechtsschutz hat, und der Rechtsverdreher bessere Möglichkeiten kennt wie du die Gesetze so hinzubiegen, dass die Firma fein raus ist. Sprich, wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt bekommst du vermutlich gar nichts, vor allem aus dem Grund weil du nicht mal eine schriftliche Fahrtkostenübernahme hast. Am Telefon kann man viel erzählt haben, beweisen kann es keiner...

Zitat

die frage ist nur... wie "Beisst" man am besten?

Die beste Möglichkeit steht oben: Ein ordentliches Mahnverfahren.

Zitat

- Rufschädigung im Internet durch negativ beiträge in 50 Foren über die Agentur und/oder zur Presse? (wenn Sie mich Schädigen, kann ich Sie mit einem Image schaden auch schädigen)... vielleicht Übertrieben

Nicht nur übertrieben, du machst dich auch noch strafbar. Die Firma ist solange unschuldig, bis ihre Schuld von einer offiziellen Stelle (Gericht) bestätigt wurde. Wenn du sie jetzt als schuldig hinstellst kannst du dir sicher sein eine Klage wegen Rufschädigung zu bekommen, und dann zahlst du erheblich mehr als nur die 500€, die du zu bekommen hast. Lass es bleiben.

Zitat

- vor Gericht gehen und die Fahrkosten einfordern (dann stellt sich die Frage aber, Wie?!?)

Steht oben. Chancen: gering, den Versuch ist es aber wert.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 19. Juli 2009 - 10:27


#7 Mitglied ist offline   TheBrain 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 11:26

Red doch mal deutsch.

- Bist/warst du Arbeitsloser?
- Hat dich die Arbeitsagentur zu einer Personalagentur (private Arbeitsvermittlung) geschickt ?
- Hast du dort bei der PAV einen Arbeitsvertrag unterschrieben ?
- Für wen arbeitest du denn jetzt genau ? Für die AA, für die PAV oder wirklich selbstständig ?

Wenn du keine AGBs gesehen bzw. unterzeichnet hast, dann sind diese hinfällig, weil nicht aktzeptiert (falls du nix gegenteiliges Unterschrieben hast).
Die telefonsiche Übernahme der Fahrtkosten kann als "vertragsähnlich/bindend" gesehen werden, alleine die Beweiskraft ist bei mündlichen Absprachen immer das Problem.

Notfalls hast du halt deinen Fehler teuer bezahlen müssen und bist daraus schlau geworden. Dies wird dir kein 2.Mal passieren.

#8 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 11:40

Er ist tatsächlich selbstständig und war als Subunternehmer tätig, und mit den AGB ist es genauso wie mit den Fahrtkosten: Beides lag nicht schriftlich vor, beides ist nicht unterschrieben, und wenn es zum Rechtsstreit kommt ist die Frage, wer das Nachsehen hat dann eigentlich von vornherein klar.
Er hätte ja eigentlich nur mal nach Abschluss der Arbeit in der Firma vorbeifahren müssen und sich die Tagesberichte mit Kilometerangabe unterschreiben lassen sollen. Dann hätte er wenigstens irgendwas schriftliches in der Hand. Aber so? Problematisch...
Wenigstens wird ihm das nie wieder passieren.
Abgesehen davon: Eine Firma, die Minimum 2 Wochen braucht (war eher länger, er hatte ja eine 2-Wochenfrist, die abgelaufen ist...) um eine Rechnung zu schreiben? Sorry, aber da würde ich als Kunde auch meckern.
Meine Rechnungen liegen nach Beendigung der Arbeiten +1Tag vor. Wenn dann noch irgendwelche Unklarheiten sind, sind sie wenigstens auch schnell geklärt und das Geld wird überwiesen. Immerhin muss ich die Gelder ja auch erstmal vorstrecken.

#9 Mitglied ist offline   bunny_hunter 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 12:59

den namen der agentur will ich jetzt nicht hier rein schreiben... sonst steht dieser beitrag gleich morgen in Google auf der ersten seite wenn man den namen der agentur eintippt

ich habe die fahrkosten auch nicht gleich zugeschickt, weil ich dachte es fallen vielleicht noch ein paar Einsätze an.

ich wollte halt nicht wegen jedem kleinem fahrksoten betrag ein extra Fahrkostenantrag schreiben. ich wollte es zusammen gefasst nach mehreren wochen zuschicken.

können große kosten auf einen zukommen wenn es zum "vergleich" kommt?


Übrigens...

Das Sie mir die Fahrkosten zugesagt haben, kann ich beweisen. Anhand des E-Mail verkehrs. Ich werde die E-Mails ausdrucken und nicht löschen.

#10 Mitglied ist offline   tavoc 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 13:02

leider sind Emails vor Gericht nicht als Beweis zulässig. Höchstens als Indiz...

Weil diese sind fälschbar, ich kann dir auch eine Email mit Absender @bka.de schicken oder so
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I know so much about you...

#11 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 13:05

Beitrag anzeigenZitat (bunny_hunter: 19.07.2009, 13:52)

können große kosten auf einen zukommen wenn es zum "vergleich" kommt?

Die Kosten belaufen sich auf den Schreibkram und die verlorene Zeit, bis es zu eben diesem Vergleich kommt. Im Normalfall beträgt der Vergleich ungefähr die Hälfte der veranschlagten Summe, sprich wenn du 500€ zu bekommen hättest, bekommst du ~250€, und die dann sicher.
Kann aber ebenso gut möglich sein dass dir ein Vergleich erst gar nicht angeboten wird, je nachdem ob der gegnerische Anwalt gute oder schlechte Erfolgschancen vor Gericht sieht. Und bei der Lage, wie es sich mir darstellt wird er wohl eher vor Gericht gehen, immerhin sind die Erfolgchancen dann gar nichts zu bezahlen relativ hoch.
Überlege dir also gut, was du machen willst. Ich würd ja sagen, frag einen Rechtsanwalt, was der davon hält. Die erste Beratung kostet ~15€.
Sei dir auch klar darüber dass du insgesamt mehr als 500€ reinstecken wirst, ob du das Geld bekommst oder nicht. Wenn du nur einen Tag dadurch verlierst, verlierst du automatisch dadurch einen Tag Arbeit, in dem du Geld verdienen könntest. Und ob du auch nur einen Teil des Geldes wieder siehst steht in den Sternen.
Viel Erfolg, für was auch immer du dich entscheidest.

Und nochwas: Frag bitte in Zukunft vorher nach den Konditionen. Geh nicht einfach davon aus, dass es dem Auftraggeber schon recht sein wird die Rechnung erst 5 Monate später zu erhalten. Der muss sie nämlich auch irgendwie weiter berechnen, aus der eigenen Kasse zahlt der das nämlich sicherlich auch nicht...

#12 Mitglied ist offline   Mr. Cutty 

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  • Interessen:Mopedfahren, Bootfahren, Kochen, Natur, ein lecker Glas Rotwein oder Bier, dabei nett plaudern...<br /><br />Ich mag meinen Hund und Kater und liebe es mit den beiden vor'm Fernseher zu liegen und'n guten Film zu glotzen. Auch wenn ich mich dann nicht mehr bewegen kann, weil ich so eingekeilt bin, ist es für mich der Inbegriff der Gemütlichkeit. Ohne meine Tiere würde mir ganz erheblich was fehlen... Tiere sind der Spiegel der Seele, so sagt man.

geschrieben 19. Juli 2009 - 13:41

ich bin auch der meinung, dass man - wie es schon erwähnt wurde - von angesicht zu angesicht und in einen freundlichen, aber bestimmten auftreten, mehr erreicht, als durch schriftverkehr oder gar telefonate.

wenn möglich würde ich den oder die vorgesetzte(n) der dame konsultieren. aber wie gesagt, der ton macht die musik. einander anzublaffen verhärtet nur die fronten und schlägt türen zu, die womöglich schon einen spalt weit geöffnet waren.
Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! - Carl Theodor Körner (1791-1813)

#13 Mitglied ist offline   bunny_hunter 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 15:06

habe die AGB gefunden.

dort steht: die Auslagen müssen spätestens ein Monat nach Beendigung eines Einsatzes des Auftragnehmers der Agentur vorliegen, andernfalls verfallen die Ansprüche.



stellt sich nur die frage... wann mein "Einsatz" beendet war. Mein "Auftragsvertrag" geht bis Ende August. Nur weil ich in einer anderen Stadt war, heißt das doch nicht das es sich zwingend um einen seperaten Einsatz handeln muss. Für mich handelt sich das eher alles um einen großen Einsatz.

Ich geb zu, die AGBs hab ich nicht so ausführlich gelesen das mir dieser Teil so aufgefallen ist.

#14 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 16:47

Dort steht doch: Die Ansprüche verfallen 4 Wochen nach Beendigung eines Einsatzes.
Dort steht nicht: Die Ansprüche verfallen 4 Wochen nach Beendigung aller Einsätze.
Du hast einen gesonderten Auftrag erhalten, und dieser sollte ja vermutlich auch gesondert abgerechnet werden. Und selbst wenn nicht, du schriebst oben dass du kein Geld hast, schreibst dann aber keine monatlichen Abschlagszahlungen? Sorry, aber wenn ich sowas lese gehe ich davon aus dass du Geld wie Heu hast.
Mal ganz davon abgesehen: Du hast die AGB gefunden? In deinem Auftragsvertrag? Sorry, aber du solltest auch noch mal dringend an deiner Ordnung arbeiten. Dir ist klar dass du eine 5- bis 30-jährige Aufbewahrungsfrist, je nach Dokument hast? Was machst du, wenn eine Steuerprüfung kommt? Erzählst du denen, "Kommen sie in 3 Tagen wieder, ich muss erst mal die Dokumente suchen. Alle brauchen sie ja hoffentlich nicht"?

#15 Mitglied ist offline   bunny_hunter 

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geschrieben 20. Juli 2009 - 09:55

die AGB waren auf der homepage wo ich mich für die einsätze anmelden musste.

allerdins wusste ich beim akzeptieren der AGBs noch gar nicht das es sich dabei nicht das es die AGBs zu meinen aufträgen ist

:rolleyes:

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