vielleicht habt ihr mir einen Rat.
eine Arbeitsagentur bei der ich als Subunternehmer (freiberuflich) Aufträge annehme, hat mich 3 Wochen zu einem kurzfristigen Einsatz in eine andere Stadt geschickt.
Telefonisch haben Sie mir zugesagt das ich die Fahrkosten erstattet bekomme (KM-Geld). Ich habe den EInsatz angenommen und die Fahrkosten vorgestreckt.
Jetzt wo ich die Fahrkosten erstattet haben möchte, sagt mir die Sekräterin ich bekomme es nicht bezahlt, da ich die Fahrkosten 2 Wochen nach Einsatz einreichen müsste. Sollte es diese Regel wirklich geben, hat mich niemand darüber informiert. Aber auch wenn... dann finde ich diese AGB unzulässig.
Davon war aber mit keiner Silbe die Rede das meine Fahrkosten ein "Verfallsdatum" hätten
Es geht hier immerhin um stolze 500€... und ich habe wirklich nicht viel Geld.
Leider habe ich keine REchtschutzversicherung
Was für möglichkeiten habe ich das Geld einzuklagen? Ich habe ehrlich gesagt angst davor... das ich neben den 500€ Fahrkosten auch noch die Gerichtsverhandlung verlieren würde... und dann nochmal zick tausend € Kosten für anwälte auf mich zu kommen.
Was kann ich da tun?

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