WinFuture-Forum.de: Rechtliches - Privatparkplatz - WinFuture-Forum.de

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Rechtliches - Privatparkplatz kennt sich wer aus?


#1 Mitglied ist offline   renegade2k 

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geschrieben 09. Juli 2009 - 08:08

Moin.

Ich hab gerade ein Bild gesehen, auf dem ein Schild abgebildet war:

Zitat

Privatparkplatz
Wenn sie hier parken, erklären sie sich damit einverstanden, dass wir ihre Fahrzeug dem Altmetall zuführen


Mal angenommen, sowas gäbe es wirklich. Wäre das rechtlch vertretbar, wenn das jemand tatsächlich durchzieht? Also wenn jemand ein fremdes Fahrzeug, das auf dessen Privatgrund parkt, einfach der Auto- bzw der Altmetallverwertung übergibt?
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#2 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 09. Juli 2009 - 08:55

Rechtlich korrekt? Nein. Möglich? Ja. Er müsste dem Besitzer des Fahrzeuges dann zwar Schadensersatz in Höhe des verschrotteten Fahrzeuges + Inhalte zahlen, desweiteren würde er sich eine Anzeige der Staatsanwaltschaft wegen Selbstjustiz einhandeln, aber möglich ist alles.
Alles was er machen darf ist einem zertifiziertem Abschleppunternehmen den Auftrag zu geben, das Fahrzeug abzuholen. Da ist aber rechtlich einiges zu beachten, u.a. muss er z.b. dafür in Vorkasse beim Abschleppunternehmen gehen und einiges mehr.

#3 _Dr Bakterius_

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geschrieben 09. Juli 2009 - 09:00

Sicherlich nicht, das wäre dan ja eine Straftat. Ich weiß ja nicht was da gerade greifen würde oder sich zusammen addiert wie zb Diebstahl, Unterschlagung, mutwillige Zerstörung von fremden Eigentum usw. Ich glaube auch kaum das ein Schrotti oder ähnlich ohne irgend einen Nachweis das Ding zum Abwracken so mit nimmt. Auch hätte der Auftraggeber die Kosten zu tragen für die " Entsorgung "

#4 Mitglied ist offline   renegade2k 

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geschrieben 09. Juli 2009 - 09:06

Also hätte die Tatsache, dass jemand sein "Besitz" auf jemand anderes Privatgrund "ablädt" und quasi das Schild dann vor den Konsequenzen warnt keine Bedeutung?

(Wenn ich mich nicht irre, nehmen die Schrottis eh nur Fahrzeuge, wenn man in Besitz des Fahrzeugbriefes ist, aber die Frage ist ja eh rein hypothetisch)

Dieser Beitrag wurde von renegade2k bearbeitet: 09. Juli 2009 - 09:07

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#5 _Dr Bakterius_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 09. Juli 2009 - 09:32

Das Schild ist ja wohl eher als Joke zu sehen, man kann zuerst ja nur versuchen per Polizei / Ordnungsamt das Fahrzeug entfernen zu lassen falls sich dafür eine rechtliche Handhabe findet. Besitz bezieht sich ja nur auf ein zugelassenes Fahrzeug alles andere wäre ja illegale Müllentsorgung

#6 Mitglied ist offline   TheBrain 

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geschrieben 09. Juli 2009 - 10:33

Rechtens wäre die Verschrottung keines Falls.

Nichts desto trotz haben manche Schilder auf Privatparkplätzen (z.B. Parkgebühren von 40€, auch wenn man nur 5Min drauf steht usw.) ihre Richtigkeit und sind legal (wenn auch sehr dreist).

Die Kosten für das Abschleppen müsste der Fahrzeuginhaber in deinem Fall dann wahrscheinlich dem Auftraggeber erstatten.

Wobei dies evtl. Fundunterschlagung, Diebstahl bzw. die Verschrottung dann mutwillige Sachbeschädigung meines Erachtens nach wäre.

PS: Dies hier ist keine Rechtsberatung, denn das machen nur Anwälte. (Für eine verlässliche Auskunft wende dich bitte an einen Anwalt!).

Ich sehe das Schild eher als Witz bzw. als "harte Abschreckungsmaßnahme", dass wirklich keiner dort parkt. Kannst es ja mal auf einen Versuch ankommen lassen :wink: oder direkt beim Parkplatz-Besitzer (falls der ausfindig zu machen ist) nachfragen ... was er bei Unberechtigem Parken wirklich macht.

#7 Mitglied ist offline   Salam 

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geschrieben 10. Juli 2009 - 19:20

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 09.07.2009, 09:55)

...
desweiteren würde er sich eine Anzeige der Staatsanwaltschaft wegen Selbstjustiz einhandeln, aber möglich ist alles.
...

selten so gelacht, du bist einfach köstlich
Was sind denn die Tatbestandsmerkmale der "Selbstjutiz" !?

@topic
Das Schild kann nicht ernstgenommen werden. (Im Vertragsrecht würde man von einer einseitigen Willenserklärung sprechen).
Nach StGB würde er den Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllen und nach BGB müsste er dementsprechend Schadensersatz leisten.

Er könnte das Auto kostenpflichtig entfernen lassen, aber nur wenn ein dementsprechnendes Schild dort steht oder das Auto eine Ein/Ausfahrt (Stichwort Rettungswege) blockiert.
Alles andere wäre mindestens verbotene Eigenmacht.

Wird wohl nur ein Joke in Zeiten der "Abwrackprämie" sein. :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde von Salam bearbeitet: 10. Juli 2009 - 19:26

urne sagte:

Mach das mal. Wenn Du mich weiter reizen magst, dann tu das solange Dir Zeit dafür hier bleibt.

Signatur besteht seit Januar 2008

#8 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 10. Juli 2009 - 20:06

Beitrag anzeigenZitat (Salam: 10.07.2009, 20:20)

selten so gelacht, du bist einfach köstlich
Was sind denn die Tatbestandsmerkmale der "Selbstjutiz" !?


Ach, da fällt mir ein: Bist du nicht der, der letztens erst im S&B beleidigend geworden ist, so dass Urne das ganze löschen musste? Dann bist du also einer von denen, die sich nur in Foren anmelden, um andere Leute blöde von der Seite anzumachen?
Wenn das so ist dann schreib wegen mir was du willst, die Moderation wird sich deiner früher oder später schon annehmen.
Bei mir landest du jetzt in jedem Fall erstmal auf der Ignore-Liste.
Die Fakten, die ich zum Fall der Selbstjustiz hier niedergeschrieben hab interessieren dich ja sowieso nicht, deswegen wurden sie wieder rausgelöscht. Alles was du offenbar brauchst ist Material, um einen Grund zum stänkern zu finden. Und den kannst du gerne bei anderen suchen, wird sowieso nicht lange gut gehen.
Viel Spass dabei.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 10. Juli 2009 - 20:57


#9 Mitglied ist offline   renegade2k 

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geschrieben 11. Juli 2009 - 09:02

Zitat

PS: Dies hier ist keine Rechtsberatung, denn das machen nur Anwälte. (Für eine verlässliche Auskunft wende dich bitte an einen Anwalt!).

Dessen bin ich mir bewusst. Das ist ja auch nur eine hypothetische Frage, weil es mich schlichtweg interessiert hat, ob man quasi sich selbst mit so einem Schild solche Rechte zuschreiben kann.

Find die ganzen Ausführungen aber einleuchtend...
Das mit dem Abschleppen hatte ich schonmal woanders nachgefragt. Damals ging es darum, dass mich ein benachbarter Anwohner anscheinend mutwillig jeden Tag zugeparkt hatte und ich dann irgendwann so genervt war, dass ich irgendwas machen wollte, was ihm bzw. seinem Geldbeutel "weh tut". in dem Fall ging es allerdings um einen öffentlichen Parkstreifen.

ps: Jungs, nicht streiten :rofl:
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