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Abschreibung Pc


#1 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 19. April 2009 - 16:41

Hallo,

ich müsste für ein Proejkt wissen, wie man PCs, Notebooks und Monitore abschreibt. Ich habe bei Google gefunden, dass alles was unter 410€ kostet, GWG ist und somit sofort abgeschrieben wird.

Widerrum steht da, dass nur der komplette PC abgeschrieben werden kann (PC inkl Monitor.).

Wie ist jetzt der Sachverhalt?

Zählt ein Monitor (Anschaffung 250€) zu GWG oder muss ich ihn zum PC (650€) hinzurechnen und auf 3 Jahre abschreiben.

Wie sieht es bei einem Notebook aus, welches 1500€ kostet und zu dem ein Monitor gehört (250€). Wird das auch zusammengezählt?


Danke.

Dieser Beitrag wurde von bartii bearbeitet: 19. April 2009 - 16:42

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#2 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 19. April 2009 - 16:47

Die Grenze für GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurde 2008 heruntergesetzt auf 150€, die 410€ zählten nur für Sachen, die bis Ende 2007 gekauft wurden.
Ergo musst du sowieso alles auf 3 Jahre abschreiben.
Sagen wir aber mal, der PC hätte 230€ gekostet und der Monitor 149,98€ hättest du ihn nur dann als GWG durchgehen lassen können, wenn er eine extra Rechnung gehabt oder du nachweislich diesen Monitor als Ersatz für einen anderen PC benötigt hättest.
Bringt dir aber nix, da wie gesagt GWG seit 2008 150€ beträgt.

Deinen Edit mit dem Notebook und dem Monitor sehe ich erst jetzt: Da für den Betrieb des Notebooks der Zusatzmonitor nicht erforderlich ist, müsstest du ihn auch getrennt abschreiben, aber halt nicht als GWG, sondern über die normalen 3 Jahre.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 19. April 2009 - 16:49


#3 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 19. April 2009 - 16:52

Vielen Dank.

Habe ich es richtig verstanden, dass das Gerät alleine nutzbar sein muss nur für GWG gilt?

Falls ja, kann ich "dank" den 150€ alles ganz normal und einzeln! über 3 Jahre abschreiben. Richtig?
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#4 _Der dom_

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geschrieben 19. April 2009 - 16:59

Exakt, durch die Einzelverwendungsmöglichkeit musst du die Sache über 3 Jahre hinweg abschreiben!

#5 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 19. April 2009 - 17:07

Beitrag anzeigenZitat (Der dom: 19.04.2009, 17:59)

Exakt, durch die Einzelverwendungsmöglichkeit musst du die Sache über 3 Jahre hinweg abschreiben!

Genau das ist die Frage:
Gilt die Einzelverwendungsmöglichkeit nur für GWG?
Weil der Monitor ist nunmal nicht Einzeln verwendbar.

WEnn das nun auch für die normale Abschreinbung (mit der Einzelverwendungsmöglichkeit) gilt, kann ich ihn nicht einzeln abschreiben.

Dieser Beitrag wurde von bartii bearbeitet: 19. April 2009 - 17:08

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#6 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 19. April 2009 - 17:11

Jein, mit der Nutzung hat es nur bedingt etwas zu tun.
Im Endeffekt kannst du alles und immer einzeln abschreiben, bei Teilen die aber eigentlich zusammengehören (PC, Drucker, Maus, Tastatur, Bildschirm zum Beispiel) bietet es sich aber an es als komplettes Büropaket abzuschreiben.
Du kannst als GWG aber wiederum nur Sachen abschreiben, die beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sind (dein Monitor wäre fürs Finanzamt selbstständig nutzbar, da er sowohl am PC funktioniert als auch an anderen elektronischen Geräten). Wenn du dir aber irgendwo einen m² Grundstück für den Preis von 127€ sicherst, kannst du das beispielsweise nicht als GWG abschreiben. Desweiteren muss es zum Anlagevermögen gehören, also nicht zum Wiederverkauf bestimmt sein.
Also könntest du dir z.b. auch die zum PC eigentlich zugehörige Computermaus auf GWG abschreiben, wobei hier wiederum der Wert eigentlich als so gering anzusehen ist, dass es besser wäre sie im Gesamtpreis vom PC zu berücksichtigen.
Ach, sorry, ich bin leider kein Wirtschaftsprofessor, deswegen ist die Erklärung ein bisschen mühselig.
Frag besser einfach nach, wenn du noch was wissen musst, Antworten auf eine spezifische Frage fallen mir leichter.
Achso, noch was zur selbstständigen Nutzbarkeit: Der Begriff ist als sehr relativ zu betrachten, da eigentlich alles und nichts selbstständig nutzbar ist. Die Computermaus z.b. funktioniert an mehreren Geräten gleichzeitig, ist also sehr wohl selbstständig nutzbar. Andererseits könnte man aber auch behaupten, dass ein PC nicht selbstständig nutzbar ist, da er immer eine Stromverbindung und mehrere Programme benötigt. Programme lassen sich aber wiederum problemlos als GWG abschreiben. Das ist also reine Auslegungssache.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 19. April 2009 - 17:19


#7 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 19. April 2009 - 17:18

das hat mir schon geholfen. ;) !

Vielen dank für die Mühe
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#8 Mitglied ist offline   ThunderKiller 

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geschrieben 21. April 2009 - 19:11

aber denk dran, nur noch linear abschreiben!
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#9 Mitglied ist offline   don.keilione 

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geschrieben 21. April 2009 - 20:39

jop, degressiv haben se abgeschafft.

schönen gruß an alle die vorher noch durch die prüfung gerasselt sind und jetzt deswegen nicht in die nachschreibeklausur können :rolleyes:
sondern schön ein extra semester drehen ^^
Wer kein Ziel hat , darf sich nicht wundern , wenn er nicht ankommt

#10 Mitglied ist offline   ThunderKiller 

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geschrieben 22. April 2009 - 14:57

Beitrag anzeigenZitat (don.keilione: 21.04.2009, 21:39)

jop, degressiv haben se abgeschafft.


die kommt aber mit sicherheit die nächsten jahre wieder
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#11 Mitglied ist offline   don.keilione 

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geschrieben 22. April 2009 - 20:32

Hehe

wie immer. Erst etwas abschaffen, damit sie es wiederholen können um es als ihres zu verkaufen.
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#12 Mitglied ist offline   GunZen 

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geschrieben 22. April 2009 - 21:00

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 19.04.2009, 17:47)

Die Grenze für GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurde 2008 heruntergesetzt auf 150€, die 410€ zählten nur für Sachen, die bis Ende 2007 gekauft wurden.
Ergo musst du sowieso alles auf 3 Jahre abschreiben.

Ist es nicht so, dass seit 2008 PCs zwischen einem Wert von 150,- und 1000,- Euro zu GWG gehören, die über 5 Jahre abgeschrieben werden? Zu diesem Wert gehört der Rechner zusammen mit Peripherie.

Quelle: § 6 Abs. 2a EStG 2008 sagte:

Ab 2008 gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die ab dem 1.1.2008 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, folgende Neuregelung:
- GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 EUR (ohne USt.) müssen zwingend sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

- Für GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 151 EUR bis 1 000 EUR (ohne USt.) ist ein Sammelposten zu bilden, der über 5 Jahre mit jeweils 20 % gewinnmindernd aufzulösen ist.

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#13 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 22. April 2009 - 21:10

Da erwischt du mich grad komplett auf dem falschen Fuß. Der Bilanzbuchhalter bei mir in der Firma ist meine Schwester, Kleinigkeiten schaff ich zwar grad noch selbst, aber wenns dann tiefer ins Steuerrecht geht geb ich das Zeuchs lieber ihr.
Ich hoff ich denk dran, dann frag ich morgen mal nach wie das inzwischen richtig gehandhabt wird.

#14 Mitglied ist offline   L4r2 

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geschrieben 23. April 2009 - 16:41

Hallo,

du darfst schon in diesem Jahr degressiv bis max. 25% abschreiben! Du musst bis 150,00 € Wirtschaftsgüter sofort als Aufwand verbuchen. Und von 150,00 bis 1.000,00 € muss du diese als Sammelposten und über 5 Jahre, allerdings meine ich NUR linear abschreiben!

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