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Tüv


#1 Mitglied ist offline   Pc Freak 

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geschrieben 23. März 2009 - 18:37

Abend ich hab mal ne frage also:
Da mein Orginal Lenker von meiner 125er Verbogen ist will ich mir einen (Muss) einen neuen Kaufen nun will ich aber nicht den selben sindern diesen http://cgi.ebay.de/DRAGBAR-Lenker-handle-b...%3A1|240%3A1318

Nun ist die frage muss ich das eintragen lassen oder würd das der Tüv garnet bemerken das das ein anderer ist?


Mfg. Pc Freak
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#2 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 23. März 2009 - 18:41

Es geht hier nicht drum ob es der Tüv bemerkt, sondern ob es der Versicherung auffällt sollte es zu einem Schaden kommen. Und wenn es zu einem Schaden kommt, und du hast Teile angebaut die eintragungspflichtig sind, aber nicht eingetragen wird sich die Versicherung weigern den Schaden zu bezahlen, ob du nun Schuld hast oder der andere.
Und sollte der Polizei auffallen, das du Sachen nicht eingetragen hast, kannst du dir desweiteren sicher sein eine Mängelkarte zu bekommen, wenn die Staatsanwaltschaft bei der Überprüfung dann noch schlecht drauf ist gibts auch noch eine Klage hinterher wegen Fahren ohne Versicherungsschutz, da dieser in dem Falle erlischt.
Überleg dir also gut, obs das wert ist die 22,50€ für die Eintragung zu sparen...

#3 Mitglied ist offline   Pc Freak 

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geschrieben 23. März 2009 - 19:08

Ok dann lass ich es lieber eintragen war ja nur so ich wusste es eben ned darum. sry
Noch ne frage ich hab erst 7700 km runter und die vorbesitzer meinten ich solle doch einen Öl wechsel machen, mein dad aber meinte das brauche ich nicht weil sie eben erst 7700 km runter hat. Könnt ihr mir was zu sagen wäre nett danke.


Mfg. Pc Freak
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#4 Mitglied ist offline   Scarecrow 

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geschrieben 23. März 2009 - 19:13

Hab meine CBR neugekauft. Da wurde nach 1000km erster Ölwechsel gemacht. 2. Steht bei 4500-5000km an. (Kundendienst wegen Garantie)
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#5 Mitglied ist offline   Pc Freak 

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geschrieben 23. März 2009 - 19:17

Ok also sollte ich lieber einen machen. ok Nexte frage ich weiß ich muss den Ölfilter dann auch wechseln aber gibt es eine möglichkeit das ich ihn nicht wescheln muss also z.b. nur neues Öl rein?
weil ich brauch das geld fürn führerschein und Tüv etc.
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#6 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 23. März 2009 - 19:25

Was bringt der Ölwechsel, wenn der Filter zugesetzt ist und dann kein Öl mehr zirkulieren kann? Richtig, nix. Mal ganz abgesehen davon das der Ölschlamm im Ölfilter vom neuen Öl wieder angelöst wird und dann erneut im Kreislauf ist, wo es eigentlich gar nicht hingehört.
Wechsel den mal besser mit, ein Ölfilter kostet keine 10€ wenn du anstatt beim Händler mal beim seriösen Teilehandel oder Bosch-Dienst nachfragst.

#7 Mitglied ist offline   Pc Freak 

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geschrieben 23. März 2009 - 19:30

Ja ok da komm ich dann wohl nicht dran vorbei. danke dir
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#8 _MCDX_

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geschrieben 23. März 2009 - 21:02

Beitrag anzeigenZitat (Pc Freak: 23.03.2009, 19:08)

Noch ne frage ich hab erst 7700 km runter und die vorbesitzer meinten ich solle doch einen Öl wechsel machen, mein dad aber meinte das brauche ich nicht weil sie eben erst 7700 km runter hat. Könnt ihr mir was zu sagen wäre nett danke.

Steht idR im Serviceheft.


Beitrag anzeigenZitat (Pc Freak: 23.03.2009, 19:17)

weil ich brauch das geld fürn führerschein und Tüv etc.

Kein Geld für einen pummeligen Oelfilter?
Entweder man kann sich ein Gefährt leisten oder eben nicht.

Dieser Beitrag wurde von MCDX bearbeitet: 23. März 2009 - 21:02


#9 Mitglied ist offline   Snake-deluxe 

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geschrieben 25. März 2009 - 21:04

Hier wird ja gespart wo nur möglich :)

Also beim PKW isses zumindest so, dass die Betriebserlaubnis nur dann erlischt, wenn:


- der Typ geändert wird, z.B. PKW zu LKW umbaun :)
- das Abgas und Geräuschverhalten negativ beeinflusst wird
- eine konkrete Gefahr vom KFZ ausgeht (Kuhhörner auf der Haube, ..)


Für andere Standlichter etc. gibts keine Punkte mehr ;) Nur mal so am Rande :)

#10 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 25. März 2009 - 21:13

Es geht hier weniger um Punkte (also das was Vater Staat dazu meint), sondern um den Versicherungsschutz.
Und jetzt stell dir vor du hast in deinem KFZ ein 30er Momo eingebaut, aber nicht eingetragen, und du baust nen Unfall. Dann sagt dir die Versicherung einfach, wäre das Originallenkrad dringewesen wär der Unfall nie passiert, der Fahrer hätte anders reagieren können und es wäre mehr Gewalt im Lenkrad gewesen, wir zahlen nix.
Jetzt kannst du gerne versuchen mittels Gutachten das Gegenteil zu beweisen, aber glaub mir, das wird schwer...

#11 Mitglied ist offline   Snake-deluxe 

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geschrieben 25. März 2009 - 21:19

Hm kann sein, Lenkräder muss man ja eh eintragen lassen...

Für mich gibts da auch nix dran zu rütteln, solche Sachen trägt man einfach ein und fertig.

#12 Mitglied ist offline   Pc Freak 

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geschrieben 25. März 2009 - 21:38

Ja ich werds auch lieber eintragen lassen. mal noch ne frage braucht man bei 125er eigl. 2 spiegel weil ich hab auch schon einen gesehen mit nur einem spiegel genau das selbe modell wie meins.
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#13 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 25. März 2009 - 22:10

Beitrag anzeigenZitat (Pc Freak: 25.03.2009, 21:38)

mal noch ne frage braucht man bei 125er eigl. 2 spiegel

Zitat

Auszug aus der STVZO sagte:

§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht


(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Oder anders ausgedrückt: Du kannst dir gerne noch einen 3. Spiegel anbauen, aber nur mit einem rumfahren ist nicht.
Wobei es irgendwo noch eine Regelung gab das ein Spiegel erlaubt ist, sofern die Spiegelfläche mehr als 60cm² beträgt, genau weiss ich das aber nicht mehr. Wobei ich mir eh nicht vorstellen kann das so ein LKW-Spiegel am Moped sonderlich prall ausschaut...

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 25. März 2009 - 22:10


#14 Mitglied ist offline   Pc Freak 

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geschrieben 25. März 2009 - 22:11

Ok ja war ja auch nur ne frage hat mich halt gewundert das der nur einen spiegel dran hat. Aber danke dir
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#15 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 26. März 2009 - 08:51

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 25.03.2009, 22:10)

Wobei es irgendwo noch eine Regelung gab das ein Spiegel erlaubt ist, sofern die Spiegelfläche mehr als 60cm² beträgt, genau weiss ich das aber nicht mehr. Wobei ich mir eh nicht vorstellen kann das so ein LKW-Spiegel am Moped sonderlich prall ausschaut...


Du weisst aber schon wieviel 60cm² sind? Zieh mal die Wurzel aus 60 dann wisst du dass ein quadratischer Spiegel ~7,7x7,7 cm wären. Das ist nicht wirklich gross und wären für einen LKW sicher zu klein.

greets
around the world

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