WinFuture-Forum.de: Gerichtsverhandlungen - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Beiträge in diesem Forum erhöhen euren Beitragszähler nicht.
  • 3 Seiten +
  • 1
  • 2
  • 3

Gerichtsverhandlungen und andere Streitigkeiten vor Gericht

#16 _m.i.s.t.e.r.x_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 02. März 2009 - 17:34

also ich hätte auf grund des namen der dort angeben war 100 und mehr firmen verdächtigen müssen
und hätte dann immer noch nicht genau gewusst um welche es geht , das der name eigentlich
so ein einheits name war .


mach dir nix draus aus den mist und kämpfe , ich hatte im jahr 1990 mal so was in der art
die meinten damals 12 stunden wird gearbeitet aber 5 Stunden werden Bezahlt ( und das
meinten die Ernst ( war ein Milchwerk ) da war ich dann ganze 5 stunden .

habe das ja erst nach Arbeit beginn von den Kollegen erfahren die sich Lustig machten
wieder so ein Deep der 12 stunden Buckelt aber nur 5 Bezahlt bekommt . na ja Pausen oder
so gab es da auch nicht wie sagte Boss als ich nach 4 Stunden fragte wenn mal Pause wäre
- Pause sagte der >> du Arschloch Arbeite weiter sagte er wort wörtlich zu mir -

Und von Akkord war auch nie die rede ( die Plötzlich verlangt wurde )
Und Nachtschicht wollte man Plötzlich auch nicht mehr zahlen

und schwupps dann war es genug und fort war ich

Gesehen hat ich der Verein , nie wieder mein Geld habe ich gesehen recht schnell
da mein Bruder die angeschrieben hat und er ist Betriebsrat in einer großen Fabrik mit
über Tausend Leuten


also du siehst du bist nicht allein


mfg mister x

Anzeige



#17 Mitglied ist offline   DARK-THREAT 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.768
  • Beigetreten: 25. Januar 07
  • Reputation: 50
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Lingenau (Sachsen-Anhalt)

geschrieben 02. März 2009 - 17:42

Ich weiß, dass ich nicht alleine mit sowas bin. Mein Vater hatte ein ähnliches Problem, welches aber 3 Monatsgehälter waren, bei einer anderen Leihfirma. Diese Firma war aber aggressiver mit 3 Anwälten, die den Richter angeschrien haben. Mein Papa hatte dann natürlich am Ende gewonnen. Wir sind da ähnlich in unserem Verahlten, immer sachlich disskutieren und für unser Recht kämpfen. Habe ja vorhind auch etwas gelacht in der Verhandlung, als ich das mit dem angeblichen Scheck erfahren habe.

Peace.

#18 Mitglied ist offline   Computer 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.081
  • Beigetreten: 27. Januar 07
  • Reputation: 58
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 02. März 2009 - 17:45

Ich versteh nicht, dass man wegen 80 Euro mehrere Verhandlungen führen muss. Und bitte bedenke Teil des Verufes als Rechtsanwalt ist es seinem Mandanten zum Recht zu verhelfen. Und die Glaubhaftigkeit einer Aussage in Zweifel zu ziehen, ist ein Oldie ... unter den prozessualen Auftritten. Wenn das massiv getan wird ist das oft ein Zeichen, dass es um Sachargumente nicht gut steht.

Ach Dark Thread bitte nicht vergesssen am Ende des Verfahrens steht kein Recht sondern nur ein Urteil ... Und mit enem Urteil hast du auch noch lang dein Geld nicht auf dem Konto ...

#19 _m.i.s.t.e.r.x_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 02. März 2009 - 17:51

eigentlich egal um wie viel oder um was es genau nun geht , man muss solchen vereinen
ihre grenzen zeigen , und um sein recht kämpfen .

Und ein Urteil wäre schon mal was und der rest liese sich ein klagen .

eigentlich eher Peinlich für eine Firma Unternehmen wegen 80 € , einen Rechtsstreit zu führen
das lässt auf die Firma - Unternehmen schliesen , was man von denen zu halten hat .

mfg mister x

#20 Mitglied ist offline   DARK-THREAT 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.768
  • Beigetreten: 25. Januar 07
  • Reputation: 50
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Lingenau (Sachsen-Anhalt)

geschrieben 02. März 2009 - 17:52

Ich habe aber eine Möglichkeit vom Richter eingeräumt bekommen, dass ich das Geld "holen" kann. Vollzugsstempel oder so ähnlich hatte er gemeint, und er hatte mich dazu geraten.

Peace.

#21 Mitglied ist offline   Computer 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.081
  • Beigetreten: 27. Januar 07
  • Reputation: 58
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 02. März 2009 - 17:54

Es geht mir nur darum, dass man wegen 80 Euro offensichtlich mehrere mündliche Verhandlungen ansetzt. Weißt du wie teuer so eine Verhandlung ist. Des hat nichts damit zu tun, dass man nicht im sein Recht kämpfen soll. Das macht Dark Thread völlig richtig!

#22 Mitglied ist offline   Urne 

  • Gruppe: Moderation
  • Beiträge: 17.935
  • Beigetreten: 12. Juni 05
  • Reputation: 397
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:BL
  • Interessen:Computer

geschrieben 02. März 2009 - 17:56

Das erste Urteil bezahlt nach meinem Wissen eh der Arbeitgeber.
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.

#23 Mitglied ist offline   Computer 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.081
  • Beigetreten: 27. Januar 07
  • Reputation: 58
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 02. März 2009 - 17:58

?, bezahlt wer verliert ... Oder gibts da was neues ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 02. März 2009 - 17:58


#24 Mitglied ist offline   saw 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.490
  • Beigetreten: 01. März 07
  • Reputation: 57
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 02. März 2009 - 18:01

Beitrag anzeigenZitat (Urne: 02.03.2009, 17:56)

Das erste Urteil bezahlt nach meinem Wissen eh der Arbeitgeber.

Muss nicht in 1. Instanz, jede Partei die eigenen Kosten selber tragen
egal wie des Urteil lautet?
Mein das des im Arbeitsrecht so währe......
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.

#25 Mitglied ist offline   Wiesel 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.906
  • Beigetreten: 09. Mai 06
  • Reputation: 525
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:Punxsutawney, 742 Evergreen Terrace
  • Interessen:Mein Schneckenhaus

geschrieben 02. März 2009 - 18:02

ARbeitsgericht: Jeder zahlt Seinen Anwalt und der Verlierer die Gerichtskosten obendrauf.

greets
around the world

#26 Mitglied ist offline   DARK-THREAT 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.768
  • Beigetreten: 25. Januar 07
  • Reputation: 50
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Lingenau (Sachsen-Anhalt)

geschrieben 02. März 2009 - 18:25

Jep, desshalb verteidige ich mich selber, da ich sowas schon kann. Wir haben zwar einen REchtsschutz, aber wenn ich das schon vlt allein gebacken bekomme...?

Ich würde mich interessieren, ob die Beklagte etwas blüh, weil sie absichtlich den Richter und ihren Anwalt belogen hat (wegen dem Fax).

Peace.

#27 Mitglied ist offline   Urne 

  • Gruppe: Moderation
  • Beiträge: 17.935
  • Beigetreten: 12. Juni 05
  • Reputation: 397
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:BL
  • Interessen:Computer

geschrieben 02. März 2009 - 18:30

Beitrag anzeigenZitat (wieselding: 02.03.2009, 18:02)

ARbeitsgericht: Jeder zahlt Seinen Anwalt und der Verlierer die Gerichtskosten obendrauf.

greets

Hmm. War das nichtmal anders?
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.

#28 Mitglied ist offline   Computer 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.081
  • Beigetreten: 27. Januar 07
  • Reputation: 58
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 02. März 2009 - 18:35

Beitrag anzeigenZitat (DARK-THREAT: 02.03.2009, 18:25)

Jep, desshalb verteidige ich mich selber, da ich sowas schon kann. Wir haben zwar einen REchtsschutz, aber wenn ich das schon vlt allein gebacken bekomme...? Ich würde mich interessieren, ob die Beklagte etwas blüh, weil sie absichtlich den Richter und ihren Anwalt belogen hat (wegen dem Fax). Peace.


Der Mandant kann seinen Rechtsanwalt sicher anlügen. Ist für das Vertrauensverhältnis nicht gut. Glaube nicht, das man im Arbeitsrechtsschutzprozess das Gericht ungestraft belügen darf äh eine Falschaussage machen darf!

Zu der Frage wer bezahlt hab ich mal folgenden interssanten Link rausgesucht, der sicher bereits einiges klären kann: http://www.ra-grasse...echt/kosten.htm

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 02. März 2009 - 18:37


#29 Mitglied ist offline   Wiesel 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.906
  • Beigetreten: 09. Mai 06
  • Reputation: 525
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:Punxsutawney, 742 Evergreen Terrace
  • Interessen:Mein Schneckenhaus

geschrieben 02. März 2009 - 19:00

Beitrag anzeigenZitat (Urne: 02.03.2009, 18:30)

Hmm. War das nichtmal anders?


Steht heute im neuesten Focus, den habe ich mal Quellenfrei zitiert :(

greets
around the world

#30 _Samstag_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 02. März 2009 - 19:15

Beitrag anzeigenZitat (wieselding: 02.03.2009, 19:00)

Steht heute im neuesten Focus, den habe ich mal Quellenfrei zitiert :(

Die Wikipedia beschreibts genauso und belegt die Aussagen auch mal durch Gesetze:

Zitat

Grundsätzlich entstehen bei der Durchführung eines erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz(§1 Nr.5 GKG). Diese hat derjenige zu tragen, der im Rechtsstreit unterliegt, bzw. im ArbG-Verfahren derjenige, der die Kosten gemäß §§29 Nr.1 (gerichtliche Auferlegung) oder Nr.2 (bei Vergleich zu gleichen Teilen; vgl. auch §98 ZPO) auferlegt bekommt. Wird das Verfahren in erster Instanz durch Vergleich beendet, entfallen die Gerichtskosten. Erhoben werden dann nur noch gerichtliche Auslagen (Zustellungkosten, Zeugengebühren, Sachverständigenkosten).

Hier weiterlesen.

Thema verteilen:


  • 3 Seiten +
  • 1
  • 2
  • 3

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0