Niemand wünschte sich diese Speicherung in dem bekannten Umfang, keiner konnte sie jedoch verhindern.
Neben der einschlägig bekannten Freeware TOR und Co. welche sich zum anonymen sufen eignet gibt es auch noch kommerzielle Lösungen die sich ihren Service teuer bezahlen lassen.Vorteil dieser kommerziellen produkte ist die
höhere Geschwindigkeit über die Server dieser Provider.
Genannt sei hier einmal S.A.D Cyberghost und Steganos Internet Anonym VPN.
Beide Produkte kosten pro Jahr gerundet 70.-€. Gemessen an Jahresbeiträgen für Antivirus Software Updates ist dies jedoch realtiv teuer.
Aufgrund der neuen Situation die seit diesem Jahr gilt, stellt sich nun die Frage: Wieviel Sinn macht diese Software noch und kann man noch von wirklicher Anonymität reden oder ist es die Sache einfach nicht mehr Wert.
Mal die Erklärungen der genannten Hersteller:
Steganos sagt:
Zitat
Was wir speichern
* die originale IP-Adresse*, die Sie von Ihrem Internetprovider bekommen,
* die IP-Adresse des Steganos-Servers, mit dem Sie sich verbinden,
* Datum und Uhrzeit dieser Verbindung.
Diese Daten müssen wir seit dem 01.01.2009 für sechs Monate speichern, danach werden sie geshreddert.
Was wir NICHT speichern
* Inhalte oder sonstige Informationen zu den Seiten, die über unsere Server besucht worden sind,
* Kommunikationsdaten.
Was wir herausgeben müssen
Die gespeicherten Daten müssen ausschließlich dann an bundesdeutsche bzw. ggf. im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens internationale Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden, wenn uns dazu ein richterlicher Beschluss vorgelegt wurde. Dieser muss besagen, dass:
* eine dringende Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht,
* eine dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes besteht,
* die Herausgabe zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich ist**.
Wir dürfen und werden diese Daten also nicht herausgeben, wenn sie z.B. zur Aufklärung irgendwelcher anderer Straftaten verwendet werden sollen.
Ihre Privatsphäre steht für uns nach wie vor an erster Stelle und wir gehen mit Ihren Daten verantwortungsvoll um. Selbstverständlich halten wir uns an das geltende Gesetz, aber wir stellen dabei sicher, dass der korrekte Rechtsweg auch 100%ig eingehalten wird.
Das heißt für Sie: Das anonyme, sichere Surfen und Arbeiten im World Wide Web gegenüber Providern, HotSpot-Betreibern, Mitsurfern, Websitebetreibern und Hackern ist weiterhin zu 100% garantiert!
* die originale IP-Adresse*, die Sie von Ihrem Internetprovider bekommen,
* die IP-Adresse des Steganos-Servers, mit dem Sie sich verbinden,
* Datum und Uhrzeit dieser Verbindung.
Diese Daten müssen wir seit dem 01.01.2009 für sechs Monate speichern, danach werden sie geshreddert.
Was wir NICHT speichern
* Inhalte oder sonstige Informationen zu den Seiten, die über unsere Server besucht worden sind,
* Kommunikationsdaten.
Was wir herausgeben müssen
Die gespeicherten Daten müssen ausschließlich dann an bundesdeutsche bzw. ggf. im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens internationale Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden, wenn uns dazu ein richterlicher Beschluss vorgelegt wurde. Dieser muss besagen, dass:
* eine dringende Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht,
* eine dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes besteht,
* die Herausgabe zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich ist**.
Wir dürfen und werden diese Daten also nicht herausgeben, wenn sie z.B. zur Aufklärung irgendwelcher anderer Straftaten verwendet werden sollen.
Ihre Privatsphäre steht für uns nach wie vor an erster Stelle und wir gehen mit Ihren Daten verantwortungsvoll um. Selbstverständlich halten wir uns an das geltende Gesetz, aber wir stellen dabei sicher, dass der korrekte Rechtsweg auch 100%ig eingehalten wird.
Das heißt für Sie: Das anonyme, sichere Surfen und Arbeiten im World Wide Web gegenüber Providern, HotSpot-Betreibern, Mitsurfern, Websitebetreibern und Hackern ist weiterhin zu 100% garantiert!
S.A.D sagt:
Zitat
Da wir zur Datenvorratspeicherung verpflichtet sind, speichern wir ab dem 01.01.2009 für sechs Monate bei jeder Verbindung mit einem CyberGhost-Server (Premium oder Basic) folgende Verkehrsdaten:
Die Kennung (User-ID und Einwahl-IP-Adresse) und die IP-Adresse des zugewiesenen CyberGhost-Servers und den Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Logins auf den Server sowie den Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Logouts vom Server.
Ausdrücklich erwähnt sei, dass wir NICHT speichern:
Den Inhalt irgendwelcher Kommunikation oder Daten über aufgerufene Webseiten.
Die Anonymität des einzelnen Users bleibt also zu 100% gewährleistet. Da wir (bei sechsstelligen Userzahlen) sicherstellen können, dass sich zu jeder Zeit auf jedem unserer Server immer mehrere User aufhalten, kann eine genaue Zuordnung von User-IP zu CyberGhost-IP nicht erfolgen. Es teilen sich zu jedem Zeitpunkt immer mehrere User eine CyberGhost-IP-Adresse. Eine Rückverfolgung auf eine einzelne Person ist damit ausgeschlossen.
Wir sind ebenfalls verpflichtet, neben den oben genannten Verkehrsdaten, folgende Kundendaten bis zum Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres zu speichern:
Die User-ID (E-Mail-Adresse) und das Datum des Vertragsbeginns.
Die gespeicherten Verkehrs- und Kundendaten dürfen von uns (auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes) nur herausgegeben werden, wenn der Abruf zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich ist. Gemeint sind also Fälle von Terrorismus, Entführung oder ähnlichem. Wir DÜRFEN die Daten also gar NICHT herausgeben, wenn diese zur Aufklärung anderer Straftaten verwendet werden sollen. So will es das Bundesverfassungsgericht und daran werden wir uns halten. Dieser Beschluss ist vorläufig und gilt bis zu einer anderen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Die Kennung (User-ID und Einwahl-IP-Adresse) und die IP-Adresse des zugewiesenen CyberGhost-Servers und den Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Logins auf den Server sowie den Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Logouts vom Server.
Ausdrücklich erwähnt sei, dass wir NICHT speichern:
Den Inhalt irgendwelcher Kommunikation oder Daten über aufgerufene Webseiten.
Die Anonymität des einzelnen Users bleibt also zu 100% gewährleistet. Da wir (bei sechsstelligen Userzahlen) sicherstellen können, dass sich zu jeder Zeit auf jedem unserer Server immer mehrere User aufhalten, kann eine genaue Zuordnung von User-IP zu CyberGhost-IP nicht erfolgen. Es teilen sich zu jedem Zeitpunkt immer mehrere User eine CyberGhost-IP-Adresse. Eine Rückverfolgung auf eine einzelne Person ist damit ausgeschlossen.
Wir sind ebenfalls verpflichtet, neben den oben genannten Verkehrsdaten, folgende Kundendaten bis zum Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres zu speichern:
Die User-ID (E-Mail-Adresse) und das Datum des Vertragsbeginns.
Die gespeicherten Verkehrs- und Kundendaten dürfen von uns (auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes) nur herausgegeben werden, wenn der Abruf zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich ist. Gemeint sind also Fälle von Terrorismus, Entführung oder ähnlichem. Wir DÜRFEN die Daten also gar NICHT herausgeben, wenn diese zur Aufklärung anderer Straftaten verwendet werden sollen. So will es das Bundesverfassungsgericht und daran werden wir uns halten. Dieser Beschluss ist vorläufig und gilt bis zu einer anderen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Meine Frage nun:
Wie seht Ihr das ganze Thema und würdet ihr (wenn ihr euch das leisten könntet)diese Software und Service noch nutzen, oder ist es reine Geldverschwendung?