Lustig ist es aber dennoch und zeigt mal wieder wie schwachsinnig das ganze geregelt ist. Die GEMA hat jetzt nur eine einstweilige Verfügung erwirkt, welche BeamDVD die Nutzung (Verleih) der Filmmusik verbietet (mal jetzt vom “GEMA-Partner” Spruch abgesehen). Gegen den eigentlichen "Verleih" der DVDs hat die GEMA nichts erwirkt. Ist irgendwie sehr sinnig, bei einem Film die Musik und die Bilder beim Verleih getrennt zu lizenzieren. Da die GEMA nur für Musik zuständig ist, können die gegen der Bilder nicht vorgehen.
Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 24. Februar 2009 - 21:05

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