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Warensendung Richtig Beschriften


#1 Mitglied ist offline   Kaaaackboooon 

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geschrieben 18. Januar 2009 - 14:51

Hallo!

Ich muss zum ersten Mal eine Warensendung verschicken.

Kann ich jetzt auf den Umschlag einen mit Word erstellten Zettel kleben, auf dem oben links Absender steht, und unten rechts "Warensendung" und Anschrift, oder gibt es das was spezielles in der Filiale?

Hab im Internet nichts genaues gefunden.
Mfg

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#2 _Niedlicher Zwerg_

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geschrieben 18. Januar 2009 - 14:53

Da schreibst groß Warensendung rauf und nicht zukleben.

#3 Mitglied ist offline   Kaaaackboooon 

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geschrieben 18. Januar 2009 - 14:55

Das mit nicht zukleben weiß ich ja, aber ich hab ja gefragt wie ich es BEschriften soll. Also oben links Absender und unten rechts ANschrift?

Mfg

#4 _Niedlicher Zwerg_

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geschrieben 18. Januar 2009 - 14:59

Na so wie ein Brief und vorne dann groß Warensendung da wo Platz ist

#5 Mitglied ist offline   Kaaaackboooon 

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geschrieben 18. Januar 2009 - 15:25

Also wäre das so in Ordnung?

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#6 _Niedlicher Zwerg_

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geschrieben 18. Januar 2009 - 15:31

Absender nach hinten und Warensendung kannst ruhig viel größer schreiben

#7 Mitglied ist offline   Kaaaackboooon 

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geschrieben 18. Januar 2009 - 15:32

DU meinst Anschrift hinten auf den Umschlag?

#8 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 18. Januar 2009 - 15:38

Das is doch völlig Wurst!

Hauptsache es steht ein Empfänger, ein Absender und groß das Wort "Warensendung" drauf. Porto nicht vergessen, nicht zukleben und fertig.
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#9 Mitglied ist offline   Kaaaackboooon 

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geschrieben 18. Januar 2009 - 15:39

Beitrag anzeigenZitat (sкavєи: 18.01.2009, 15:38)

Das is doch völlig Wurst!

Hauptsache es steht ein Empfänger, ein Absender und groß das Wort "Warensendung" drauf. Porto nicht vergessen und fertig.


Das es Porto kostet is doch klar.

Ok dann hab ichs jetzt draufgeklebt.

#10 Mitglied ist offline   tschmitti 

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geschrieben 18. Januar 2009 - 16:42

mal interessehalber: warum schreibt ihr alle, nicht zukleben.
das verstehe ich nicht!!
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#11 _Niedlicher Zwerg_

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geschrieben 18. Januar 2009 - 16:54

Da Warensendung billiger ist und die Post es eventuell überprüfen will. Es gibt ja sone Metallklemmen zum schließen damit die Ware nicht rausfällt.

#12 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 18. Januar 2009 - 16:55

Weil man Warensendungen genau wie Büchersendungen nicht zukleben darf. die Post muss in der Lage sein den Inhalt zu überprüfen, ob es sich wirklich um eine Waren- bzw. Büchersendung hält ohne die Sendung neu verkleben zu müssen. Dafür gibt es extra diese kleinen Klammern (Musterklammern). Die lassen sich bei der Post problemlos entfernen und wieder verwenden.

Zitat

Es dürfen Proben, Muster oder Gegenstände versandt werden, die ihrer Natur nach als Ware anzusehen sind.

Es sind als Beilagen ausschließlich erlaubt: eine Inhaltsangabe, die Rechnung, ein entsprechender Zahlungsverkehrsvordruck und Druckstücke wie Angebote und Kataloge. Letztere, wie auch Eintrittskarten, Gutachten, Gutscheine welche selbst nicht Kaufware sind, dürfen auch nicht der Hauptinhalt der Sendung sein. Briefliche Mitteilungen dürfen nicht enthalten sein. Warensendungen müssen freigemacht sein.

Zur Kontrolle dieser Vorgaben ist offener Versand erforderlich, d. h. ein zerstörungsfreies Öffnen und Wiederverschließen der Verpackung z. B. mittels Musterklammern muss möglich sein. Die Kontrolle erfolgt durch Stichproben.

Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, erfolgt eine Rücksendung oder es wird Nachentgelt erhoben.

Dieser Beitrag wurde von sкavєи bearbeitet: 18. Januar 2009 - 16:57

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#13 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 18. Januar 2009 - 16:58

Man kann auch bei losem Inhalt, diesen extra einpacken und auch zukleben, wenn man darauf vermerkt, dass es von der Post zu Kontrollzwecken geöffnet werden darf.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

#14 Mitglied ist offline   tschmitti 

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geschrieben 18. Januar 2009 - 22:48

und was ist dann mit dem postgeheimnis?
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#15 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 19. Januar 2009 - 06:21

Das existiert bei Waren- und Büchersendungen nicht, da sie nichts persönliches enthalten (dürfen).
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