WinFuture-Forum.de: Asus Notebook Für 0,09€ - WinFuture-Forum.de

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Asus Notebook Für 0,09€ Schnäpchenzeit ist vorbei

#46 Mitglied ist offline   HS-TGO 

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geschrieben 07. Januar 2009 - 20:32

Zitat

Wie Sie den Anmerkungen Ihrer Bestelleingangsbestätigung entnehmen können, ist Ihre Bestellung kein Vertragsschluss sondern lediglich eine Information über den Bestelleingang. Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer Auslieferungsbestätigung, Auftragsbestätigung oder der Lieferung der Ware zustande.

Hmmm, darauf reden die sich jetzt raus. Ob das rechtlich auch so gesehen wird zweifel ich mal an. Ist zwar dumm gelaufen für die, aber da müssen die nun leider druch.
Eine Bestellung ist normalerweise ein Zustande gekommener Auftrag. Was denn sonst.

Wenn z.B. jeder seine Bestellung nach Lust und Laune wieder stornieren würde hätte der Händler sicher auch was dagegen und würde dann genau anders herum formulieren:

Aufgrund ihrer Bestellung haben wir ihre bestellte Ware zur Auslieferung gebracht. Die Bestätigung konnte Ihnen Aufgrund eines Computerproblems noch nicht übermittelt werden. Ihr Auftrag verliert daher jedoch nicht seine Gültigkeit und gilt somit als verbindlich.


Ist doch genau das Gleiche mit angeblichen zugesagten Gewinnen. Wenn sie dann jemand einfordert wird immer geblockt. Erst wenn man nen Anwalt nimmt funzt es plötzlich.

Naja, wer klagen will kanns ja mal probieren und hier posten was dabei raus kam ;-)
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#47 Mitglied ist offline   tavoc 

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geschrieben 07. Januar 2009 - 20:41

Beschäftigt euch doch erstmal mit dem deutschen Recht bevor ihr so ein Schwachfug hier verbreitet.

Das Vorgehen des Händler ist vollkommen gerechtfertigt..., anderes wäre es wenn er dir persönlich das Notebook für 9 Cent verkaufen will und du dann zustimmst und er nicht liefert.

Anders ist es bei einem "invitatio ad offerendum

Zitat

Invitatio ad offerendum (lat.) bedeutet wörtlich übersetzt Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Im Unterschied zum Angebot ist die invitatio ad offerendum nicht verbindlich, sondern die unverbindliche Aufforderung an die andere Vertragspartei selbst ein Angebot abzugeben. Da die invitatio nicht verbindlich ist, kann sich der Auffordernde nach Abgabe des Angebotes überlegen, ob er darauf eingehen will. Siehe aber auch unter Offerte ad incertas personas.

Dieser Beitrag wurde von tavoc bearbeitet: 07. Januar 2009 - 20:42

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#48 Mitglied ist offline   HS-TGO 

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geschrieben 07. Januar 2009 - 20:53

Ist doch quark wenn ein Vertrag erst Zustande kommt wenn der andere liefert.

Wenn Du ein Auto kaufst musst auch erst den Kaufvertrag unterschreiben und bekommst dann das Auto.

Oder wenn Du ein Auto bestellst weil du es kaufen willst, und der Händler muss es erst für dich besorgen, dann möchte ich mal sehen was der Händler sagt wenn er es dann hat und der potentielle Käufer sagt: Ätsch verarscht.

Wer etwas nicht liefern kann, muss wie z.B. Amazon darunter schreiben (derzeit nicht lieferbar)
Wer sich aber in der Preisangabe vertippt hat eben Pech.
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#49 Mitglied ist offline   tavoc 

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geschrieben 07. Januar 2009 - 20:57

Beitrag anzeigenZitat (HS-TGO: 07.01.2009, 21:53)

Ist doch quark wenn ein Vertrag erst Zustande kommt wenn der andere liefert.

Wenn Du ein Auto kaufst musst auch erst den Kaufvertrag unterschreiben und bekommst dann das Auto.

Oder wenn Du ein Auto bestellst weil du es kaufen willst, und der Händler muss es erst für dich besorgen, dann möchte ich mal sehen was der Händler sagt wenn er es dann hat und der potentielle Käufer sagt: Ätsch verarscht.

Wer etwas nicht liefern kann, muss wie z.B. Amazon darunter schreiben (derzeit nicht lieferbar)
Wer sich aber in der Preisangabe vertippt hat eben Pech.


Wie ich geschrieben habe: Befasse dich bitte mit dem deutschen Recht. Kaufe dir ein aktuelles BGB oder HGB und dann lesen, oder die onlineausgabe.

Deine Beispiele sind falsch. Beim ersten unterschreibst du einen kaufvertrag und der Händler unterschreibt darauf auch. Das ist ein persönliches Angebot....
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#50 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 07. Januar 2009 - 20:57

HS: Du bist Fehlerfrei... Selbst wenn er jetzt alle Geräte da hätte die bestellt wurden, so kann er gleich wenn er das erste zur Post bringt Seinen Insolvenzantrag mit abgeben.

Edit: als ich mein Auto bestellt habe, habe ich einen verbindlichen Bestellantrag unterschrieben, bei diesem Angebot ist es solange unverbindlich bis es abgeschickt wird. Was ist daran verwerflich?


greets

Dieser Beitrag wurde von wieselding bearbeitet: 07. Januar 2009 - 21:00

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#51 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 07. Januar 2009 - 21:00

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 07.01.2009, 20:19)

Es geht ja doch noch etwas freundlicher wie ein bloßes "Ihre Bestellung wurde storniert":

Sach bloß, du hast da auch bestellt? :D
Brauch ich mich ja nicht schämen,
das meine Bestellung 17XX auch nicht ausgeliefert wird :D

War n netter Spaß, und ich hab da auch eigentlich nicht mit gerechnet,
aber wie des vor der letzten gerichtlichen Instanz wirklich ausgehen würde,
würde mich wirklich mal interessieren :D
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.
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#52 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 07. Januar 2009 - 21:07

Beitrag anzeigenZitat (HS-TGO: 07.01.2009, 20:53)

Ist doch quark wenn ein Vertrag erst Zustande kommt wenn der andere liefert.

Der Vertrag kommt nicht erst zustande, wenn der andere liefert, sondern wenn er dein Angebot, das du ihm durch das einlegen des Artikels in den Warenkorb unterbreitest, annimmt. Der Preis, den der Verkäufer dir vorher auf seiner Webseite angegeben hat ist da tatsächlich nur eine Aufforderung an dich, ihm ein Angebot zu unterbreiten, wie schon angemerkt ein invitatio ad offerendum, eine Werbung, Lockmittel, wie man es auch immer nennen will.
Das ist ganz normales deutsches Recht.
Und auch beim Autokauf: Erst wird verhandelt über den Preis, dann wird der Preis (und eventuelle Zusätze) von beiden Parteien angenommen und erst dann wird der Vertrag unterschrieben. Vertragsabschluss durch Annahme beider Parteien nennt sich das, sogar durchs BGB geregelt.
Wenn du den Internethändler dazu hättest bewegen können ebenso wie beim Autokauf mit dir einen Vertrag zu schliessen mit den 9Cent als Kaufsumme hätte er das Nachsehen, so aber nicht.

Beitrag anzeigenZitat (saw: 07.01.2009, 21:00)

Sach bloß, du hast da auch bestellt? :D
Brauch ich mich ja nicht schämen

Warum schämen? Amazon hat auch schon nette Angebote gehabt, die zu billig waren und dennoch ausgeliefert wurden. Find ich jetzt nix verwerfliches dran es zu versuchen?

Zitat

aber wie des vor der letzten gerichtlichen Instanz wirklich ausgehen würde,
würde mich wirklich mal interessieren :D

Der Händler gewinnt, sprich er muss das Notebook nicht ausliefern. Dafür muss er, wenns dumm kommt und ihm ein Konkurrent an den Karren fahren will evtl. Strafe wegen Wettbewerbsverzerrung zahlen, wobei er sich auch da absolut glaubwürdig auf Irrtum rausreden kann.
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#53 Mitglied ist offline   HS-TGO 

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geschrieben 07. Januar 2009 - 21:08

Beitrag anzeigenZitat (wieselding: 07.01.2009, 20:57)

HS: Du bist Fehlerfrei... Selbst wenn er jetzt alle Geräte da hätte die bestellt wurden, so kann er gleich wenn er das erste zur Post bringt Seinen Insolvenzantrag mit abgeben.

Nein, ich bin nicht Fehlerfrei. Deswegen muss ich für meine eigenen Fehler auch selbst den Kopf hinhalten und kann auch kaum auf Verständnis und Kulanz von anderen hoffen. So ist das Leben halt nun mal. Hart aber Herzlich :D

Und wenn er Insolvenz anmelden muss... Schicksal, dumm gelaufen, oder was soll man dazu sagen?

Aber OK, ernsthaft glaubwürdig war die Aktion ohnehin nicht.

@tavov:
Mr. "BGB" zeig mir mal den Absatz (oder les mal vor) wo diese Aktion beschrieben steht.
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#54 _EDDP_

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geschrieben 07. Januar 2009 - 21:16

Beitrag anzeigenZitat (HS-TGO: 07.01.2009, 20:53)

Wer etwas nicht liefern kann, muss wie z.B. Amazon darunter schreiben (derzeit nicht lieferbar)


Seit wann sind Angaben zur Lieferbarkeit bindend?
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#55 Mitglied ist offline   HS-TGO 

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geschrieben 07. Januar 2009 - 21:25

Beitrag anzeigenZitat (EDDP: 07.01.2009, 21:16)

Seit wann sind Angaben zur Lieferbarkeit bindend?

Was nicht lieferbar ist, ist auch nicht bestellbar. Was nicht bestellt werden kann führt zu keinem Vertrag.

Kann sein das ich ein anderes Rechtsverständnis habe. <in mich gehe>
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#56 Mitglied ist offline   Vista NT 

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geschrieben 07. Januar 2009 - 21:26

Wenn jetzt ein paar User den Mann anklagen würden, dann hätte der Richter für uns zugestimmt. Das war damals wie bei ebay. Der Typ hat keinen Min. Verkaufspreis angegeben (oder so) und seine Jacht bzw. Boot an einem Mann für XXX,XX€ verkauft. Die beiden kamen zum Gericht und der Richter hat für den Käufer zugestimmt. Quelle oder Beweis weiß ich jetzt nicht, aber das stand schonmal im S-RTL Teletext (Naja, Auch ein alter Bock wie ich hat es verdient Cartoons zu sehen :D )
Man kann es anklicken ;)
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#57 _EDDP_

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geschrieben 07. Januar 2009 - 21:31

Beitrag anzeigenZitat (Vista NT: 07.01.2009, 21:26)

Wenn jetzt ein paar User den Mann anklagen würden, dann hätte der Richter für uns zugestimmt.


Seltsame Logik :D
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#58 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 07. Januar 2009 - 21:32

HS: Geh mal zu einem PremiumAutomobilHändler Deiner Wahl und stelle Dir ein Auto zusammen (Geld spielt keine Rolle). Das Auto ist nicht Lieferbar, du möchtest es aber trotzdem haben, also kommt jetzt kein Vertrag zustande?

Vista: Ein ganz anderer Fall! Der Verkäufer muss mehrmals bestätigen dass er seinen Artikel *mindestens* zu dem Preis verkauft zu dem er einstellt! Der Käufer unterschreibt mit seinem Gebot einen verbindlichen Kaufvertrag.

greets
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#59 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 07. Januar 2009 - 21:33

Beitrag anzeigenZitat (HS-TGO: 07.01.2009, 21:08)

zeig mir mal den Absatz (oder les mal vor) wo diese Aktion beschrieben steht.
BGB §145 Bindung an den Antrag.
Und nein, Preislisten, Kataloge, Prospekte, Zeitungsanzeigen oder die Werbung im Internet sind keine Angebote im Rechtssinne, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Wurde ja inzwischen auch schon oft genug erwähnt.

Beitrag anzeigenZitat (EDDP: 07.01.2009, 21:16)

Seit wann sind Angaben zur Lieferbarkeit bindend?

Wenn wir schon dabei sind: BGB §271 Leistungszeit. Wenn der Schuldner keine Leistungszeit angibt, kann der Gläubiger sie sofort verlangen. Eine Leistung gilt (unter anderem) als erbracht, wenn der Schuldner sie z.b. dem Paketdienst übergeben hat (Gefahrübergang beim Versendungskauf, §447).

Beitrag anzeigenZitat (Vista NT: 07.01.2009, 21:26)

Wenn jetzt ein paar User den Mann anklagen würden, dann hätte der Richter für uns zugestimmt. Das war damals wie bei ebay.

Du verwechselst grade einen Onlineshop mit einem Portal, das dem Kunden tatsächliche Angebote unterbreitet (Nein, Ebay ist keine Auktion im rechtlichen Sinne, rechtlich ist das Einstellen eines Artikels in das Ebayportal ein verbindliches Angebot zum Abschluß eines Kaufvertrages)
Und ja, wäre das Notebook bei Ebay dringewesen für 9 Cent wäre das ein rechtlich bindender Vertrag gewesen. Es war aber nicht bei Ebay, sondern in einem Onlineprospekt, der zur Angebotsabgabe aufgefordert hat.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 07. Januar 2009 - 21:35

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#60 Mitglied ist offline   Witi 

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geschrieben 07. Januar 2009 - 21:35

Zitat

Das war damals wie bei ebay

Auktionen sind was völlig anderes. Sie fallen unter § 156 BGB!

Ansonsten hat tavoc völlig recht, befasst euch mal mit dem deutschen Recht. Der Shop hat mit der Aussage im Prinzip alles gesagt:

Zitat

Wie Sie den Anmerkungen Ihrer Bestelleingangsbestätigung entnehmen können, ist Ihre Bestellung
kein Vertragsschluss sondern lediglich eine Information über den Bestelleingang. Der Kaufvertrag
kommt erst mit unserer Auslieferungsbestätigung, Auftragsbestätigung oder der Lieferung der Ware zustande.

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