Zitat
Hmmm, darauf reden die sich jetzt raus. Ob das rechtlich auch so gesehen wird zweifel ich mal an. Ist zwar dumm gelaufen für die, aber da müssen die nun leider druch.
Eine Bestellung ist normalerweise ein Zustande gekommener Auftrag. Was denn sonst.
Wenn z.B. jeder seine Bestellung nach Lust und Laune wieder stornieren würde hätte der Händler sicher auch was dagegen und würde dann genau anders herum formulieren:
Aufgrund ihrer Bestellung haben wir ihre bestellte Ware zur Auslieferung gebracht. Die Bestätigung konnte Ihnen Aufgrund eines Computerproblems noch nicht übermittelt werden. Ihr Auftrag verliert daher jedoch nicht seine Gültigkeit und gilt somit als verbindlich.
Ist doch genau das Gleiche mit angeblichen zugesagten Gewinnen. Wenn sie dann jemand einfordert wird immer geblockt. Erst wenn man nen Anwalt nimmt funzt es plötzlich.
Naja, wer klagen will kanns ja mal probieren und hier posten was dabei raus kam

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