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Umzug Mit Arcor Kündigungsrecht bei niedrigerer Bandbreite?


#1 Mitglied ist offline   b0toxXP 

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geschrieben 02. Januar 2009 - 13:29

Hi,

ich werde bald in eine neue Wohnung (ca. 1,5 KM von hier) ziehen.

Aktuell habe ich Arcor All Inclusive DSL 16 000.

Ebend habe ich schonmal einen Verfügbarkeitscheck bei Arcor gemacht um zu sehen ob es dort auch geht.

Rausgekommen ist, dass nur DSL 6000 :D verfügbar ist.

Kann ich dann Kündigen? Gibt es da spezielle Regelungen? Greift da vielleicht ein Sonderkündigungsrecht?

Dann gibt es nämlich keinen Grund mehr für mich bei Arcor zu bleiben. Würde dann lieber den lokalen Kabelanbieter mit 25000er Flat nutzen :D

Gruß

B0toxXP

NACHTRAG: In Ordnung wäre auch wenn ich nur mit dem Telefonanschluss bei Arcor bleibe und nur mit DSL wechsel.

Muss sagen dass ich mich ehrlich nicht mehr an DSL 6k gewöhnen könnte ^^ War alles so wunderbar schnell.

Dieser Beitrag wurde von b0toxXP bearbeitet: 02. Januar 2009 - 14:32

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#2 Mitglied ist offline   b0toxXP 

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geschrieben 08. Januar 2009 - 16:10

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#3 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 08. Januar 2009 - 16:14

da musst du schauen was der Vertrag sacht und wie kulant Arcor sich zeigt....

#4 _Der dom_

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geschrieben 09. Januar 2009 - 13:51

Eventuell werden die dich rauslassen! Manche Anbieter sagen "Ok, machen wir, dafür gibt es aber dann eine Verlustrechnung".

Ich hatte im letzten Jahr den Fall bei einer bekannten die hat gewechselt und da wurde ihr gesagt, dass bei vorzeitigem Austritt (sie ist auch Umgezogen) eine Verlustrechnung i.H.v. 50% der Grundgebühr für die Ausfallzeit (da waren es glaub ich 10 Monate) gewesen wären.

Da sie aber dann den selben Anbieter an ihrem jetzigen Wohnort behalten hat und eine Neubestellung durchgeführt hat, war die Rechnung überflüssig und der Anbieter sagte dann "Ok, dann entfällt diese Rechnung".

Wie sich das jetzt verhält mit der Bandbreite, das weiß ich nicht. Möglich das Arcor da auch Kulant ist. Aber ich kann mir schon vorstellen, falls du da jetzt nicht so raus kannst bzgl. Kündigungsfrist, dass die dir eventuell eine Verlustrechnung ausstellen werden!

#5 _Dr Bakterius_

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geschrieben 09. Januar 2009 - 17:39

Ein Anspruch auf Kündigung besteht nicht, da es ja nirgends eine Garantie für die Leitung gibt. Man könnte höchstens versuchen zu verhandeln, das die ev. eine Preisminderung auf 6000 gewähren. Den Telefonanschluss vom DSL zu trennen dürfte auch nicht gehen, da er auf dem jetzigen Anbieter geschaltet ist und damit niemanden mehr zur Verfügung steht. Man hätte sich vielleicht im Vorfeld erkundigen sollen was an der neuen Adresse zur Verfügung steht. Eine ausserordendliche Kündigung wäre wohl mit hohen Kosten verbunden je nach Laufzeit des Vertrages. Bevor wir jetzt die Pferde scheu machen, setze dich mal mit denen in Verbindung und erfrage die Möglichkeiten.

#6 Mitglied ist offline   Fishly 

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  geschrieben 09. Februar 2009 - 22:24

Da das Thema gerade ziemlich gut zu mir und meiner Situation passt, hau ich meine Frage einfach mal hier rein. :blush:

Ich muss umziehen. Bin bei Arcor und würde den Anschluss auch mitnehmen. Habe noch bis Mai 2010 Vertragslaufzeit.

Nun habe ich mich in meinem Kundenlogin bezüglich Umzug umgesehen und festgestellt, dass Arcor die Vertragslaufzeit bei Umzug von Neuem beginnen lässt. Ist das zulässig? Ich mein, es ändert sich ja an der Leistung gar nichts, die müssen nur bei sich einen "Schalter" umlegen und schon sollte das alles funktionieren. Dies rechtfertigt jedoch nicht den Neubeginn des Vertrages, oder?

#7 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 10. Februar 2009 - 11:48

Schau mal hier und hier (ab Beitrag #5). Das sollte einiges klären.

P.S.: Bei b0toxXP wäre die außerordentliche Kündigung, wegen Nichtversorgung des Gebietes mit der vertraglich vereinbarten Bandbreite, wahrscheinlich möglich (gewesen). Das kommt aber darauf an, was der Vertrag sagt, aber theoretisch müssten sie einem dann ja ein anderes Produkt anbieten (nämlich den 6000er Anschluss), sollte dies nicht geschehen, so wäre die vertraglich vereinbarte Bandbreite nicht erfüllt und dann kann man wegen Nichterfüllung des Vertrages sowieso fristlos kündigen. Der Vertrag greift ja zurück auf die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produktes und selbst wenn hier "bis zu" drin steht so sollte im Zweifelsfall eine dauerhafte Bandbreitenminderung von über 50% eine Kündigung wegen nichterfüllung rechtfertigen.

P.P.S.: Dies ist keine konkrete rechtsberatung sondern lediglich eine Einschätzung aufgrund meiner bisherigen persönlichen Erfahrungen.

Dieser Beitrag wurde von sкavєи bearbeitet: 10. Februar 2009 - 11:53

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