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Archos probs mit der software und andere kündigungsgründe...

#46 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 31. Dezember 2008 - 19:42

War der auch vorher von deinen Eltern beschädigt worden, so wie im hier vorliegenden Fall?
Ist er auch mal runtergefallen?

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#47 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 31. Dezember 2008 - 19:44

Nein. Das nicht. Obwohl die Discounter das auch für Reparaturversuche einschicken können, denk ich.
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.

#48 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 31. Dezember 2008 - 19:52

Ja, aber das Mädel hier wollt den Reparaturversuch ja kostenfrei auf Garantie haben. Und die Garantie gibt nunmal der Hersteller, nicht der Händler. Der Händler ist wenn dann nur verantwortlich für die Gewährleistung, aber die zieht nur dann, wenn kein Eigenverschulden vorliegt, ebenso wie die Garantie.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 31. Dezember 2008 - 19:54


#49 Mitglied ist offline   ulmode 

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geschrieben 31. Dezember 2008 - 20:30

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 31.12.2008, 19:29)

Jetzt zeigst du mir 1. einen Plus-, Penny- Aldi- wasauchimmermarkt, der die beschädigte Ware reparieren kann, und 2. einen, der die beanstandete Ware gegen fehlerfreie ersetzt, wenn das Angebot längst ausgelaufen ist und keine Ware mehr im Lager liegt.
Somit bleibt nur noch der Hersteller ...
Norma z.b. rechtfertigt sich hier übrigens folgenderweise bei Aktionswaren: Sie vertreiben die Ware nicht selbst, sondern gestatten dem Hersteller gegen Unkostenbeitrag seine Waren bei ihnen zu verkaufen. Dadurch steht auch nicht Norma im Garantieschein, sondern der Hersteller selbst. Oder hast du jemals einen Garantieschein eines bei einem Discounter verkauften Gerätes gekauft, in dem der Discounter auch als Garantiepartner im Schein drin stand?

Totaler Blödsinn. Es gibt keinerlei Umtausch- oder Rückgaberecht bei Discountern, das passiert wenn dann auf rein freiwilliger Basis. Das gibt es nur bei Fernabsatzverträgen, Versicherungsverträgen oder Haustürgeschäften (siehe BGB §312, §355, §356, §358, §485, §503).
Desweiteren geht es hier nicht um einen Gewährleistungs/Garantiefall, denn offenbar wurde das Gerät bereits vorher vom Kunden beschädigt. Und in diesem Falle ist das hier alles Humbug, denn kein Händler ist dazu verpflichtet beschädigte Ware zurückzunehmen und dafür dann auch noch den vollen Kaufpreis zu erstatten.

Guten Rutsch :o


1.) Hier geht es nicht darum das der Discounter die Ware repariert, dieses steht gar nicht zur Debatte. Der Händler/Verkäufer, in diesem Fall der Discounter muss Sorge tragen, mit anderen Worten ist in der Pflicht den Mangel zu wandeln.
2.) wenn die Ware nicht mehr am Lager liegt, hat er sich mit dem Hersteller auseinander zu setzen. Unabhängig davon, wenn es nicht mehr lieferbar ist, dir ein gleiches dem Wert entprechendes Gerät zu beschaffen oder den Kaufpreis bzw. eine Gutschrift über den Betrag zu erstatten.
Der Hersteller, ist für den Discounterkunden vollkommen egal, in der Garantie. Der Kunde hat beim Händler/Verkäufer, sprich Discounter gekauft!!!
Rate doch mal warum die Filialleiter angehalten sind, höflich, aber mit allen Mitteln zu versuchen den Kunden zum Hersteller zu schicken? Diese Reklamation kostet Geld und Ärger wenn es vom eigenen Personal in die Wege geleitet werden muss.
Mach dir mal den Spass und rufe bei den Firmenzentralen an und werde mal, wenn nötig "höflich" ruppig. Das geht auf einmal ganz fix mit der Wandlung.

Bezgl. der Aktionsware, ist der Händler zuständig nicht der Hersteller oder wer stellt den Verkaufsbon aus?
Im Garantieschein für "das Produkt" steht immer der Hersteller, nicht der Verkäufer/Händler. Das ist ein Muss und eine Vorgabe sowie Bestandteil der Hersteller CE-Erklärung.
Garantie ist etwas vollkommen anderes als Gewährleistung. In der Garantiezeit kannst du GENAU so gut zum Norma gehen und sagen kümmert euch, bitte. Wird dir das Recht verweigert und du reichts Klage ein hat Norma ein Problem.

Zum totalen Blödsinn.. :D kann ich dir nur sagen, einmal die Rechtssprechung genau lesen und nicht mit Paragraphen werfen. Dazu gibt es diverse OLG-Urteile, wobei ich dich höflich bitten würde diese selber mal zu suchen und die einzelnen Kommentare zu den Urteilen zu lesen. ( Ja, das ist Arbeit. :lol: ).

Eine Sache noch zur Gewährleistung. Problem ist, der Kunde kommt zum Discounter/Händler und sagt: Das Ding ist kaputt, genau 14 Tage nach der Garantiezeit. (wie immer .. :o ) Jetzt kommt das bescheuerte an der Sache. Der Händler muss dem Kunden nachweisen, das dieses Gerät durch unsachgemäße Behandlung, Fremdeinwirkung oder mutwillig, etc. den Geist aufgeben hat. Kann er das nicht hat er ein Problem.
Kommt nun so ein Player zurück, wie im Eingangspost beschrieben; heißt mit einer dicken Beule drin? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, das jemand versucht zu betrügen. In diesem Fall besteht keine Pflicht auf Gewährleistung.

Zu den einzelnen Discounter/Verkäufern muss man aber auch sagen... der Ton macht die Musik.
Wenn du freundlich, höflich dein Anliegen vorbringst und die Herrschaften merken: Ups, da lässt sich niemand mit den üblichen Sprüchen abwimmeln, funktioniert das ohne Probleme.

#50 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 31. Dezember 2008 - 20:59

Dazu noch was. Meine Eltern hätten auch einen Stein in den Karton packen können. Da hat keiner von der Filiale reingesehen. :lol: Also wurde auch nicht geprüft, ob da Eigenverschulden vorlag oder nicht.
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.

#51 _Dr Bakterius_

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geschrieben 31. Dezember 2008 - 21:36

Naja was die Beschädigung angeht, da müsste man natürlich wissen ob diese die Funktionen wirklich beeinträchtigt hat.

#52 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 31. Dezember 2008 - 21:43

Beitrag anzeigenZitat (ulmode: 31.12.2008, 20:30)

1.) Hier geht es nicht darum das der Discounter die Ware repariert, dieses steht gar nicht zur Debatte. Der Händler/Verkäufer, in diesem Fall der Discounter muss Sorge tragen, mit anderen Worten ist in der Pflicht den Mangel zu wandeln.

Es gibt keinen Wandel bei Eigenverschulden.

Zitat

Der Hersteller, ist für den Discounterkunden vollkommen egal, in der Garantie. Der Kunde hat beim Händler/Verkäufer, sprich Discounter gekauft!!!

Nein, der Hersteller ist der einzige, der in Garantieleistung treten muss. Alles was der Händler machen muss ist evtl. eine Gewährleistung zu tragen. Das sind aber komplett unterschiedliche Stiefel, wie du vorhin schonmal selbst korrekt angemerkt hast, und solange der Kunde auf Garantie beharrt und nicht auf Gewährleistung ist eben der Hersteller der Verantwortliche.

Zitat

Im Garantieschein für "das Produkt" steht immer der Hersteller, nicht der Verkäufer/Händler.

Eben, und zwar weil er derjenige ist der die Garantie gewährt. Der Händler gibt keine Garantie, maximal Gewährleistung. Siehe auch schon weiter oben.

Zitat

Garantie ist etwas vollkommen anderes als Gewährleistung.

Ah, jetzt hast es ja.

Zitat

In der Garantiezeit kannst du GENAU so gut zum Norma gehen und sagen kümmert euch, bitte.

Oder auch nicht. Nein, wenn ich Garantie will muss ich mich eben an den Hersteller wenden. Will ich Gewährleistung ist der Händler in der Pflicht.

Zitat

Zum totalen Blödsinn.. :D kann ich dir nur sagen, einmal die Rechtssprechung genau lesen und nicht mit Paragraphen werfen. Dazu gibt es diverse OLG-Urteile, wobei ich dich höflich bitten würde diese selber mal zu suchen und die einzelnen Kommentare zu den Urteilen zu lesen. ( Ja, das ist Arbeit. :lol: ).

Lol. Ich mach mir die Arbeit und such dir sogar die richtigen Paragraphen raus damit du meine Behauptungen schwarz auf weiss nachlesen kannst, und du bringst nur heisse Luft? Na klasse. Behauptungen gibts im Internet genug, das ist mir auch klar. Selbst wenn es tatsächlich wider Erwarten OLG-Urteile geben sollte: die sind uninteressant, da anfechtbar, desweiteren haben OLG-Urteile schon öfter unwissentlich gegen Gesetze verstossen. Interessant wirds erst bei einem Urteil vom BGH, die sind dann tatsächlich rechtskräftig. Interessieren würds mich aber dennoch mal, also such mir doch bitte mal die Urteile raus. Du kennst die Suchworte, offenbar hast du sie ja schonmal durchgelesen. Ich nicht :o

Zitat

Eine Sache noch zur Gewährleistung. Problem ist, der Kunde kommt zum Discounter/Händler und sagt: Das Ding ist kaputt, genau 14 Tage nach der Garantiezeit. (wie immer .. :o ) Jetzt kommt das bescheuerte an der Sache. Der Händler muss dem Kunden nachweisen, das dieses Gerät durch unsachgemäße Behandlung, Fremdeinwirkung oder mutwillig, etc. den Geist aufgeben hat. Kann er das nicht hat er ein Problem.

Du solltest dir angewöhnen endlich mal zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden. Ich geh jetzt mal davon aus das du hier von Gewährleistung sprichst, und da ist das Humbug. Bereits nach einem halben Jahr ist der Kunde in der Beweislastumkehr, sprich er muss dem Hersteller/Händler beweisen das der Defekt bereits vor Erwerb des Gerätes bestand.

Zitat

Kommt nun so ein Player zurück, wie im Eingangspost beschrieben; heißt mit einer dicken Beule drin? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, das jemand versucht zu betrügen. In diesem Fall besteht keine Pflicht auf Gewährleistung.

Ah, wir werden uns wohl doch noch einig?

Zitat

Zu den einzelnen Discounter/Verkäufern muss man aber auch sagen... der Ton macht die Musik.
Wenn du freundlich, höflich dein Anliegen vorbringst und die Herrschaften merken: Ups, da lässt sich niemand mit den üblichen Sprüchen abwimmeln, funktioniert das ohne Probleme.

Was? Der Betrug mit dem defekten Gerät? Ich schmeiss meinen Laptop runter, bring es nett, freundlich und bestimmt zurück und bekomme mein Geld zurück? Ja ne, is klar.
Oder die Sache mit der Gewährleistung? Kommt drauf an, wenn ich Garantie will bekomme ich Garantie, und die gibt der Hersteller. Will ich ein neues Gerät vom Händler hat der erstmal das Recht es zur Reparatur einzuschicken, für Geld zurück gibts keine Verpflichtung, ausser es wurde derselbe Defekt dreimal erfolglos repariert.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 31. Dezember 2008 - 21:55


#53 Mitglied ist offline   Dangerous*girl 

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geschrieben 01. Januar 2009 - 17:33

interessiert die diskussion verfolge..
1. das Gerät ist nicht heruntergefallen, und war auch nicht äußerlich beschädigt, das einziege was auffiel war die delle im Gehäuse des Players direkt in Höhe des Akkus, die Reparaturdienstleister, behaupteten im Nachhinein, dass es an mehreren Stellen beschädigt gewesen wäre, was aber die Post, die das Gerät noch beim einpüacken gesehen hat, das ich einen anderen Karton nehmen musste, ohne Kratzer und Beulen verpackt habe, und zwar mit dem Orginalkarton und extra Displayschutz in einen Luftbag verschickt habe
desweiteren auch der Filialleiter des Plusmarkts, der das Gerät eigenhändig äußerlich begutachtet hatte, bevor ich es einschicken musste, er sagt selbst, das die Firma Unsinn redet, das er es noch gesehen hat, und es äußerlich in Topzustand war

2. wies der Rep.-service selbst darauf hin, dass angeblich ein Sturz den Akku beschädigt hätte, den sie tauschen hätten müssen, was auch die Rechnung belegte

es waren somit die einzigen Mängel am Gerät, sogar laut deren Ausage, nur der Akku !!

#54 Mitglied ist offline   Dangerous*girl 

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geschrieben 01. Januar 2009 - 17:40

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 31.12.2008, 08:29)

Irgendwie verstehe ich dein Problem nicht so ganz. Also mal von vorne:


Du hast einen MP3-Player gekauft und ihn 3 Monate benutzt (bzw. dein Sohn). Inzwischen fällt dir auf, dass dich die Lademöglichkeit über USB stört. Naja, in der ersten Woche hättest du ihn zum Plus zurückbringen können. Nach 3 Monaten ist kein Einzelhändler mehr verpflichtet so ein Teil zurückzunehmen.

Auch das ist normal. Nach 3 Monaten ist nicht mehr der Einzelhändler verantwortlich, sondern der Hersteller. Lies dir mal die AGB von Plus durch. Nach 3 Monaten fällt es ja nicht mehr unter Widerruf der Kaufsache, sondern unter Gewährleistung. Was ich hier überhaupt nicht verstehe: Wenn der MP3-Player angeblich so defekt war, weswegen ist das dann erst nach 3 Monaten aufgefallen? Offenbar hat er ja dann doch eine Zeitlang korrekt funktioniert.


Der Akku hat eine durch euch verursachte Delle? Was meinst du wie sich das für den Hersteller darstellt? Und ja, eine Delle kann für einen Akku durchaus das Aus darstellen, da kann aber doch der Hersteller nix dafür, wenn ihr den Player nicht ordentlich behandelt? Mal abgesehen davon das es für eine Delle schon ein bisschen Gewalt benötigt.
Für den Hersteller stellt sich das ungefähr so dar:
Der Player hat 3 Monate funktioniert. Dann fällt das Teil runter, ist kaputt, und du gehst ernsthaft davon aus das so etwas unter Garantie fällt? Sorry, wenn ich da Hersteller wär würd ich mich auch querstellen.



Nun ich habe auch nie behauptet, dass das Problem nur an dem fehlenden Ladegerät liegt, oder? es ging einzig und allein um die mangelnde Akkuleistung ansich, das mit dem Kabel fand ich nur ungewöhnlich, da ich es so nicht kenne... das es so wie es aussieht normal bei Playern ist ist mir nicht bekannt gewesen... naja und den rest kannst ja jetzt auch nachvollziehen....!


Ich hoffe das es keinen Streit mehr um mein Thema gibt... Ich bin im Grunde ein sehr lieber Mensch und gehe eigentlich Stress aus dem weg, nur am Anfang war ich schon etwas geflashed, da ich solch Benehmen mancher User im umgang mit Neulingen nicht gewohnt bin... ganz lieb sag und euch allen ein gesundes neues Jahr wünsch!!!

Danke auch denen die mir ihre Hilfe hierbei gegeben haben!!!
bi ba

#55 _Nippi_

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geschrieben 01. Januar 2009 - 17:43

Die Frage ist ja, ob du es schriftlich hast das Beschädigungen am Gerät vorlagen & man diese auf eigene Kosten reparieren lassen musste. Im übrigen darf keiner ohne deiner Einverständnis auf deine Kosten reparieren, es muss auf jeden Fall nachgefragt werden ob du es überhaupt möchtest.

Dieser Beitrag wurde von Nippi bearbeitet: 01. Januar 2009 - 17:43


#56 Mitglied ist offline   Dangerous*girl 

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geschrieben 01. Januar 2009 - 19:06

Beitrag anzeigenZitat (Nippi: 01.01.2009, 17:43)

Die Frage ist ja, ob du es schriftlich hast das Beschädigungen am Gerät vorlagen & man diese auf eigene Kosten reparieren lassen musste. Im übrigen darf keiner ohne deiner Einverständnis auf deine Kosten reparieren, es muss auf jeden Fall nachgefragt werden ob du es überhaupt möchtest.



Jawoll, das habe ich schriftlich und das haben sie ja auch getan, mit dem Schreiben, dass ich mich zwischen einer kostenpflichtigen Reparatur oder Rücksendung des unreparierten Gerätes entscheiden soll ;-) und ich hoff, dass die Rücksendung des kaputten Geräts bald erfolgt.
Gesundes Neues... noch einmal;)

Dieser Beitrag wurde von Dangerous*girl bearbeitet: 01. Januar 2009 - 19:08


#57 _Nippi_

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geschrieben 01. Januar 2009 - 19:08

Nachfragen wie lang die Rücksendung dauern wird.

Danke schön, wünsche Dir auch ein frohes neues Jahr.

#58 Mitglied ist offline   Dangerous*girl 

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geschrieben 01. Januar 2009 - 19:15

<<<kann kein Französisch und die einziege Möglichkeit mit denen zu kommunizieren wäre dort anzurufen...;-)

#59 _Dr Bakterius_

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geschrieben 02. Januar 2009 - 01:13

Zitat

der brief ist ca ne woche her wo ich denen das anzukreuzende schreiben zurückgeschickt hab

Kann wohl noch ne Woche dauern, ansonsten auf Englisch eine Frist setzen ( Kopie ist ja vorhanden ( wennich es noch richtig in Erinnerung hab ) und alles wichtige sollte drauf stehen ).

#60 Mitglied ist offline   Dangerous*girl 

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geschrieben 14. Januar 2009 - 20:55

sooooooooooo...heute hab ich endlich, das gestern zurück erhaltene unreparierte Gerät empfangen, zurück in den Plusmarkt gebracht und meine 90 euro zurückbekommen.... jippi!!!
allen zum erfreuen wollte ich das noch schnell mitteilen, bevor ich mich wieder in der arbeit verlliere... winke winke...;)

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