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Nachrichten zum Thema: Internet
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Im Geschäft In´s Internet


#1 Mitglied ist offline   Dani8866 

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geschrieben 26. Juni 2004 - 01:14

erstmals an die Admins: sollte dieser Threat illegal sein löscht ihn bitte

Habe folgendes Prob. Wenn ich im Geschäft in´s Internet will muss ich imer ein Passwort eingeben. Habe das Passwort nicht und bin auch eigentlich nicht befugt es zu wissen. in´s Intranet komme ich ohne Probleme, aber wenn ich eine Internetadresse auserhalb des Intranets eingebe kommt immer ein Fenster, dass Benutzernamen und Kennwort verlangt.

kann man das nicht irgendwie cracken?
OS: W2000 mit Peacy für das Netzwerk

Daten draufspielen sind kein Prob.(Diskette und CD sind zwar gesperrt, aber USB-stick geht)

Dieser Beitrag wurde von Dani8866 bearbeitet: 26. Juni 2004 - 01:14

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#2 Mitglied ist offline   nuts 

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geschrieben 26. Juni 2004 - 01:38

So easy ist das nicht. Auf einem eurer Server ist die Internetverbindungsfreigabe auf User-Ebene ... jeder User bekommt somit eine Berechtigung, also "ja" oder "nein". Entweder du besorgst dir die Zugangsdaten von einem der online gehen "darf", oder du fragst mal einen eurer Admins, ob du mal kurz an den Server darfst : )

Am besten du lässt das, ist ein Kündigungsgrund !
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#3 Mitglied ist offline   Lutz1965 

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geschrieben 26. Juni 2004 - 06:47

Hallo

das wird schon seinen Grund haben. ;D

z. B. bei uns im Praktikum sind auch nur Seiten, freigegeben, die mit dem Praktikum in Zusammenhang stehen.

Und so wichtig kann Internet nicht sein, das man nicht warten kann bis man zuhause ist oder ?

Du kannst für "privat" surfen sogar eine Abmahnung bekommen, oder gar die Kündigung.

Zitat

Regelung der Internetnutzung
Im Prinzip muss der Chef private Internet-Nutzung nicht dulden. Ihre Mitarbeiter haben keinen Rechtsanspruch auf privates Surfen oder Erledigung Ihrer persönlichen Mail-Korrespondenz am Arbeitsplatz. Diese Aktivitäten können Ihnen durch betriebliche Vereinbarung oder beim Abschluss des Arbeitsvertrages verboten werden.

Neben einem umfassenden Verbot besteht aber auch die Möglichkeit, Mitarbeitern nur bestimmte Nutzungsformen zu untersagen, beispielsweise das Herunterladen oder Öffnen bestimmten Dateientypen wie ausführbarer Programme) oder der Aufruf von pornografischer Inhalten. In diesem Fall werden Sie am besten konkret und geben genau an, welche Dateitypen nicht heruntergeladen bzw. welche konkreten Internetseiten nicht aufgerufen werden dürfen.

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter einfach ohne jede Regelung surfen lassen, können Sie später rechtlich viel schwerer gegen Sie vorgehen, auch wenn Sie etwa Pornographie konsumiert oder Viren verbeitet haben. Denn dann kann sich der Arbeitnehmer auf die sogenannte betriebliche Übung berufen. Normalerweise kommt eine Kündigung nur dann infrage, wenn Sie klare Regelungen getroffen haben, gegen die der Mitarbeiter verstoßen hat.

Immerhin: Auch eine Erlaubnis oder Duldung stellt keinen umfassenden Freibrief für den Arbeitnehmer dar. In Ausnahmefällen sind Sie auch dann zur Kündigung berechtigt. Dies ist nach der Rechtsprechung (Arbeitsgericht Wesel, Urteil vom 21.03.2001 (5 Ca 4021/00) dann der Fall, wenn die Nutzung in einem Ausmaß erfolgt, dass der Angestellte selbst bei einer prinzipiellen Erlaubnis nicht mehr von einem Einverständnis seines Arbeitgebers ausgehen darf. Seine Surferei darf beispielsweise nicht größere Teile der Arbeitszeit in Anspruch nehmen oder eine größere Kostenbelastung auslösen (Arbeitsgereicht Frankfurt, Urteil vom 02.01.2002 (2 Ca 5340/01).

Im vorliegenden Fall hat das Arbeitsgericht Wesel festgestellt, dass die private Nutzung im Umfang von 80 bis 100 Stunden im Jahr noch zulässig ist. Dies gilt natürlich nur dann, wenn sie nicht ausdrücklich untersagt worden ist. Darüber hinaus darf der Arbeitnehmer nicht einfach pornografische Inhalte aus dem Internet auf die Festplatte herunterladen. Besonders schwerwiegend ist es, wenn es sich um Kinderpornografie handelt - dann missbraucht der Arbeitnehmer die betrieblichen Computer zur Begehung einer Straftat nach § 184 Abs. 3 StGB. Dieses Verhalten stört das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber so schwerwiegend, dass in der Regel eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig ist.

Wenn Sie das Herunterladen von pornografischen Dateien ausdrücklich verboten haben, können Sie nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen vom 26.04.2002 (3 Sa 726/01 B - Ihren Arbeitnehmer auch dann, wenn es sich nicht um Kinderpornografie handelt, ohne Ausspruch einer Abmahnung ordentlich oder sogar fristlos kündigen.



Und wenn es für Dich doch so wichtig sein sollte, ein gang zum Chef bzw. Firmen-Admin, hilft Dir da bestimmt weiter....als hier nach einer nicht legalen Lösung zufragen.

Gruss

Lutz
Betriebsystem : Windows 7 Ulti. 32 BIT
Meine Hardware :
* ATX Gehäuse Schwarz mit Seitenfenster mit LED-Lüfter blau) mit einem 420 Watt Netzteil
* MainBoard = ASUS F1A55 - ML K
* Speicher = 1x 8GB
* Grafikkarte = ATI Radeon Sapphire HD 5450 512 MB passiv gekühlt
* Festplatten : 2x Samsung HD501LJ (SATA 2, 500 GB) / 1x Samsung HD400LJ (SATA 2, 400 GB)
* Brenner = 1x LG GSA - H62N (SATA) / 1x GSA-H58N (IDE)
Bildschirm : TfT Acer X203H
Drucker : Epson Stylus DX4450
DSL : 25000 Telekom
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#4 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 26. Juni 2004 - 07:41

Zitat (Dani8866: 26.06.2004, 02:14)

erstmals an die Admins: sollte dieser Threat illegal sein löscht ihn bitte

Habe folgendes Prob. Wenn ich im Geschäft in´s Internet will muss ich imer ein Passwort eingeben. Habe das Passwort nicht und bin auch eigentlich nicht befugt es zu wissen. in´s Intranet komme ich ohne Probleme, aber wenn ich eine Internetadresse auserhalb des Intranets eingebe kommt immer ein Fenster, dass Benutzernamen und Kennwort verlangt.

kann man das nicht irgendwie cracken?
OS: W2000 mit Peacy für das Netzwerk

Daten draufspielen sind kein Prob.(Diskette und CD sind zwar gesperrt, aber USB-stick geht)

illegal ist das nicht, du würdest dir damit nur eine fristlose Kündigung einhandeln. Daher würde ich abraten, hier etwas unautorisiertes zu tun. Ausserdem merkts der Admin eh gleich wenn jeder auf alles zugreifen kann ;D
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