WinFuture-Forum.de: 32bit Zu 64bit - Was Ist Legal? - WinFuture-Forum.de

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32bit Zu 64bit - Was Ist Legal? Bei Besitz eines 32bit-Keys Art des 64bit-Erwerbs egal?

#46 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 13. November 2008 - 19:35

Beitrag anzeigenZitat (Stefan_der_held: 13.11.2008, 17:54)

Einzig bei kopiergeschützten Medien (wo Windows nicht zu gehört) ist das Vervielfälltigen verboten. Du darfst sogar sogesehen den Datenträger als Torrent whatever anbieten. Nur den Key darfst du nicht veröffentlichen.

Demnach ist das was MS hier schreibt falsch:
http://www.microsoft...heberrecht.mspx

Sorry, aber du hast auch keine Ahnung vom Urheberrecht, oder es mit Musik Datenträgern verwechselt.

Bist du der Urheber der Windows Software oder hast diese Rechte vom Urheber (MS) bekommen ?, nein, also darfst du nur die Software verwenden und eine Sicherheitskopie anfertigen, mehr aber auch nicht.

Der Datenträger gehört bei MS mit zur Lizenz, seit doch froh, dass es so ist, dadurch könnt Ihr das Produkt mit Lizenz verkaufen.
MSDN AA Lizenzen sind reine Lizenzen, die sind nicht zu verkaufen, oder übertragbar.

Das erlaubt nicht jeder Hersteller, Autodesk zum Beispiel, man darf den Datenträger und das Handbuch verkaufen, nicht aber die Lizenz, der Käufer darf die Software nicht benutzen, weil er keine Lizenz hat.

Die EULA gilt hier in Deutschland nicht als Vertrag, aber jeder Richter wird es als AGB auslegen, und Verstöße gegen die AGB können den Verlust der Lizenz bedeuten.

Gruß
Spiderman

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 13. November 2008 - 19:36

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#47 Mitglied ist offline   GunZen 

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geschrieben 13. November 2008 - 22:33

Beitrag anzeigenZitat (ibiza520: 13.11.2008, 03:37)

Wenige Tage Später bekommst du Kostenlos eine Neue Windows DVD mit neuen Key per UPS zugestellt.

Mit einem neuen Key? Also das halte ich für ein Gerücht. Wenn der Datenträger defekt ist, wird auch nur der Datenträger ausgetauscht, den Key behälst Du!

Was stefan_der_held mit der Klausel meinte, soll wohl die "Salvatorische Klausel" sein... entzieht sich nur momentan meiner Kenntnis, ob diese in der EULA explizit erwähnt wird. Laut Spidermans Vergleich mit der deutschen AGB würde diese jedoch ohnehin hinfällig, da die AGB durch das BGB geregelt ist, auch ohne Wirksamkeit der Salvatorischen Klausel.

@Spiderman: Hast Du bei Wikipedia recherchiert? Der Ansatz mit der End User License Agreement und dem Vergleich mit den Allgemeinen GeschäftsBedingungen ist ja echt daneben. Im Gegensatz zur EULA ist die AGB gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen Verbrauchern (sowohl Vertrieben, Resellern etc. als auch Endkunden) die AGB, auch ohne das ein Kauf eines Produktes zustande kommt, jederzeit zur Einsicht zur Verfügung stellen. Desweiteren haben individuelle Vertragsabreden, und dazu zählt die EULA, Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§305 b, BGB)! Demnach sind die EULA und die AGB schon mal nicht pauschal gleichzusetzen und dies würde auch kein Richter machen!

GunZen :(
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#48 Mitglied ist offline   ibiza520 

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geschrieben 13. November 2008 - 23:50

Beitrag anzeigenZitat (GunZen: 13.11.2008, 23:33)

Mit einem neuen Key? Also das halte ich für ein Gerücht. Wenn der Datenträger defekt ist, wird auch nur der Datenträger ausgetauscht, den Key behälst Du!

GunZen :(


Nein es ist kein Gerücht ich sprech da aus Erfahrung, Mir ist anfang 2008 eine Vista DVD im DVD-ROM Laufwerk regelrecht explodiert. Nach dem ich dann das DVD-ROM Laufwerk ausgebaut habe und Die DVD bzw. das was davon noch übrig war heraugeholt hatte, habe ich nach Rücksprach mit Microsoft über die Vorgehensweise, die Reste eingetütet, das Datenträgeraustausch Formular ausgefüllt und Unterschrieben. Die Reste der Windows Vista DVD habe ich Zusammen mit dem Formular an die Im Schreiben genannte Adresse eingeschickt ca. 3 wochen Später Rief mich ein Microsoft mitarbeiter an und Bestätigte mir Den Eingang des Einschreibens, und sagte zu mir das ich eine Neue Vista DVD mit einen neuen Produktkey erhalte. Übergangsweise hatte ich dann Windows Vista Ultimate 32 Bit installiert (ich hatte ja noch den Key der 64er Version am Rechner zu kleben) schon bei der Eingabe des key,s kam dann die Meldung das der Produktkey nicht verifiziert werden konnte, und ich die Eingabe Überprüfen solle. (Jetzt kommt mir bitte nicht mit Zahlendreher oder so, die eingabe war völlig korrekt) das war,s dann. 1 Woche danach kam dann zum Glück UPS mit der Vista DVD und einem Frischen Produktkey.

kurz zur Geschichte:

Ich hatte anfang Diesen Jahres Windows Vista Ultimate 64 Bit gekauft weil ich die 32 Bit Version (Ebenfalls Windows Vista Ultimate)) für einen anderen PC benötigte. Beim Installieren muss sich die DVD im Laufwerk irgewndwie verkanntet haben, dann ging alles ganz Schnell es gab einen Riesen Knall und der Rechner hob etwas ab. Das DVD-ROM Laufwerk hatte Totalschaden und den Unfall nicht Überlebt. zum Glück ist nicht mehr passiert sodass ich den DVD-Brenner der als Zweites Laufwerk eingebaut ist noch zur verfügung hatte. Nachdem ich dann verzweifelt vor Schreck den Stecker zog und den Rechner aufschraubte um das DVD-ROM Laufwerk auszubauen sah ich die Beschrrung die DVD war völlig zertrümmert.

Dieser Beitrag wurde von ibiza520 bearbeitet: 13. November 2008 - 23:55

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#49 Mitglied ist offline   GunZen 

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geschrieben 14. November 2008 - 00:10

Beitrag anzeigenZitat (ibiza520: 13.11.2008, 23:50)

schon bei der Eingabe des key,s kam dann die Meldung das der Produktkey nicht verifiziert werden konnte, und ich die Eingabe Überprüfen solle. (Jetzt kommt mir bitte nicht mit Zahlendreher oder so, die eingabe war völlig korrekt)

Ich glaube, Du verwechselst da was Grundlegendes: Also, das hat mal gar nichts mit x86 oder x64 zu tun, sondern ist ein sehr altes Problem der Kontingentvergabe der SB/OEM-Keys. Habe auf die Schnelle nichts anderes gefunden, aber schau mal beispielweise hier, da wird recht einfach erklärt, was es damit auf sich hat!

Beitrag anzeigenZitat (ibiza520: 13.11.2008, 23:50)

Ich hatte anfang Diesen Jahres Windows Vista Ultimate 64 Bit gekauft weil ich die 32 Bit Version (Ebenfalls Windows Vista Ultimate)) für einen anderen PC benötigte. Beim Installieren muss sich die DVD im Laufwerk irgewndwie verkanntet haben, dann ging alles ganz Schnell es gab einen Riesen Knall und der Rechner hob etwas ab. Das DVD-ROM Laufwerk hatte Totalschaden und den Unfall nicht Überlebt. zum Glück ist nicht mehr passiert sodass ich den DVD-Brenner der als Zweites Laufwerk eingebaut ist noch zur verfügung hatte. Nachdem ich dann verzweifelt vor Schreck den Stecker zog und den Rechner aufschraubte um das DVD-ROM Laufwerk auszubauen sah ich die Beschrrung die DVD war völlig zertrümmert.

Tut mir leid um Dein DVD-Laufwerk, aber ich musste doch etwas schmunzeln, als ich die Story gelesen habe, weil so etwas habe ich in knapp 20 Jahren (gut, die DVD gibbet erst seit knapp 13 Jahren, aber egal) noch nicht gehört, gelesen geschweige denn gesehen (PC hebt ab, DVD explodiert ...)!

Ok, es gab da mal einen ähnlichen Fall, da hatte jemand eine CD mit einem Printlabel versehen, dort hatte sich der Kleber unterschiedlich stark im Laufwerk erhitzt, dadurch die CD physikalisch verformt und dann ist das Ding im Inneren des Lesers angeeckt und hat das Teil beschädigt... aber nichts ist explodiert, kein PC abgehoben oder ähnliches...

GunZen :(
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#50 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 14. November 2008 - 00:31

Beitrag anzeigenZitat (GunZen: 13.11.2008, 22:33)

@Spiderman: Hast Du bei Wikipedia recherchiert? Der Ansatz mit der End User License Agreement und dem Vergleich mit den Allgemeinen GeschäftsBedingungen ist ja echt daneben. Im Gegensatz zur EULA ist die AGB gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen Verbrauchern (sowohl Vertrieben, Resellern etc. als auch Endkunden) die AGB, auch ohne das ein Kauf eines Produktes zustande kommt, jederzeit zur Einsicht zur Verfügung stellen. Desweiteren haben individuelle Vertragsabreden, und dazu zählt die EULA, Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§305 b, BGB)! Demnach sind die EULA und die AGB schon mal nicht pauschal gleichzusetzen und dies würde auch kein Richter machen!

Nein, das ist eine Aussage eines Rechtsanwalt, und ich stimme dem zu, einseitig kann man keinen Vertrag abschließen.

Aber ohne Urteil gibt es keine Rechtssicherheit.

Zitat

In der Regel kommt aber bereits dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag nicht rechtswirksam zustande, da Sie beim Computerkauf mit dem Händler nicht auch noch einen Lizenzvertrag abschließen. Viele Software-Hersteller versuchen deshalb, einen Vertragsschluß durch Aufreißen der Software-Verpackung (sogenannter Schutzhüllenvertrag oder auch shrinkwrap licence) bzw. durch das Anklicken der OK-Taste bei der Frage nach dem Einverständnis mit den Lizenzbedingungen während der Installation herbeizuführen. Da aber solche Handlungen keine nach außen hin erkennbare Willenserklärung Ihrerseits enthalten, kommt es auf diese Weise nicht zum Abschluß eines Vertrages.

Darüber hinaus handelt es sich bei derartigen Lizenzvereinbarungen um von einem Vertragspartner einseitig vorformulierte Klauseln, sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Allgemeine Geschäftsbedingungen können nur dann wirksamer Vertragsbestandteil werden, wenn man Sie bei Vertragsschluß ausdrücklich auf die AGB hingewiesen hat und Sie zudem die Möglichkeit hatten, in zumutbarer Weise von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Da Ihnen Ihr Computerhändler einen solchen Hinweis nicht erteilt - der Lizenzvertrag befindet sich ja auch noch im Karton - kommt erst gar keine wirksame Vereinbarung zustande.

Aber selbst dann, wenn der Software-Hersteller alle diese Hürden überspringt, scheitert er spätestens an den Vorschriften des AGB-Gesetzes, da das Verbot der Weiterbenutzung und Veräußerung Sie als Eigentümer des Software-Datenträgers unangemessen benachteiligt, was die Unwirksamkeit der fraglichen Klauseln zur Folge hat.


Wenn du ein Urteil hast, dass die EULA in Deutschland ein gültigen Vertrag darstellt, dann her damit.

Ist schon unmöglich die Vertrags Partner zu bestimmen, wer hat da nur geklickt ?, war es eine Software, ein minderjähriges Kind, der Käufer, oder der Besitzer der Software ?

PS: Quelle: http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/a...em-software.php


Gruß
Spiderman

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 14. November 2008 - 00:32

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#51 Mitglied ist offline   ibiza520 

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geschrieben 14. November 2008 - 00:31

Wenn man mal bedenkt mit was für einer Wahnsinnigen Geschwindigkeit ein DVD Medium Im Laufwerk Routiert, kann sowas passieren das hat mir damls auch Microsoft bestätigt, das passiert zwar äußerst selten aber es kann vorkommen.

Dieser Beitrag wurde von ibiza520 bearbeitet: 14. November 2008 - 00:32

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#52 Mitglied ist offline   pornrulle 

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geschrieben 14. November 2008 - 12:09

Zitat

Ok, es gab da mal einen ähnlichen Fall, da hatte jemand eine CD mit einem Printlabel versehen, dort hatte sich der Kleber unterschiedlich stark im Laufwerk erhitzt, dadurch die CD physikalisch verformt und dann ist das Ding im Inneren des Lesers angeeckt und hat das Teil beschädigt... aber nichts ist explodiert, kein PC abgehoben oder ähnliches...


Zitat

Wenn man mal bedenkt mit was für einer Wahnsinnigen Geschwindigkeit ein DVD Medium Im Laufwerk Routiert, kann sowas passieren das hat mir damls auch Microsoft bestätigt, das passiert zwar äußerst selten aber es kann vorkommen.



kann da ibiza520 nur Zustimmen, des is durchaus sehr leicht möglich, bei solchen Geschwindigkeiten wirken Kräfte, die eine CD nur in längsrichtung, also in Drehrichtung aushalten kann, sobald die irgendwie das schlingern anfängt und nur n teil der kräfte axial auf die Drehrichtung kommt, dann zerfezt es die CD (ich weiß klingt n bissl verworren) aber es wäre tatsächlich physikalisch machbar dass es die CD wirklich richtig zersprengt, ob dabei der PC abhebt, wage ich aber auch zu bezweifeln, weil der PC doch schon ne ganze Menge Schwerer ist, und so groß sind die Kräfte dann auch nich, vorallem wenn davor alle in die kaputte CD gegangen sind.
soviel dazu, kann also passieren :D
«Und wer kann wieder sein Maul nicht halten? pornrulle!»

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