WinFuture-Forum.de: 32bit Zu 64bit - Was Ist Legal? - WinFuture-Forum.de

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32bit Zu 64bit - Was Ist Legal? Bei Besitz eines 32bit-Keys Art des 64bit-Erwerbs egal?

#16 Mitglied ist offline   ibiza520 

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geschrieben 11. November 2008 - 23:53

Beitrag anzeigenZitat (Superkroll: 09.11.2008, 09:22)

Theoretisch kannst du das bei eMule oder sonstwo runterladen, da es auf einen gültigen Key ankommt.


Also dass, das Runterladen von Windows Vista aus Tauschbörsen wie Emule legal sein soll, das wage ich doch sehr stark zu bezweifeln. Man kann den Produktkey einer 32Bit Lizenz auch nur für diese Version verwenden.

Dieser Beitrag wurde von ibiza520 bearbeitet: 11. November 2008 - 23:56

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#17 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 12. November 2008 - 00:21

Beitrag anzeigenZitat (ibiza520: 11.11.2008, 23:53)

Also dass, das Runterladen von Windows Vista aus Tauschbörsen wie Emule legal sein soll, das wage ich doch sehr stark zu bezweifeln. Man kann den Produktkey einer 32Bit Lizenz auch nur für diese Version verwenden.

Da liegst du falsch.
Du darfst dir auch eine CD von deinem kumpel leihen.
Nein. Bei Vista ist es egal, ob man die 32 Bit oder 64 Bit verwendet. Das war bei XP anders, aber bei Vista ist das nicht mehr so.

Unis und Co bieten die ganzen images auch als Download an. Die kann ich Zuhause ohne Probleme mit meinem Key nutzen und es wird alles legal akzeptiert (VISTA nicht XP) !

Gut klar MSDNAA, aber die Keys lassen sich ohne Probleme tauschen

Dieser Beitrag wurde von bartii bearbeitet: 12. November 2008 - 00:38

Software is like sex. It is better when it's free.. (Linus Torvalds)
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#18 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 12. November 2008 - 01:46

Beitrag anzeigenZitat (bartii: 12.11.2008, 00:21)

Da liegst du falsch.
Du darfst dir auch eine CD von deinem kumpel leihen.
Nein. Bei Vista ist es egal, ob man die 32 Bit oder 64 Bit verwendet. Das war bei XP anders, aber bei Vista ist das nicht mehr so.

Unis und Co bieten die ganzen images auch als Download an. Die kann ich Zuhause ohne Probleme mit meinem Key nutzen und es wird alles legal akzeptiert (VISTA nicht XP) !

Gut klar MSDNAA, aber die Keys lassen sich ohne Probleme tauschen

Ist es so schwer den Lizenzvertrag zu lesen ?

Zitat

Sie sind nicht berechtigt,
· die Software zu veröffentlichen, damit andere sie kopieren können
· die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen


MS zum deutschen Urheberrecht:
http://www.microsoft...heberrecht.mspx

Zitat

Darf ich Kopien von Original-Software-CDs oder CD-ROMs im privaten Umfeld weitergeben?

Nein, nur Original-CDs oder CD-ROMs dürfen weitergegeben werden. Voraussetzung ist zudem, dass die Software komplett – d.h. inklusive Original-Datenträger, Lizenzvertrag, dem Echtheitszertifikat sowie anderen Unterlagen, die zu dem Originalprodukt gehören – weitergegeben wird. Gleichzeitig muss die Version, die installiert wurde, auf dem eigenen Computer gelöscht werden.


Nicht die Uni bietet den Download an, sondern MS, und für diese Images gilt auch das Urheberrecht.

Gruß
Spiderman
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#19 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 12. November 2008 - 03:58

Ja laut Lizenzbedingungen. Aber bittet dich WGA nicht ein foto zu machen mit deiner DVD, damit du den gültigkeitstest bestehst....? Nein. Es kommt nur auf den Key an.

Und Was ist wenn meine DVD kaputt oder verloren geht? Wollen dir mir denn sagen, dass ich denn mein PC zu formatieren habe, nur weil die DVD weg ist? Das wäre mehr als lächerlich.

Dieser Beitrag wurde von bartii bearbeitet: 12. November 2008 - 03:59

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#20 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 12. November 2008 - 04:43

Beitrag anzeigenZitat (bartii: 12.11.2008, 03:58)

Ja laut Lizenzbedingungen. Aber bittet dich WGA nicht ein foto zu machen mit deiner DVD, damit du den gültigkeitstest bestehst....? Nein. Es kommt nur auf den Key an.

Und Was ist wenn meine DVD kaputt oder verloren geht? Wollen dir mir denn sagen, dass ich denn mein PC zu formatieren habe, nur weil die DVD weg ist? Das wäre mehr als lächerlich.

WGA = unwichtig, der Check hat keine rechtliche Aussagekraft

Key = unwichtig, man kann auch ohne Key installieren und 30 Tage testen
zumal, den Key kann man auch durch "Brute Force" bekommen, oder durch Spyware, oder aus dem Internet

Wichtig ist ob man die originale DVD/Image von MS hat, und ein 32 Bit OS ist nicht gleich ein 64 Bit OS, MS kann für jedes OS Geld verlangen.

Verleihen verstößt gegen die Lizenz, und was dann ?, ist ja keine Musik CD die man sich anhört, nein es folgt eine unberechtigte Installation = Kopie (Verstoß gegen das Urheberrecht (Copyright)).

Man kann sich nicht die Software illegal besorgen, und dann eine legale Lizenz haben, selbst wenn das "Aktivieren" funktioniert.

Wenn die DVD verloren geht, hat man immer noch den Kaufbeleg und Lizenz-Aufkleber, und man bekommt eine Ersatz DVD.

Illegale Lösungen/Wege sind ja bei WF nicht gestattet, also auch nicht solche Tips geben.


Gruß
Spiderman

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 12. November 2008 - 04:45

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#21 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 12. November 2008 - 05:53

Beitrag anzeigenZitat (GunZen: 11.11.2008, 23:43)

Ich kann aber keine Problematik erkennen, aus der hervorgeht, dass es sich bei den SB/OEMs anders als bei der Retail verhält und warum es bei der Installation zu Problemen kommen kann.


son Käse wollten die mir auch erst weiß machen :) kommt aber zu keinerlei Problemen ;)
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#22 Mitglied ist offline   karstenschilder 

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geschrieben 12. November 2008 - 10:33

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 12.11.2008, 02:46)

Ist es so schwer den Lizenzvertrag zu lesen ?



Das ist so nicht ganz korrekt. Nur mal zum Verständnis: Mit dem Kauf von Software, erwirbst Du kein Eigentum an der Software, sondern das Recht, diese zu Nutzen (Nutzungslizenz). Diese darf man nicht veröffentlichen, damit andere sie kopieren können, sowie vermieten, verleasen oder verleihen.

Der Träger, wie die Software dann auf den Rechner kommt, spielt dabei keine besondere Rolle.
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#23 Mitglied ist offline   Islander 

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geschrieben 12. November 2008 - 11:18

Ein Hinweis mehr auf die Tatsache, dass der Datenträger keine Rolle spielt, ist die Tatsache dass man zum Beispiel bei einem MSDNAA- oder TechNet-Abo ein Image zieht, das selbst brennt, und es am Ende nur auf... genau, den Key ankommt !

(Zwei Tatsachen im gleichen Satz... hört sich ja echt beschissen an)

Das ist schon richtig so, ein Key gilt sowohl für die 32bit- als auch für die 64bit-Version, egal ob OEM, SB oder Retail. Das können hunderte von Leute im 3DGuru-Forum bestätigen die eben schon von diesem Vorteil Gebrauch gemacht haben und auf 64bit umgestiegen sind. Umgekehrt ist es genauso möglich.
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#24 Mitglied ist offline   RegularReader 

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geschrieben 12. November 2008 - 11:34

Moin!

Wenn man ein 32Bit BS hat kann man mit seinem Key ohne weiteres die 64Bit Ausführung der gleichen Version installieren.

Spiderman sagte:

WGA = unwichtig, der Check hat keine rechtliche Aussagekraft

Key = unwichtig, man kann auch ohne Key installieren und 30 Tage testen
zumal, den Key kann man auch durch "Brute Force" bekommen, oder durch Spyware, oder aus dem Internet

Wichtig ist ob man die originale DVD/Image von MS hat, und ein 32 Bit OS ist nicht gleich ein 64 Bit OS, MS kann für jedes OS Geld verlangen.


Das ist ja wohl völliger Blödsinn. Natürlich kannst du den Key über Brute Force bekommen, aber wenn du ihn einsetzt ist das ILLEGAL. Der Key den du einsetzt ist entscheidend, nicht ob du den Datenträger besitzt.
Dir dürfte wohl bekannt sein dass es von einigen Programmen so genannte "Download-Versionen" gibt. Sind die alle illegal weil man den Datenträger nicht besitzt?

Nicht der Besitz des Datenträgers ist entscheidend, sondern der Besitz eines einzigartigen. legalen und gültigen Keys.

MfG,
RR

P.S.: Ich selbst hatte Vista x86 vorinstalliert, dieses formatiert und Vista x64 mit meinem Key installiert. Hatte keine Probleme und Aktivierung lief auf einwandfrei ab. Wenn das illegal wäre, hätte die Aktivierung wohl kaum einen x86 Key auf einer x64 Version zugelassen.

Dieser Beitrag wurde von RegularReader bearbeitet: 12. November 2008 - 11:35

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#25 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 12. November 2008 - 13:01

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 12.11.2008, 01:46)

Ist es so schwer den Lizenzvertrag zu lesen ?

Zitat

Sie sind nicht berechtigt,
· die Software zu veröffentlichen, damit andere sie kopieren können
· die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen




Das ist doch der Lizenzvertrag, den ich als Endbenutzer kriege. Ich kenn doch die Lizenz von dem Veröffentlicher nicht. Der kann doch einen Vertrieb haben und eine Lizenz die ihm das Veröffentlichen, Vermieten, Verleihen erlaubt.

Natürlich ist das bei Tauschbörsen fraglich aber man kann das so nicht grundsätzlich sagen, da es ja nicht nur eine Lizenz gibt. Dann bräuchte man ja gar keine Lizenz und könnte das in allgemein gültige Nutzungsbedingungen schreiben.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
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#26 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 12. November 2008 - 13:38

Sorry - ich meinte nicht WGA, sondern die Online-Aktivierung.
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#27 Mitglied ist offline   Pac-Man  

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geschrieben 12. November 2008 - 14:56

Also bleibt nur der Anruf? Mit letztendlichen Kosten von ~25€?
Ich warte doch noch ein wenig, Vista 32-bit ist auch schon schnell genug. Aber man will ja bekanntlich alle Vorteile der Hardware ausnutzen :(
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#28 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 12. November 2008 - 16:43

Beitrag anzeigenZitat (Gitarremann: 12.11.2008, 13:01)

Das ist doch der Lizenzvertrag, den ich als Endbenutzer kriege. Ich kenn doch die Lizenz von dem Veröffentlicher nicht. Der kann doch einen Vertrieb haben und eine Lizenz die ihm das Veröffentlichen, Vermieten, Verleihen erlaubt.

Klar, das ist aus der EULA, gilt für Endbenutzer.

Das Urheberrecht gilt aber für alle, man braucht die Erlaubnis des Urhebers für Vervielfältigung und Veröffentlichung.

Es steht doch ganz klar im obigen Link zum Urheberrecht, man hat ein Nutzungsrecht und man darf eine Sicherheitskopie vom Original anfertigen.

Man darf Software aber nicht zu Zwecke der Vervielfältigung verleihen.

Eine Lizenz ist das Recht der Nutzung der Software, das hat nix mit Key oder Aktivierung zu tun, Lizenzen sind auch bei Free und Shareware vorhanden.

Wenn das Image aus einer illegalen Quelle stammt, dass heißt der Geber hat nicht die Erlaubnis des Urhebers für Vervielfältigung und Veröffentlichung, dann kann daraus nix legales werden.


Gruß
Spiderman
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#29 Mitglied ist offline   pornrulle 

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geschrieben 12. November 2008 - 19:52

aber du vervielfältigst doch die Software nicht, wenn du die Software, also Windows, installierst (du kannst sie ja schließlich auch 30 Tage testen). Du Vervielfältigst nur dann die Version, die von dem Kerl von dem du des windows hast, wenn du auch seinen Key benützt, denn dann is das ja tatsächlich vervielfältigung von der Lizenz und Software. Die Software ist ja sogesehen ohne Key nichts wert, also warum sollte MS besonderen Wert auf die Software legen, wenn sie das Geld mit den Keys macht?
«Und wer kann wieder sein Maul nicht halten? pornrulle!»

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#30 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 12. November 2008 - 23:12

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 12.11.2008, 16:43)

Klar, das ist aus der EULA, gilt für Endbenutzer.

Und die Eula ist in DE nicht gültig.
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