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Vodavone Vertrag Rechtzeitig Kündigen.?


#1 Mitglied ist offline   werosey 

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  geschrieben 29. Oktober 2008 - 20:06

Hallo,

Ich habe heute einen neuen Vodavone Vertag eröffnet ( Blackberry Storm 9500 ) und jetzt will ich das Handy doch nicht mehr haben, das Handy erscheint am 15.11.2008, die Simkarte habe ich gleich beim Vertragseinrichtung bekommen ( Handy würde ich nach erscheinen geliefert bekommen )

und jetzt meine Frage: kann ich denn vertrag jetzt kündigen.?

weil ich den Vertrag doch jetzt nicht haben will.?

Dieser Beitrag wurde von werosey bearbeitet: 29. Oktober 2008 - 20:16

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#2 Mitglied ist offline   BiG-BennY 

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geschrieben 29. Oktober 2008 - 20:10

Soweit ich weiß, hast du ganz normal zwei Wochen zeit um vom Kauf zurückzutreten.
Geh einfach und frag nahc ;) ;) ;)

//e

wenn nicht musst du drei Monate vor Vertragsende eine schriftliche Kündigung einreichen, ansonsten verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein Jahr.

http://www.handy-vertrag-kuendigen.de/Hand..._kuendigen.html

einfach ausfüllen, in nen Vodafon Shop bringen und die Faxen das dann dahin und du bekommst ne Faxbestätigung. ( zufällig gestern selber erst gemacht ;) )

( die Faxbestätigung ist wichtig falls es später zu Uneinigkeiten kommen würde! )

//e2

es heißt Vodafone ;)
und gehört eingentlich mehr ins Kommunikationsforum ;)

mfG
Benny

Dieser Beitrag wurde von BiG-BennY bearbeitet: 29. Oktober 2008 - 20:17

Thanks for reading my Post!

#3 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 29. Oktober 2008 - 20:11

Bevor ich sicher nein sage, wo hast du den Vertrag abgeschlossen. Wenn es im Geschäft war wie ich nachdem was und wie du schreibst vermute, sag ich verbindlich nein ... Was ich an deiner Stelle tun würde wäre zu versuchenauf ein anderes Handy umzusteigen. Ansonsten gilt Vertrag ist Vertrag, natürlich ist auf Kulanzbasis viel möglich ... Aber warum sollten sie dich rauslassen ...

#4 Mitglied ist offline   werosey 

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geschrieben 29. Oktober 2008 - 20:12

Ich habe das Handy beim Vodavone in der Messe, ich möchte ungern den Messe eingang nochmal bezahlen.
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#5 Mitglied ist offline   ThunderKiller 

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geschrieben 29. Oktober 2008 - 20:25

Beitrag anzeigenZitat (werosey: 29.10.2008, 21:12)

Ich habe das Handy beim Vodavone in der Messe, ich möchte ungern den Messe eingang nochmal bezahlen.


welche messe denn?
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#6 Mitglied ist offline   werosey 

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geschrieben 29. Oktober 2008 - 20:40

In Nürnberg, >> consumenta <<
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#7 Mitglied ist offline   Win-Fan 

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geschrieben 29. Oktober 2008 - 21:11

Du hast ein Widerrufs-, bzw. Rücktrittsrecht. Meist 2-3 Wochen ab Vertragsabschluß. Der Vertrag muss eine entsprechende Klausel Widerrufsbelehrung beinhalten. Schau nach bis wann der Widerruf gilt.

Für den Widerruf bzw. Rücktritt vom Vertrag einfach ein formloses Schreiben in dem du, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurück trittst an die angegebene Adresse und gut ist.

Vodafone FAQs:
Wie kann ich nach Erhalt meiner Bestellung vom Widerrufsrecht Gebrauch machen?

Dieser Beitrag wurde von Win-Fan bearbeitet: 29. Oktober 2008 - 21:35

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Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst eh nicht lebend raus.

#8 Mitglied ist offline   werosey 

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geschrieben 30. Oktober 2008 - 16:27

Sie können den Vertrag über Vodafone D2-Dienstleistungen, als auch den Kaufvertrag über das Mobiltelefon bzw. Zubehör, innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung ohne Begründung widerrufen. Das Widerrufsrecht kann schriftlich oder durch Rückgabe der Ware in Anspruch genommen werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung an:
Arvato logistics services, Warenannahme 2, Dieselstraße 64, 33442 Herzebrock

WOW, Vielen Danke.. !!!!

08001721212
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#9 Mitglied ist offline   werosey 

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  geschrieben 08. November 2008 - 21:16

Ich wollte nochmal hier ergänzen:

Mann kann den Vertrag den man beim Vodavone shop erstellt hat nicht KÜNDIGEN.

NUR DEN: " denn mann Telefonisch erstellt hat "
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#10 _Nippi_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 09. November 2008 - 09:27

Man kann jeden Vertrag in Deutschland innerhalb von 14 Tagen kündigen.
Man muss aber darauf achten, dass man die Karte noch nicht benutzt hat & somit neuwertig ist.

werosey, das würde alleine schon gegen das deutsche Gesetz widersprechen.

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