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Zahlungsmoral D. Kunden


#1 Mitglied ist offline   pk_[-sTeAm-] 

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geschrieben 20. Oktober 2008 - 11:43

Hallo,

vorweg folgendes: Angebot für 500EUR Komplette Softwareerstellung mit eigenem Logo und div. Texten.

Kunde erhält nach und nach alles seinen Wünschen entsprechend. Kunde wünscht Anfahrt und erhält Hinweis: kostenpflichtig. -> Es kommt zur Terminvereinbarung. Ergebnis: möchte Zusatzmodule. Diese wurden realisiert. Rechnungen folgen, dann Mahnungen. Nach über 5 Wochen folgendes:

"Bei Projektabschluß erfolgt Zahlung da ein fertiges Produkt gewünscht sei, denn in der Autowerkstatt bezahlen Sie auch erst wenn der Wagen komplett repariert wurde".

"Entgegen der Absprache bzgl. Angebot v. 500EUR habe ich mich damit abgefunden, weitaus mehr zahlen zu müssen"

Weiß einer nen Rat? Kunde hat erhalten was er wollte, Hinweise auf Anfahrtskosten und Beratungskosten wurden mehrfach mit Einverständnis gegeben. Kulanzregelungen wurden mehrfach gewährt (50% Rabatt auf 2-3 Rechnungen).

Wenn jmd nen Plan hat.. einfach antworten... MFG

Dieser Beitrag wurde von pk_[-sTeAm-] bearbeitet: 20. Oktober 2008 - 11:48


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#2 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 20. Oktober 2008 - 11:56

Hast du schriftliche Verträge und/oder unterzeichnete Kostenvoranschläge mit dem Kunden gemacht? Wenn ja, 3 Mahnungen, danach auf zum Anwalt.
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#3 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 20. Oktober 2008 - 11:58

Na, recht hat er schon, eine Rechnung kannst du erst schreiben nach Fertigstellung der Leistung.
Alles was du einfordern kannst ist eine Abschlagszahlung (im Endeffekt dasselbe, nur das anstelle von Rechnung halt Abschlag auf dem Brief steht).
Die Beratungskosten und Anfahrtskosten hast du dir schriftlich bestätigen lassen?

#4 Mitglied ist offline   pk_[-sTeAm-] 

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geschrieben 20. Oktober 2008 - 12:04

sitzungsprotokolle (arbeitsaufträge / angebote) existieren unterschrieben. daraus folgen ja dann die einzelnen rechnungen. werde demnächst termine mit anfahrt und beratungsstunden nur noch schriftlich vorab bestätigen lassen... mh

EDIT:

die frage ist, wie korrespondiere ich nun mit dem kunden? jeder sieht die sache anders und hat eine dementsprechende haltung. ..

Dieser Beitrag wurde von pk_[-sTeAm-] bearbeitet: 20. Oktober 2008 - 12:06


#5 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 20. Oktober 2008 - 12:26

Beitrag anzeigenZitat (pk_[-sTeAm-]: 20.10.2008, 13:04)

die frage ist, wie korrespondiere ich nun mit dem kunden?

Am besten freundlich, denn der Kunde hat auch dann Recht, wenn er kein Recht hat. Frage ihn doch einfach mal, wie er sich vorstellt die Sache aus der Welt zu schaffen. Weise ihn aber auch freundlich darauf hin das du nicht gewillt bist das Geld länger vorzustrecken, immerhin hattest du auch Kosten.
Sollte es dann zu keiner zufriedenstellenden Lösung für beide Seiten kommen bleibt der Mahnweg, du setzt ihn also in Verzug und verweigerst weitere Arbeiten bis zur Überweisung des Geldes, auch wäre dann die Überlegung weitere Arbeiten erst nach Vorauskasse zu beenden. Das sollte aber nur bei absoluter Nichteinigung passieren.

#6 Mitglied ist offline   schrämp 

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geschrieben 20. Oktober 2008 - 12:31

wenn nicht anders vereinbart ist das total normal
I will never have what others have
there never was to be
but i made a sacrifice
in the cause o f liberty

You have your normal lifes to live
and thats as it should be
for you have some leisure time
please pause and think of me.


#7 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 20. Oktober 2008 - 23:19

dein vertrag ist ein werkvertrag. du hast dich zur ablieferung einer vollständigen und gebrauchsfähigen (nicht unbedingt -fertigen) sache im sinne des auftrags verpflichtet. abgesehen von der grundsätzlichen schwierigkeit in der durchsetzung nicht schriftlich getroffener abreden steht dir 'eine angemessene abschlagszahlung in angemessenen abständen' zu. auch teilleistungen sind erbrachte leistungen die zu bezahlen sind. die zahlungsvereinbarung bezieht sich auf den der der zahlungsvereinbarung zugrunde gelegten leistungsumfang, ist dieser durch den auftraggeber zwischenzeitlich erweitert worden, bleibt die grundsätzliche vereinbarung davon unberührt.

und: das aas hat eh nicht vor zu zahlen.


ich mache bei zahlungsverzögerern beim ersten abschlag mittlerweile ganz kurzen prozess. die ganze weitere müh hat noch nie gelohnt. bitter, aber wahr.


glaube mir, hier spricht ein selbstständiger.

klawitter
Android ist die Rache der Nerds - weil wir sie nie auf unsere Parties eingeladen haben.

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