ich hab für die nintendo wii eine remote und ein nunchuck gekauft, dann noch 2 classic controller
die classic controller will ich jetz wieder zurück geben
geht das eigentlich, oder muss man dann alles zurück geben, weil ja alles auf einem kassenzettel steht :s
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4 Sachen Gekauft, 2 Wieder Zurück Geben?
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#2 _KoMa_
geschrieben 11. Oktober 2008 - 17:25
Zurückgeben ist ja eh erstmal alles Kulanzsache des Verkäufers. Wenn der Verkäufer aber eine Rücknahme macht, dann wird er sich auch drauf einlassen nur einen Teil zurückzunehmen. Er nimmt lieber 2 zurück und hat 2 verkauft anstatt 4 zurückzunehmen und 0 verkauft zu haben.
Mit dem Kassenzettel sollte es keine Probleme geben, wenn ein Verkäufer daran scheitert wär das schon ein Armutszeugnis für ihn.
Beispiel Aldi: Kaufste nen PC und Lebensmittel und willst den PC zurückgeben,... da kannste ja schlecht die Lebensmittel auch noch mit zurückgeben nur weils aufm Kassenzettel steht.
Mit dem Kassenzettel sollte es keine Probleme geben, wenn ein Verkäufer daran scheitert wär das schon ein Armutszeugnis für ihn.
Beispiel Aldi: Kaufste nen PC und Lebensmittel und willst den PC zurückgeben,... da kannste ja schlecht die Lebensmittel auch noch mit zurückgeben nur weils aufm Kassenzettel steht.
Dieser Beitrag wurde von KoMa bearbeitet: 11. Oktober 2008 - 17:26
#3 _Nippi_
geschrieben 11. Oktober 2008 - 17:28
Zitat (KoMa: 11.10.2008, 18:25)
Zurückgeben ist ja eh erstmal alles Kulanzsache des Verkäufers. Wenn der Verkäufer aber eine Rücknahme macht, dann wird er sich auch drauf einlassen nur einen Teil zurückzunehmen. Er nimmt lieber 2 zurück und hat 2 verkauft anstatt 4 zurückzunehmen und 0 verkauft zu haben.
Das ist falsch.
Innerhalb von 14 Tagen muss man die Sachen zurück nehmen
Das kann der Verkäufer nicht einfach so entscheiden.
#4 _KoMa_
geschrieben 11. Oktober 2008 - 17:44
Öhm, wo steht das sein Verkauf unter das Fernabsatzgesetz fällt? Ich gehe erstmal davon aus das er die Teile im geschäft gekauft hat.
Wenn er das natürlich bei einem Online-Händler gekauft hat stimme ich dir voll und ganz zu.
Wenn er das natürlich bei einem Online-Händler gekauft hat stimme ich dir voll und ganz zu.
#5
geschrieben 11. Oktober 2008 - 17:56
ah ok, gut
habs in nem geschäft gekauft =p
mal schaun..
habs in nem geschäft gekauft =p
mal schaun..
#7 _KoMa_
geschrieben 28. Oktober 2008 - 07:18
Das ist doch mal schön zu hören/lesen, 1. dass es geklappt hat und 2. dass man hier im Forum auch nochmal Rückmeldung gibt!
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