Packet Bei Garantiefall Verloren Gegagen!
#1
geschrieben 23. September 2008 - 13:03
Ich habe ein großes Problem. Ich habe am 18. September mein Netbook zur Reperatur geschickt. Auf dem Rückversandt ging es verloren. Dass das Paket verloren ist, ist seit gestern drei Wochen bekannt. Insgesamt stehe ich also schon über fünf Wochen ohne Netbook da. Das dumme ist nur, dass der Hersteller sich weigert mir den Schadensersatz auszuzahlen, bevor er selber den Schaden vom Paketdienst gutgeschrieben bekommen hat. Darf er das? So weit ich weiß, ist doch der Hersteller MIR schadensersatzpflichtig und der Hersteller wiederum kann sich seinen Schaden durch den Paketdienst begleichen lassen? So weit ich weiß, darf der Hersteller bei einem Garantiefall dem Kunden seine Ware nur "einen angemessenen Zeitraum" entbehren, wobei es doch egal sein sollte, ob die Ware dem Kunden wegen eines Transportverlustest vorenthalten bleibt?
Ich bin echt sehr verärgert, weil ich mir irgendwie gar nicht zu helfen weiß, hab schon mit Rechtsschutz, Verbraucherschutz und heise gedroht, aber ohne jeglichen Erfolg.
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#2 _tank2346_
geschrieben 23. September 2008 - 13:11
Bei MSI muss man bis zu 6 Wochen warten, was die auch komplett ausnutzen und bei HP sind es sogar 3 Monate (war bei meinem PDA so).
Der Hersteller ist dir keinen Schadensersatz schuldig, da der Versandservice der Verursacher ist und diese jedoch immer den Schaden am Versender ersetzen müssen.
Eigentlich müsste der Schadensersatz direkt an dich gehen, da du der Besitzer bist, jedoch warst du nicht der Versender und da spielt kein Versanddienst mit. Das war auch bei mir so, als ein Paket von Hardwareversand verloren ging - musste 2 Monate auf mein Geld warten.
Das ist meine Meinung dazu.
#3 _EDDP_
geschrieben 23. September 2008 - 13:16
(1.) aufgegeben wurde
&
(2.) wirklich verloren gegangen ist...
Es gab auch schon eine Menge Fälle, bei denen das Notebook bereits beim Hersteller verschwunden ist (siehe c't / heise)...
Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 23. September 2008 - 13:33
#4
geschrieben 23. September 2008 - 13:16
Es ist also schon korrekt was der Hersteller da macht, für den Schaden hat einzig und allein der Paketdienst aufzukommen. Ist zwar ärgerlich, ist aber so.
Bei Bedarf kann ich dir auch gerne den genauen Paragraphen raussuchen, bin nur grad zu faul zum kramen.
#5
geschrieben 23. September 2008 - 13:42
Zitat
Schon, aber der Hersteller ist doch der Auftraggeber gewesen?
Ich dachte halt, dass der Hersteller MIR und der Paketdienst dem Hersteller verpflichtet sei.
Zitat
Naja ich hätte mir "die Rechte" an dem Paket holen können, will ich aber nicht, weil sollte das Paket irgendwann und sei es erst in zehn Jahren wieder auftauchen, bin ich zur Paketannahme und zur Rückzahlung des Schadensersatz verpflichtet.
@EDDP Es gibt doch leider so einen komischen Paragraphen der Rechtsberatung in Foren an konkreten Beispielen verbietet oder? Daher nenne ich lieber nicht die Namen.
Zur zweiten Frage: Ja das Paket ist definitiv beim Versandt verloren gegagen, habe ich mir vom Paketdienst bestätigen lassen.
@Samstag An dich auch die selbe Frage: Das gilt auch, wenn der Hersteller der Auftraggeber der Sendung ist?
Dieser Beitrag wurde von Bockfett bearbeitet: 23. September 2008 - 13:44
#6 _EDDP_
geschrieben 23. September 2008 - 13:45
Zitat (Bockfett: 23.09.2008, 14:42)
Das ist ja keine Rechtsberatung hier. 'Wüsste nicht warum es verboten sein sollte, hier den Notebook-Hersteller und den Paketversender namentlich zu erwähnen...
#7
geschrieben 23. September 2008 - 17:08
Zitat (Bockfett: 23.09.2008, 14:42)
Der Auftraggeber der Sendung bist du, nicht der Hersteller. Dafür, dass du das Paket nicht persönlich bei ihm im Laden abholst, dafür kann ja der Hersteller nichts, und Erfüllungsort ist in den allermeisten Fällen nunmal der Geschäftssitz (lässt sich per AGB aber ausschliessen).
Soll heissen, sobald der Versender das Paket in Auftrag gegeben hat liegt die Gefahr bei dir.
Im BGB liest sich das ganze so:
Zitat
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Auf deutsch übersetzt heisst das sogar noch: Wenn du den Versender nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hast das du vers. Versand wünscht, könnte es jetzt passieren das du auf allen Kosten sitzen bleibst. Der Versender/Hersteller ist raus, da er das Paket dem Paketdienst übergeben und somit aus der Verantwortung und Zuständigkeit ist.
Dies ist keine Rechtsberatung, nur eine Aufzählung von Fakten die im BGB für jederman nachzulesen sind.
#8
geschrieben 23. September 2008 - 19:40
Dieser Beitrag wurde von Bockfett bearbeitet: 23. September 2008 - 19:41
#9
geschrieben 24. September 2008 - 00:39
Zitat
auf allen kosten wohl im unwarscheinlichsten fall. pakete sind bei fast allen versandanbeitern (bei DHL und Hermes weis ichs 100%) automatisch bis 500€ versichert.
Zitat
müsste er in dem fall nicht in den AGB drauf hinweisen, dass seine sendungen nur pauschal bis x€ versichert sind?
#10
geschrieben 24. September 2008 - 06:19
Zitat (LoD14: 24.09.2008, 01:39)
Man beachte meine Aussage mit dem versicherten (vers.) Versand.
Zitat
Nein, wenn dann müsstest du den Auftraggeber darauf hinweisen das du eine Versicherung bis zur Summe X wünscht, siehe dazu auch BGB §448 Abs. 1 "Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten".
Zitat (Bockfett: 23.09.2008, 20:40)
Hm, ok, stimmt. Da trifft dann wohl eher §439 Nacherfüllung (2., Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen). Und in diesem Fall wäre natürlich er verantwortlich zu machen. Setze den Hersteller doch einfach mal in Verzug mit Hinweis auf besagten Paragraphen, ich wäre mal auf die Antwort gespannt.
#11
geschrieben 24. September 2008 - 12:33
#12 _EDDP_
geschrieben 24. September 2008 - 14:57
Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 24. September 2008 - 14:59