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Schulgesetz?


#1 Mitglied ist offline   thereal1 

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  geschrieben 19. September 2008 - 18:32

so hab folgendes problem, würde gerne ne klausur abwählen die noch net geschrieben ist aber meine stufenletiung stellt sich quer, die frage ist jetzt ob es nach schulgesetz noch möglich ist........

gilt für NRW.....
hat da jemand ahnung?
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#2 Mitglied ist offline   B(n)eT(t)nÄsSeR 

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geschrieben 20. September 2008 - 18:06

ne Klausur, also das was man in der Unter- und Mittelstufe noch Klassenarbeit genannt hat?
Wie meinst du das mit dem abwählen?
Habe noch nie davon gehört, dass man eine einzelne Klausur 'abwählen' kann.
Kanns sein, dass du einen Kurs abwählen möchtest?

Sorry für die evtl. dumme Frage, aber hier im Ländle kann man ledigleich die Kurse umwählen/abwählen - keine einzelnen Klausuren.
Gruß
Rechtschreibfehler sind gewollt gesetzt.

#3 Mitglied ist offline   thereal1 

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geschrieben 28. September 2008 - 12:24

nein ich will nur die klausur abwählen und ich weiß es geht bei uns, nur hatten wir anfangs des schuljahres so ne "frist" nur damit die das planen können

und jetzt ist die frage, weil die stufenleitung mir sagt, sie kann das persönlich nicht genehmigen, ob es nach gesetz legal wäre......
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#4 Mitglied ist offline   Laplac 

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geschrieben 28. September 2008 - 21:42

Willst du ein Fach von schriftlich auf mündlich umwählen? ;D

Also damals als ich noch jung und voller Illusionen war und ich noch in NRW zur Schule ging , konnte ich auch noch während eines Halbjahres von schriftlich auf mündlich wechseln. (Natürlich nur so weit das mit den Regelungen hinkam. Ich glaube das war irgendwie sowas: eine Sprache und Deutsch schriftliche, eine Gesellschaftswissenschaft und eine NatuWi + Mathe schriftlich.)

Das war aber noch vor Zentralabi und nem halben dudzent anderer Reformen von denen ich keine Ahnung hab.;D


Ich würde dir einfach mal raten da weiter dran zu bleiben und deinen Koordinator weiter zu beknien. Und wenn dien Koordinator das nich genehmigen kann, mal beim Rektor anfragen. Das ganze ist unter Umständen nämlich nur eine lokale Regelung und dann kann man da was dran machen.;D

MFG!
Laplac
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#5 Mitglied ist offline   thereal1 

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geschrieben 30. September 2008 - 13:15

genau von schriftlich auf mündlcih umwählen.......ja die lässt ja net mit sich redne und deshalb will ich der nen text vorlegen oder sowas weil dann kann ich sie festnageln
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