WinFuture-Forum.de: 1&1 Stellt Auf Stur - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Internet
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1&1 Stellt Auf Stur


#1 Mitglied ist offline   Jason Voorhees 

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geschrieben 19. September 2008 - 10:13

Hallo, meine Schwester ist bei dem Misthaufen von 1&1 . Nun ist sie zu ihrem Freund gezogen aber der hat schon Internet und sonstso. Jetzt wollte sie bei 1&1 kündigen, aber die meinten das es bei denen kein Sonderkündigungsrecht gäbe.

Wie kann sie nun aus dem Verein austreteten ?
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#2 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 19. September 2008 - 10:29

Das ist Blödsinn. Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug ist gesetzlich vorgeschrieben. Und zwar muss dieses gewährt werden, sofern der Provider nicht in der Lage ist am neuen Wohnort einen Anschluss bereitzustellen. Dies dürfte ja der Fall sein, wenn dort bereits ein Anschluss auf einen anderen Namen angemeldet ist. Es sei denn natürlich 1&1 möchte eine zweite Leitung in die Wohnung/das Haus legen.
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#3 Mitglied ist offline   Sepultura 

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geschrieben 19. September 2008 - 19:26

AFAIK gibt's kein Sonderkündigungsrecht bei freiwilligem Umzug,

Nur falls du Querschnittsgelähmt wirst und du bei deiner Wohnung net mehr wohnen kannst. Oder ähnliche Fälle.
Wer Japanische Produkte kauft, unterstützt den grausamen Walfang
Boykottiert JAPAN
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#4 _Nippi_

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geschrieben 19. September 2008 - 20:10

Beitrag anzeigenZitat (Sepultura: 19.09.2008, 20:26)

AFAIK gibt's kein Sonderkündigungsrecht bei freiwilligem Umzug,

Nur falls du Querschnittsgelähmt wirst und du bei deiner Wohnung net mehr wohnen kannst. Oder ähnliche Fälle.


Das ist richtig und zu skaven ...
Solang die fähig sind da eine Leitung frei zu schalten kann man nicht kündigen.
Bei sowas ist es egal ob schon ein anderer provider aktiv ist.
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#5 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 19. September 2008 - 23:54

Auch ich muss bestätigen, dass es ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug nicht gibt. Und ich möchte hinzufügen, dass sich da nicht nur 1 und 1 sondern auch andere Provider querstellen ...
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#6 Mitglied ist offline   Jason Voorhees 

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geschrieben 20. September 2008 - 01:29

Ok, danke für eure Antworten.

Wenn man bei Alice ist , hätte man nur ein 1 Monatiges Problem ^^
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#7 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 20. September 2008 - 01:51

Jetzt mal ganz unabhängig von den Verträgen und den Bedingungen. Wenn zwei Personen in zwei Haushalten einfach je einen Telefonanschluß haben, meinetwegen auch mit Internet und dann lernen die Beiden sich kennen, gründen einen gemeinsamen Haushalt (ist ja egal wer zu wem zieht oder ob die sich eine gemeinsame Wohnung suchen), dann sollte das doch zumindest auf Kulanzbasis möglich sein, einen Vertrag zu kündigen. Das sollte der Provider doch einsehen, dass die nunmal nur noch einen Anschluß brauchen. Wenn der die zwingt weiter zu bezahlen, dann ist der Kunde doch weg. Der bezahlt die Vertragslaufzeit zu Ende und mal angenommen die Beziehung geht auseinander und die trennen sich, dann geht der Ausziehende doch nie wieder zu dem Provider zurück.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
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#8 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 20. September 2008 - 07:27

Also ich find auch, dass wenn sich manche Provider zickig haben, eigentlich der Gesetzgeber dringend am Zug ist, da moderne gesetzliche Bestimmungen zu schaffen. Heißt hier feste Regeln für Sonderkündigungsrechte zu schaffen. Aber solange wir uns im total verstaubten BGB mit der Vereinigung von Bienenschwärmen beschäftigen (nichts gegen diese), so wird das wohl nichts ... Und wir werden an dieser Stelle immer wieder schreiben müssen, geht nicht und gibts es nicht und ihr seit auf die Kulanz angewiesenb, die es da leider kaum gibt ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 20. September 2008 - 07:28

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#9 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 20. September 2008 - 07:38

Ich würde mal zu einer ortsansässigen Verbraucherzentrale gehen und dort das Problem schildern. Eventuell kennen die bereits eine praktikable Lösung, zumal die AGB von denen auch so ein Fall für sich ist.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
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#10 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 20. September 2008 - 07:53

Bei einem Umzug innerhalb der Mindestvertragslaufzeit
nehmen Sie Ihren 1&1 Internet DSL Tarif mit.

Der DSL Anschluss wird mit der Kündigung
Ihres Telefonanschlusses bei der T-Com automatisch mit gekündigt.

Bitte beachten Sie, dass bei Neubeauftragung einer DSL Leitung
ein Bereitsstellungsentgelt anfällt.

Sollte an Ihrem neuen Wohnort kein DSL Anschluss möglich sein,
so können Sie Ihren bestehenden Tarif mit 1,2 ct/Min.
über ISDN/analog weiterhin in vollem Umfang nutzen.

Es fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 49 Euro an.

Wichtig:
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Braun
1&1 Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur


Das habe ich im I-Net dazu gefunden

also keine Chance die können sich doch nicht erlauben einen Kunden zu verlieren :angry:
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#11 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 20. September 2008 - 08:03

Das ist das übliche BlaBla, was man von denen zu hören bekommt. Aber:

Sollte an Ihrem neuen Wohnort kein DSL Anschluss möglich sein,
so können Sie Ihren bestehenden Tarif mit 1,2 ct/Min.
über ISDN/analog weiterhin in vollem Umfang nutzen.


In so einem Falle hat das AG München (AZ 271 C 32921/06, 20.3.07) entschieden, das eine Kündigung seitens des Kunden rechtens ist, wenn der Provider am neuen Wohnort des Kunden kein DSL zu Verfügung stellen kann.

Von daher, nicht immer gleich mit allem zufrieden sein, was der Provider einem so unterjubeln will. Sie versuchen es halt immer.

Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 20. September 2008 - 08:20

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#12 Mitglied ist offline   rollyxp 

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geschrieben 20. September 2008 - 09:00

Ich weiß das man bei einigen Anbietern es so regeln kann das man die gesamten Grundgebühren (bis zum Vertragsende) zusammenrechnet und den Betrag dann auf einmal zahlt.
So kann man da raus, natürlich hat man da den bitteren beigeschmack das man alles auf einmal zahlen muss.

Wer sowas unterschreibt muss damit halt rechnen, Ihr seit doch 18 und solltet wissen was ein Vertrag ist.
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#13 _Nippi_

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geschrieben 20. September 2008 - 09:09

ist Ihr freund auch beim selben provider?
Dann können beide mit einer Kündigung drohen, aber solang die eine dsl Leitung legen können hat man kaum eine Chance
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