Call U. Surf 2 Jahres Vertrag, Wie Komme Ich Raus? Bin 1 Jahr drin, soll weiterzahlen auch wenn ich wegziehe
#1
geschrieben 14. September 2008 - 02:52
Habe einen Call & Surf Vertrag für 2 Jahre bei der T-Com abgeschlossen. Dieser Anschluß ist in einem Gartenhaus, war dort nie gemeldet! Habe diesen Vertrag fast ein Jahr!
Ziehe nun in eine Wohnung, soll für die Umstellung 60,-- Euro zahlen (wg. Umzug). Werde aber im Frühjahr wieder in den Garten ziehen (wieder 60,-- Euro!!). - Ist mir zu teuer !!! -
Habe den Damen von T-Com am Telefon erzählt, Garten wird abgerissen!
Habe Damen von T-Com auch gesagt, trenne mich vom Ehepartner,
interessiert Sie nicht, soll weiter zahlen; auch wenn ich ins Ausland ziehe! Der Vorschlag von T-Com war:
"Damit kein Mißbrauch geschieht können wir den Anschluß tot legen, aber wir ziehen die Gebühr trotzdem ab!"
aber zahlen darf ich, auch wenn ich im Ausland bin!
Bin Hartz IV, kann mir diese Spielchen nicht leisten!
Wer kann mir einen Tip geben?
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#2
geschrieben 14. September 2008 - 05:36
du hast Doch sicher einen Vertrag bekommen, dort sollte eigentlich auch stehen ob man frühzeitig kündigen kann oder darf?
Im schlimmsten Fall bist Du noch min. 1 Jahr an sie gebunden, das wurde beim Abschluss des Vertrages ja vereinbart, Du hast zugestimmt und unterschrieben.
Leider ist das so mit diesen ganzen Verträgen!
Bin zwar aus Österreich aber hier ist es auch nicht viel anders, ich wollte auch frühzeitig meinen Handyvertrag kündigen (ca. 6 Monate vorher) und musste mich an bestimmte Punkte aus dem Vertrag halten wie z.b. die Grundgebühr für die restlichen Monate auf einmal bezahlen.
Falls nichts genaueres im Vertrag steht dann ruf bei denen an und frag welche Punkte Du genau erfüllen musst um aus dem Vertrag aussteigen zu können?
Ciao Blue
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Links: CPU & GPU Vergleich
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Das mach ich mit euch
wenn ihr mir nicht gehorcht!
#3 _Erazor84_
geschrieben 14. September 2008 - 10:35
bin auch aus österreich, aber ich denke mir mal, das "sonderkündigungsrecht" gibt es auch in deutschland. aber wiegesagt, da muss es halt z.B AGB änderungen gegeben haben denen du nicht zustimmst weil sie den vertrag verschlechtern. wenn dem so ist kannst du sofort aus deinem vertrag raus. ABER: da hat man meistens auch nur 2-4 wochen zeit. also du kannst nur eine gewisse zeit nach änderungen aus dem vertrag.
Dieser Beitrag wurde von Erazor84 bearbeitet: 14. September 2008 - 10:41
#4
geschrieben 14. September 2008 - 14:53
In Deutschland gibt es den Begriff "Sonderkündigungsrecht" nur noch im Mietrecht.
Im Telekommunikationsbereich ist dieses bereits vor geraumer Zeit abgeschafft worden. Wenn Dein Provider beispielsweise die Preise erhöht, kannst Du dem widersprechen und er wird Dir seinerseits kündigen oder Dich weiterhin für die Dauer der Restlaufzeit Deines Vetrages zu alten Konditionen weiter mit seiner Dienstleistung beliefern.
Weitere Informationen hier.
GunZen
#5
geschrieben 14. September 2008 - 20:27
Da gilt wohl Vertrag ist Vertrag
Boykottiert JAPAN
#6 _EDDP_
geschrieben 14. September 2008 - 20:28
#7
geschrieben 14. September 2008 - 20:34
Ist sehr witzig, wer macht sich soviel Stress o.O bleib einfach in der Wohnung. Die ARGE zahlt eh und du musst nicht ständig 2-4 Wochen vorher Anträge stellen.
Dieser Beitrag wurde von Sepultura bearbeitet: 14. September 2008 - 20:35
Boykottiert JAPAN
#8
geschrieben 14. September 2008 - 20:59
Und so leid es mir tut die Pauschale von 60 Euro zur Umstellung ist okay und auch ziemlich kulant find ich, auch wenn ich voll nachvollziehen kann, das es in deiner Situation viel Geld ist.
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 14. September 2008 - 21:01
#9
geschrieben 14. September 2008 - 21:01

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