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Betrieblicher Ersthelfer


#1 Mitglied ist offline   HeyHey 

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geschrieben 03. September 2008 - 14:21

ich mach im November meine Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer, (8 Doppelstunden), kann ich mir damit dann auch den erste Hilfe Kurs für den Führerschein ersparren? oder zählt die Ausbildung trotzdem nicht?

falls es wichtig ist, bin 16 jahre alt

Dieser Beitrag wurde von HeyHey bearbeitet: 03. September 2008 - 14:23


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#2 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 03. September 2008 - 16:02

meines Erachten brauchst du dann keinen mehr zu machen ,da dieser Kurs intensiver ist als der normale Erste Hilfe Kurs.Habe den Ersthelferkurs selbst bei uns in der Firma gemacht.Ist cirka 2 Monate her und man lernt auch noch andere wichtige Sachen die auch bei Unfällen im Haus oder Betrieb passsieren können und wie man da vorgeht.

#3 Mitglied ist offline   Worm 

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geschrieben 03. September 2008 - 19:06

Am besten du fragst dort einfach nach, aber ich geh davon aus, dass du dir dann den Erste-Hilfe.Kurs sparen kannst. Das beste ist allerdings du fragst im November einfach dort nach, oder du fragst jetzt schon an...

#4 Mitglied ist offline   X2-3800 

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geschrieben 03. September 2008 - 19:35

Du bekommst sicher einen schein dafür und den kannst du sicher auch bei der Fahrschulprüfung mit vorzeigen. Weis selber nicht mehr genau wie das "damals" war, bei mir ist das ca. 10 jahre her.
Ich glaube auch das du dir den Kurs dann sparen kannst, nur lass die die entsprechenden Bescheinigungen ausstellen, wenn notwendig zwei mal. ( für Betrieb und Fahrschule)

#5 Mitglied ist offline   Worm 

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geschrieben 03. September 2008 - 20:01

Die Fahrschule will den Schein gar nich sehen, nur die Behörde, welche den Antrag zur Fahrbescheinigung (oder wie genau das jetz heißt) annimmt. Die wollen sehen, dass du am Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen hast. Allerdings behalten die auch nix, die wollens nur sehen.

#6 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 03. September 2008 - 20:06

ich hab auch eine Bescheinigung darüber bekommen,die ist so groß das man die einrahmen kann :smokin:

#7 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 04. September 2008 - 21:54

so hab meine Bescheinigung mal mit nach Hause genommen und ja die ist auch dafür da um bei dem Führerschein bzw. Anmeldung vorzulegen .

#8 Mitglied ist offline   thereal1 

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geschrieben 05. September 2008 - 08:17

ich glaub der schein ist ein jahr gültig musste mal gucken wie das passt :excl:
Prozessor: Intel D805 @ 3,33ghz @ zalman CNPS 7700-CU
Motherboard: Asus P5WD2-E Premium
Arbeitsspeicher: 2048 MB DDR2-667 MDT
Grafikkarte: Sapphire x1800GTO mit 256 MB DDR-SDRAM
Festplatte: 300GB Maxtor SATA II 16mb cache + 750 GB Samsung SATA II 32mb cache
Laufwerke: LG 16-fac DVD/48-fach CD-Rom
NEC ND-1300A Multinorm DVD-Brenner
Soundkarte: (auf Platine) Realtek ALC 655
Handy:se w900i Eingefügtes Bild
Meine Stadt <-- bitte täglich einmla klicken danke

#9 Mitglied ist offline   a_woehrmann 

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geschrieben 05. September 2008 - 08:34

Zitat

Die Fahrschule will den Schein gar nich sehen, nur die Behörde, welche den Antrag zur Fahrbescheinigung (oder wie genau das jetz heißt) annimmt. Die wollen sehen, dass du am Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen hast. Allerdings behalten die auch nix, die wollens nur sehen.


ist nicht richtig - bei mir haben die die behalten - sprich du bekommst ja bei den normalen lebensrettenden sofortmaßnahmen 2 Scheinchen - von daher ist das ja eh egal.




Ist gültig, sprich kannst du verwenden, wie thereal1 sagte, aufpassen, da der schein nur 1 Jahr für den Führerschein gültig ist.

8 Doppelstunden ist im prinzip das gleiche wie die "ausbildung" Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Gruß,
Andy

Dieser Beitrag wurde von a_woehrmann bearbeitet: 05. September 2008 - 08:36


#10 Mitglied ist offline   Worm 

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geschrieben 05. September 2008 - 10:16

Beitrag anzeigenZitat (a_woehrmann: 05.09.2008, 09:34)

ist nicht richtig - bei mir haben die die behalten - sprich du bekommst ja bei den normalen lebensrettenden sofortmaßnahmen 2 Scheinchen - von daher ist das ja eh egal.


Also ich hab nur ein Schein bekommen, halt die Bestätigung, dass ich da teilgenommen habe. Außerdem hab ich noch die Sehtestbescheinigung bekommen. Beides wollten die sehen bei der Behörde, aber behalten haben sie nichts! So wars bei mir...und in dem Sinne is meine Aussage schon richtig, aber is auch egal :excl:

#11 Mitglied ist offline   Tille2000 

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geschrieben 05. September 2008 - 10:24

Ey Leute, nicht verwechseln. Für den Führerschein ist der Lehrgang zur Lebensrettenden Sofortmaßnahmen zu machen (8Std.). und für den Erst-Helfer (Erste Hilfe) ist eine 2 Tägige Ausbildung notwendig. Die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen sind ein ganzen Leben lang gültig wobei die Erste Hilfe Ausbildung 2 Jahre gültig ist und dann ein 8 stündiger "Auffrischungskurs" absolviert werden muss.

Ob der Erste Hilfe schein nun für den Führerschein ausreicht, weiß ich nicht dennoch müsste er. (Wobei man weiß ja nie wie die deutsche Bürokratie darüber denkt)

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