Hallo, arbeite in meiner Uni als Hiwi und verdiene als 400,- im Monat. Dadurch wird mir auch die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen. Nun würde ich gerne wissen ob sowas teuerlich absetzbar ist bzw. würde sowas auch für die Krankenversicherung gelten ?
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Rentenversicherung Absetzbar ?
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#2
geschrieben 29. August 2008 - 18:04
kurz und knapp: nein
#3
geschrieben 29. August 2008 - 20:13
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
#4
geschrieben 29. August 2008 - 20:21
Zitat (ingo0815: 29.08.2008, 17:07)
Hallo, arbeite in meiner Uni als Hiwi und verdiene als 400,- im Monat. Dadurch wird mir auch die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen. Nun würde ich gerne wissen ob sowas teuerlich absetzbar ist bzw. würde sowas auch für die Krankenversicherung gelten ?
Nein du wirst auch bei einem niedrigen Lohn abgezogt .
#5
geschrieben 29. August 2008 - 20:31
Zitat
Nein du wirst auch bei einem niedrigen Lohn abgezogt .
Was für ein unqualifizierter Kommentar ...
immerhin erwachsen ihm dadurch mehr/höhere Rentenansprüche als durch das Studium allein
#6
geschrieben 29. August 2008 - 21:00
Zitat (Silver_Surfer: 29.08.2008, 21:31)
Was für ein unqualifizierter Kommentar ...
immerhin erwachsen ihm dadurch mehr/höhere Rentenansprüche als durch das Studium allein
immerhin erwachsen ihm dadurch mehr/höhere Rentenansprüche als durch das Studium allein
Ganz genau weiß ich nicht, wie sich das ganze während des Studiums verhält.
§5 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. §5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI
Grundsätzlich ist es aber so, dass geringfügig Beschäftigte sich von der Versicherungsfreiheit bei ihrem Arbeitgeber befreien lassen können. Das ganze ist dann aber für die Dauer der Beschäftigung bindend!
Das bedeutet nichts anderes, als dass man in diesem Fall RV-Beiträge zahlt, um so im Leistungsfall der gesetzlichen Altersrente eine etwas höhere Rente herauszubekommt. ABER! Verglichen mit der Höhe der Beiträge und dem was tatsächlich an "mehr" Rente ausgezahlt wird, lohnt es sich für die meisten generell NICHT!
Dieser Beitrag wurde von DiebischerElb bearbeitet: 29. August 2008 - 21:04
#7
geschrieben 29. August 2008 - 21:34
er ist doch aber gar nicht geringfügig beschäftigt - oder habe ich da was falsch verstanden?
Ich denke er ist normaler Werkstudent ...
Ich denke er ist normaler Werkstudent ...
#8
geschrieben 29. August 2008 - 21:51
Richtig, deshalb war ja mein einleitender Satz Zitat:
Ganz genau weiß ich nicht, wie sich das ganze während des Studiums verhält.
Ganz genau weiß ich nicht, wie sich das ganze während des Studiums verhält.
#9
geschrieben 30. August 2008 - 16:35
Habe bei meinem Anfangspost im ersten Satz das kleine aber wichtige Wort "mehr" vergessen. Ich verdiene also mehr als 400,- im Monat. Dadurch bin ich ja nicht mehr geringfügig beschäftigt und somit RV-Pflichtig. Habe auf anderen Seiten im Netz gelesen das man etwa 2/3 der RV von der Steuer absetzen kann. Diese Infos galten aber für frühere Jahre, also keine ahnung ob das noch aktuell ist. Aber wenn man sowieso unter den magischen 7000 nochwas ist dann spielt das ja eh keine Rolle und man bekommt nix mehr zurück. Oder sehe ich das etwa falsch ?
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