WinFuture-Forum.de: Zeitschriften Abo Angedreht - WinFuture-Forum.de

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Zeitschriften Abo Angedreht


#1 Mitglied ist offline   gizzle 

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geschrieben 25. August 2008 - 15:56

Hallo,
mein kleiner Bruder (volljährig) hat sich von einem älteren Mann ein TV Zeitschriften Abo andrehen lassen. Die Rede war von einem Schnuber Abo mit Einmalzahlung (1/2)Jahr, was sich jedoch nach dem ersten Briefkontakt als ganzjähriges Abo mit vierteljähriger Zahlung herrausgestellt hat. Der Typ hat ihn mit einer "traurigen" Schicksalsgeschichte etc weichgebügelt. Zuerst haben wir ihm natürlich den Kopfgewaschen, ist normal nicht der Typ der auf sowas reinfällt..aber passiert ist es jetzt schon. Jetzt ist die Frage ob man gegen sowas vorgehen kann, ein Anruf bei dem Aboservice sowie anschreiben hat nix gebracht, die sind Knallhart.

Ist es überhaupt möglich bzw lohnt es sich dagegen vorzugehen ? Es handelt sich um einen Gesamtbetrag von circa 100€

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#2 _Benji_

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geschrieben 25. August 2008 - 16:00

1. hat er eine kopie des vertrags?
1. a) vertrag bei der firma anfordern lassen (kopie)
2. den vertrag nach kleinigkeiten durchsuchen lassen - mündliche außage kann erst dann wirksam sein, wenn sie schriftlich niedergelegt wurde. ist das nicht der fall, gilt das was schriftlich festgelegt wurde.

#3 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 25. August 2008 - 16:05

Haustürgeschäfte können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da sonst ein wirksamer Vertrag zustande kommt.



http://www.mdr.de/escher/1716705.html

#4 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 25. August 2008 - 16:05

Ja und diese Frist beginnt erst mit der schriftlichen Info an deinen Bruders über sein Widerrufsrecht und nicht mit der Zustimmung beim Drücker ... es sei denn dieser hat sich von deinem Bruder ausdrücklich schriftlich bestätigen lassen, dass er zum Widerrufsrecht informiert wurde. dann beginnt die Frist bereits dort zu laufen ...

Erste Frage, ist er schriftlich über sein Widerrufsrecht informiert worden? Nein dann sofort schriftlich widerrufen, wenn die Adresse bekannnt ist. Ne andere Möglichkeit seh ich leider nicht ...

Sollten sie trotz wirksamen Wideruf liefern Zeitschrift ordnungsgemäß zur Abholung durch den Lieferer aufbewahren und Geld zurückbuchen, damit ihm kein vertragskonformes Verhalten als Nachweis unterstellt werden kann, dass der Vertrag wirksam zustandegekommen ist. Dein Bruder braucht und sollte keine Zeitschriften zurückschicken!!

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 25. August 2008 - 16:19


#5 Mitglied ist offline   Win-Fan 

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geschrieben 25. August 2008 - 18:58

Wie @ nobody is perfect und @ Computer schon sagten. Das Wiederrufsrecht nutzen.
Ein einfaches Schreiben ohne Angabe von Gründen mit dem das Abo wiederrufen wird.
Tipp:
Das ganze ist, gerade bei solch dubiosen Firmen "Verbrechern", natürlich nur relativ sicher/zuverlässig wenn es als Einschreiben (ohne Rückschein reicht) verschickt wird. Kostet gerade mal 2,05 Euro man hat aber somit wenigstens nen Beweis für die Zustellung in der Hand. :snog:

Dieser Beitrag wurde von Win-Fan bearbeitet: 25. August 2008 - 19:03

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Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst eh nicht lebend raus.

#6 Mitglied ist offline   gizzle 

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geschrieben 26. August 2008 - 01:12

Hm, dann hat er wohl die A-Karte gezogen. Soweit ich weiß hat er direkt am Bahnhof (dort hat er den Typ getroffen) was unterschrieben. Was genau kann ich nicht sagen da er sich immoment im Urlaub befindet. Das ganze ist auch erst rausgekommen als er die 1. Zeitschrift zugeschickt bekommen hat und wir uns über die Abo Zusendung gewundert haben, normal reicht uns die TV Zeitschrift ausm Stern / Tageszeitung.

Das ganze ist somit sicherlich länger her als 2 Wochen, werde mich trotzdem mal erkundigen.
Ich danke für die schnelle und kompetente Hilfe!

gruss gizz

Edit:

Hab eben im Internet folgenden Satz gefunden:

§ 355
(1)...
(2)...
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger

Ich glaub die erste Zeitschrift Lieferung is noch keine 2 Wochen her, zählt sowas auch als "Ware"?

Dieser Beitrag wurde von gizzle bearbeitet: 26. August 2008 - 01:19


#7 Mitglied ist offline   Win-Fan 

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geschrieben 26. August 2008 - 09:40

Beitrag anzeigenZitat (gizzle: 26.08.2008, 02:12)

Hab eben im Internet folgenden Satz gefunden:

§ 355
(1)...
(2)...
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger
Auf Verträgen bzw. im Anhang müssen ua. auch Angaben zum Wiederrufsrecht vermerkt sein.
6 Monate, wie du im Internet gefunden hast, erscheint mir viel zu hoch und ist mir persönlich bisher jedenfalls auch noch nie bewusst unter die Augen gekommen.
Normal sind jedenfalls 2 Wochen. Auf die gesetzlichen 2 Wochen und nicht mehr würd ich mich auch nur verlassen. ;)
Ohne Vertrag siehts natürlich ohnehin schlecht aus, da euch zum einen die dubiose "Firma" scheinbar auch keine Vertragskopie zusenden wird und zum anderen ihr natürlich somit auch nichts in der Hand habt. :rolleyes:

Zitat

Ich glaub die erste Zeitschrift Lieferung is noch keine 2 Wochen her, zählt sowas auch als "Ware"?
Das ist doch offiziell die Ware aus dem Vertrag. ;)



PS:
Das ganze ist natürlich nur laienhaft und keine rechtsgültige Auskunft.
Bei Nichterfolg kann man natürlich nur für die Zukunft aus solchen Fehlern lernen.
Das beste ist allerdings: Ehe ihr nochmehr Zeit hier oder sonstwo mit Raten oder laienhaften Auskünften verstreichen lasst, lieber so schnell wie möglich zur nächsten Verbraucherzentrale oä. zu gehen.

Dieser Beitrag wurde von Win-Fan bearbeitet: 26. August 2008 - 09:47

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