WinFuture-Forum.de: Brauche Ich Ein Impressum Auf Meiner Homepage? - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Internet
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Brauche Ich Ein Impressum Auf Meiner Homepage?

#16 Mitglied ist offline   tim.oso 

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geschrieben 04. August 2008 - 20:00

jaa aber mir ist gerade eingefallen,
das das auch irgendwas mit dem Domain zu tun hat !?
Oder bin ich da grad volle falsch ?
Weil ich hab ja eigentlich keine Domain,
sondern nur ein Subdomain *.de.tl
und deshalb ist dann homepage-baukasten verantwortlich?
da ich ja ein subdomain von ihnen hab ?
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#17 Mitglied ist offline   Diewie 

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geschrieben 04. August 2008 - 20:24

Nein, die Anbieterkennzeichnungspflicht hängt nicht mit Domains zusammen. Ebenfalls ist es auch egal, wo es gehostet wird. Wenn du als in Deutschland-Lebender eine Seite für Deutsche erstellst, dann sind die Gesetze leider ganz normal auf dich anwendbar.

Aber in deinem Fall sollte die Angabe von Name, vollständiger Adresse und E-Mailadresse ausreichend sein. Eine Telefonnummer ist laut § 55 RStV nicht notwendig (Annahme: Seite wird nicht geschäftsmäßig betrieben)

Gruß,
Stefan
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#18 Mitglied ist offline   clyde² 

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geschrieben 04. August 2008 - 20:26

Zitat

Weil ich hab ja eigentlich keine Domain,
sondern nur ein Subdomain *.de.tl
und deshalb ist dann homepage-baukasten verantwortlich?



Ja genau, und ich hoste bei Baukasten.de oder wie der Rotz auch heisst, erst ein Album mit Kinderpornos aus Peru und danach ein bischen rechtsextremes Videomaterial....

Mir kann ja keiner was, wird ja von Baukasten gehostet...

Merkst du was? :wink:

Dieser Beitrag wurde von clyde² bearbeitet: 04. August 2008 - 20:27

-clyde ist gegangen-
*bye*
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#19 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 04. August 2008 - 20:41

Hinsichtlich der Angabe der Telefonunmmer im Impressum solltest du dich im Netz ausführlich informieren, kann sein das du das nicht brauchst. Ich bin dabei auf ein Urteil des EuGH gestoßen, ohne genau zu wissen was es besagt.
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#20 Mitglied ist offline   Tille2000 

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geschrieben 04. August 2008 - 20:53

Warum fragen wir nicht einmal Wikipedia?

Wikipedia Impressumspflicht

Da steht auch, was rein muss und was nicht.

Zitat

Informationspflichten
§ 5 TMG legt die folgenden allgemeinen Informationspflichten fest:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  • den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  • soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  • das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
  • soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
  • in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
  • bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.


Also nichts wie Telefon.

Kurzfassung:
Impressum Ja mit folgendem Inhalt

Name
Adresse
Ort
E-Mail

Und ich würde noch reinschreiben, das du dich von verlinkten Seiten distanzierst.

Dieser Beitrag wurde von Tille2000 bearbeitet: 04. August 2008 - 20:54

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#21 Mitglied ist offline   Diewie 

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geschrieben 04. August 2008 - 21:07

Beitrag anzeigenZitat (Tille2000: 04.08.2008, 21:53)

Warum fragen wir nicht einmal Wikipedia?

Wikipedia Impressumspflicht

Da steht auch, was rein muss und was nicht.

Also nichts wie Telefon.

Kurzfassung:
Impressum Ja mit folgendem Inhalt

Name
Adresse
Ort
E-Mail

Und ich würde noch reinschreiben, das du dich von verlinkten Seiten distanzierst.

Wenn du dich auf § 5 TMG beziehst (also von der Geschäftsmäßigkeit der Seite ausgehst), dann ist das mit "also nichts wie Telefon" jedoch stark umstritten. Der BGH hat dem EuGH genau diesen Fall vorgelegt, ein Urteil steht noch aus: http://www.rechtprak...el.html?id=1520

$ 5 TMG Absatz 1 Nr. 2 besagt:

Zitat

Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
Unmittelbare Kommunikation ist so gesehen am besten per Telefon möglich.

Gruß,
Stefan
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#22 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 04. August 2008 - 21:10

Beitrag anzeigenZitat (Tille2000: 04.08.2008, 21:53)

... Da steht auch, was rein muss und was nicht ... Also nichts wie Telefon. ...


Zunächst manchmal denkt man nicht an das naheliegende wie Wikipedia. Und woraus nimmst du, dass die Telefonnummer nicht anzugeben ist. Ich zitiere das Gesetz und deinen Beitrag.

"Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, ..."

Kann man daraus nicht entnehmen das eine Telefonnummer anzugeben ist? Wieso kannst du das so sicher ausschließen?

In der Tat ist das Thema derzeit ungeklärt, es gibt unterschiedliche (differgierende) Rechtssprechung dazu. Man wartet mit Spannung auf ein Urteil des EuGH, dass für die nächsten Monate angekündigt ist. Das wird dann hoffentlich Rechtsklarheit schaffen.

Link: http://pixelfolk.net...m-telefonnummer

Ich zitiere:

"Wohl keine Telefonnummer im Impressum notwendig (EuGH) ?

Die Frage, ob in der Anbieterkennzeichnung bzw. im Impressum eine Telefonnummer anzugeben ist, ist zur Zeit ungeklärt. Der Inhalt der Anbieterkennzeichnung ist in § 5 Telemediengesetz (TMG) geregelt. Die Frage -Telefonnummer - Ja oder Nein- ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG. Es heißt dort:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben wir geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: ...

(2) Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihm ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.

Die OLG-Rechtsprechung war sich über die Frage, ob eine unmittelbare Kommunikation nur über das Telefon möglich ist, nicht ganz einig. Während das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 17.04.2004, Aktenzeichen. 20 U 222/03, zum Ergebnis kam, dass die Angabe einer Telefonnummer in der Anbieterkennzeichnung nicht notwendig ist, kam nur zwei Monate vorher das OLG Köln (Urteil vom 13.02.2004, Aktenzeichen. 6 U 109/03) zu dem Ergebnis, dass eine Telefon- oder Faxnummer in der Anbieterkennzeichnung mit anzugeben sei.

Das Urteil des OLG Hamm ist zur Zeit beim Bundesgerichtshof zu Aktenzeichen VI ZR 1050/04 anhängig. Der Bundesgerichtshof hatte mit Beschluss vom 26.04.2007 diese auf ersten Blick einfache Frage dem europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Nach der Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof hat der Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarbo Colmer angenommen, dass die Angabe einer Telefonnummer nicht notwendig ist. In der Regel folgt der EuGH dem Schlussanwalt des Generalanwaltes. Es ist somit damit zu rechnen, dass sich der EuGH der Begründung des Generalanwaltes anschließen wird und in den nächsten Monaten sein Urteil verkünden wird.

Schon die europäische Kommission hatte angenommen, dass eine schnelle, effiziente und unmittelbare elektronische Kommunikation genügt, um den im Rahmen der EU-Richtlinie geforderten qualifizierten Zugang zugänglich zu machen, ohne das ein zweiter Weg der Kontaktaufnahme eröffnet werden muss. Übersetzt heißt dies, dass eine Emailadresse ausreichend ist und eine Telefonnummer nicht zwangsläufig notwendig ist, insbesondere da § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG die Emailadresse ausdrücklich nennt. Dies ist letztlich auch die inhaltliche Begründung des Schlussantrages des Generalanwaltes.

Es ist daher davon auszugehen, dass der Europäische Gerichtshof zum Ergebnis kommen wird, dass eine Telefonnummer im Impressum nicht angegeben werden muss.

Unabhängig von den rechtlichen Aspekten würden wir in diesem Fall jedoch auch weiterhin empfehlen, eine Telefonnummer anzugeben, da dies nach unserer Auffassung zum einen ein Zeichen für Seriösität ist und zum anderen auf Ausdruck eines Service-Gedankens gegenüber dem Verbraucher, der offene Fragen gerne auch persönlich am Telefon klären möchte.

Über das Ergebnis des Urteils des Europäischen Gerichtshofes werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Stand: 19.05.2008"

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 04. August 2008 - 21:11

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#23 Mitglied ist offline   Tille2000 

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geschrieben 04. August 2008 - 21:14

Genau, Ob die Angabe der Telefonnummer nun Pflicht ist oder nicht, steht noch nicht fest.

Zum jetzigen Zeitpunkt aber steht sie nicht fest und ist somit auch nicht notwendig.
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#24 Mitglied ist offline   Diewie 

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geschrieben 04. August 2008 - 21:20

Beitrag anzeigenZitat (Tille2000: 04.08.2008, 22:14)

Genau, Ob die Angabe der Telefonnummer nun Pflicht ist oder nicht, steht noch nicht fest.

Zum jetzigen Zeitpunkt aber steht sie nicht fest und ist somit auch nicht notwendig.

Falsch, denn es gibt durchaus auch Urteile die das anders sehen:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/05/1...mmer-enthalten/
http://www.shopbetreiber-blog.de/2004/05/0...-ins-impressum/
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#25 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 04. August 2008 - 21:21

Vorsicht es gibt eine ganze Gruppe von Anwälten die nur davon leben, die nun auf den Plan treten und wegen eines nicht ordnungsgemäßen Impressum abmahnen, sprich Geld haben wollen. Passiert tausendfach in Deutschland ... und die Abmahnwelle rollt. Und du hast gelesen, dass es auch deutsche Gerichte so sehen. Nicht alle ... aber es gibt sie. Die Rechtslage ist also völlig unklar. Also an den Threadersteller ohne ein entsprechendes Urteil des EuGH bitte auch die Telefonnummer angeben.

... Oh da war jemand schneller ...!

Ein kleiner Tipp. Ein altes Telefon und eine neue Sim-Karte z.B. von Aldi ... und das irgendwo hinlegen ... und die Nummer angeben ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 04. August 2008 - 21:23

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#26 Mitglied ist offline   tim.oso 

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geschrieben 04. August 2008 - 21:25

man muss doch erstmal unterscheiden zwischen gewerblich und privaten websites oder ?

Zitat

Unabhängig von den rechtlichen Aspekten würden wir in diesem Fall jedoch auch weiterhin empfehlen, eine Telefonnummer anzugeben, da dies nach unserer Auffassung zum einen ein Zeichen für Seriösität ist und zum anderen auf Ausdruck eines Service-Gedankens gegenüber dem Verbraucher, der offene Fragen gerne auch persönlich am Telefon klären möchte.

denn das ist z.B. für die privaten websites meistens quatsch (nicht alle). Da ich ja da keinen Service auf meiner Website anbiete und auch da eigentlich nichts ungeklärt sein dürfte brauch ich ja da keine Telefon nummer als Privater? Weil das was ich bis jetzt gelesen habe war ja meistens an alle Websites gerichtet... und nicht direkt an Private, die damit KEIN Geld verdienen...
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#27 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 04. August 2008 - 21:30

Nicht ganz umsonst gibt es sich wiedersprechende Rechtssprechung und nicht umsonst wartet man auch in Anwaltskreisen zur Notwendigkeit der Angabe der Telefonnummer mit Spannung auf das Urteil des EuGH.

Hinsichtlich der Angabe der Telefonnummer unterscheidet das Recht nicht zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Hompages.

Ob ein Impressum notwendig ist oder nicht, dass hatten wir auf Seite 1 des Themas bereits ausführlich diskutiert und unser Rat an dich (von verschiedenen Leuten) war relativ eindeutig: Setz ein Impressum rein ... !

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 04. August 2008 - 21:32

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#28 Mitglied ist offline   tim.oso 

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geschrieben 04. August 2008 - 21:33

jaaaa...
habe jetzt ein Impressum mit
einem text wo sich dann von den links und so distansiert...

Zitat

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#29 Mitglied ist offline   Diewie 

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geschrieben 04. August 2008 - 21:41

Ja, so wie dein Impressum jetzt ist, ist es optimal. Die obige Diskussion über § 5 TMG setzt die Geschäftmäßigkeit der Seite voraus (was weit ausgelegt werden kann). Diese sehe ich persönlich bei deiner Seite nicht. Da du jedoch redaktionelle Elemente hast (z.B. Sehenswürdigkeiten), fällst du unter § 55 RStV und hier ist neben Name und vollständiger Adresse keine Telefonnummer nötig.

Viel Spaß noch mit deiner Seite :wink:
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#30 Mitglied ist offline   rootscratch 

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geschrieben 02. Oktober 2008 - 09:11

Um den thread hier noch einmal aufzugreifen:

Da für mich das Thema Impressum, insbesondere das mit den "Angaben zur schnelle Kontaktaufnahme" doch etwas schleierhaft ist, habe ich mal BMJ angerufen und mich dort erkundigt.

Fakt ist wohl, wie dort selbst angegeben wird, dass die Rechtssprechung hier noch nicht die ausgefeilteste ist.
Allerdings muss eine Telefonnummer nur dann angegeben werden, wenn die betroffen Seite eine kommerzielle Nutzung verfolgt.
Unter kommerzielle Nutzung fallen Seiten, die in irgendeiner Art und Weise zum einbringen von Geld dienen. Sei es nur Cent-Beträge durch werbung oder ähnliches. Hier muss dann auch die Telefonnummer mit angeben werden.

Alles was nicht unter diesen Aspekt fällt, braucht in der Regel keine Angabe der Telefonnummer, wird aber dennoch empfohlen.
Vor allem wenn man z.B. beruflich Fotograf ist und auf seiner Homepage eigene Fotografien "ausstellt".
Denn hier kann einem im Zweifelsfall unterstellt werden, dass eine kommerzielle Nutzung angestrebt ist, da Beruf und Sinn / Art der Homepage sehr nahe liegen und einen kommerziellen Hintergrund vermuten lassen können.

Da das für mich persönlich ein aktuell interessantes Thema ist, war mir danach, meine Erkenntnisse mal hier preis zu geben.

Gruß, rootscratch
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