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Nachrichten zum Thema: Internet
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Brauche Ich Ein Impressum Auf Meiner Homepage?


#1 Mitglied ist offline   tim.oso 

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  geschrieben 03. August 2008 - 22:41

hi,
hab jetzt schon alle möglichen Seiten durchgeforstet,
oft wiedersprechen die sich sogar selber oder haben keine klaren Linien,
ich habe eine Homepage für unseren Austausch Erstellt,
und nun ist mir die Frage gekommen ob ich ein Impressum brauche...!?

Ich hab einmal als Antwort bekommen das ich KEIN Impressium brauche
da ich kein eigenen Domain habe (ich hab einen subdomain Name.de.tl)
und das nicht gewerblich ist!?

Stimmt das !? Brauche ich dann kein Impressum ?

Ich will halt nicht unbedingt meine Telefonnummer und Straße und Hausnummer Online überall zugänglich machen ...

Ihr könnt euch ja mal die Seite anschaun,
und dann sagen ob man da eins braucht oder nicht !
Wäre echt froh darüber wenn sich jemand auskennt, da ich nicht
unbedingt eine Anzeige oder Strafe wegen "Kein Impressum" bekommen
möchte...

www.austausch08.de.tl

thx
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#2 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 03. August 2008 - 23:36

Ja ein Impressum ist in Deutschland wohl vorgeschrieben. Wir haben einen Server zum Datenaustausch eingerichtet, der vom Internet aus zu sehen ist. Und uns wurde dies gesagt, und wir haben daraufhin ein Impressum eingerichtet. Aber vielleicht können sich auch andere Leute dazu noch äußern!
0

#3 Mitglied ist offline   clyde² 

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geschrieben 03. August 2008 - 23:56

Denke da genauso, ausserdem hat das mit gewerblich oder nicht, garnichts zutun!

Du bist für die Inhalte auf deiner Seite verantwortlich, machst du Mist, oder es wird warum auch immer ein Ansprechpartner benötigt, geht dieser aus dem Impressum hervor muss dieser aus dem Impressum hervorgehen!
-clyde ist gegangen-
*bye*
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#4 Mitglied ist offline   Diewie 

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geschrieben 04. August 2008 - 12:49

Private Webseiten, die keine kommerziellen/wirtschaftlichen Interessen verfolgen, brauchen i.d.R. kein Impressum.

$ 5 TMG (Telemediengesetz)

Zitat

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten...

Zur Anwendung siehe HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT Az.: 3 W 64/07 vom 3. April 2007

Gruß,
Stefan

Dieser Beitrag wurde von Diewie bearbeitet: 04. August 2008 - 12:50

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#5 Mitglied ist offline   clyde² 

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geschrieben 04. August 2008 - 13:14

Zitat

Die "Impressumspflicht" ist in Deutschland durch das Teledienstegesetz geregelt. Danach ist für Internetangebote, das ist auch eine "private" homepage, ein "Impressum" vorgeschrieben. Ausdrücklich gilt die Pflicht zur Auszeichnung auch für unentgeltliche Angebote. Indem du deine Seite online stellst und diese öffentlich zugänglich machst, bietest du einen Dienst an.

In das Impressum gehört eine ladungsfähige Anschrift und eine Möglichkeit der schnellen elektronischen Kontaktaufnahme. Für gewerbliche Anbieter werden nach §6 TLG weitere Angaben fällig.

Der Verweis auf das Impressum muss auf jeder Seite des Internetauftritts leicht zugänglich sein.


Nach wie zuvor, wo kein Kläger, da kein Richter...

Dieser Beitrag wurde von clyde² bearbeitet: 04. August 2008 - 13:17

-clyde ist gegangen-
*bye*
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#6 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 04. August 2008 - 13:20

Habe dir mal folgendes zusammengegoogelt:

1. http://www.e-recht24...mmerce/363.html

In Deutschland muss jeder geschäftsmäßige Dienst im Internet nach § 6 TDG ein Impressum enthalten. Da ein geschäftlicher Dienst nicht zwingend auch gewerblich sein muss, können auch private, unkommerzielle Webseiten unter die Impressumspflicht fallen. Für alle Nicht-Teledienste ergibt sich diese Pflicht aus § 10 MDStV. Grundsätzlich gilt, dass die Angaben im Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Da oftmals die Rechtslage jedoch umstritten war, hat der Bundesgerichtshof (BGH) (Urteil vom 20.07.2006, Az.: I ZR 228/03) in einer aktuellen Berufungsentscheidung zu etlichen strittigen Fragen Stellung genommen.

2. http://www.e-recht24.de/forum/1757-impress...e-homepage.html

AW: Impressum für private Homepage erforderlich? Eindeutig JA

Hier gibt es das Mediengesetz ( §10) und das Teledienstgesetz (§6). Nach dem Teledienstgesetz wird ein Impressum notwendig, wenn die Homepage eine geschäftstätige wird. Nach dem Mediengesetz wird deine Homepage Impressumspflichtig, wenn sie redaktionelle Anteile enthält.

- z.B. eine Beschreibung, Selbstvorstellung, Selbstdarstellung
- wenn sie ein Weblog (Onlinetagebuch) enthält
- wenn sie Newsticker (Nachrichten, Börse, Wetter-Daten) enthält
- wenn PDF-Dokumente eingestellt werden
- wenn sie Mailinglisten enthält

Es reicht also schon aus, wenn du ein Spiel beschreibst, oder über einen Kneipen-Bummel berichtest.

Was muss in ein Impressum hinein ?
- Name + Nachname
- Strasse
- PLZ + Wohnort
- Email-Adresse
- Telefonnummer

Von der Impressumspflicht befreit sind Seiten, die zum Beispiel nur Bilder enthalten und kurzfristig ins Netz gestellt werden, um sie Freunden oder Bekannten online zugänglich zu machen.


Im Ergebnis würd ich immer ein Impressum machen. Ich hoffe das hilft dir weiter.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 04. August 2008 - 13:58

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#7 Mitglied ist offline   HoggeX 

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geschrieben 04. August 2008 - 14:00

Hier ist die Quelle die Computers Ausführungen amtlich bestätigt!
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#8 Mitglied ist offline   Diewie 

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geschrieben 04. August 2008 - 14:04

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 04.08.2008, 14:20)

....
Hier gibt es das Mediengesetz ( §10) und das Teledienstgesetz (§6). Nach dem Teledienstgesetz wird ein Impressum notwendig, wenn die Homepage eine geschäftstätige wird. Nach dem Mediengesetz wird deine Homepage Impressumspflichtig,
wenn sie redaktionelle Anteile enthält.

- z.B. eine Beschreibung, Selbstvorstellung, Selbstdarstellung
- wenn sie ein Weblog (Onlinetagebuch) enthält
- wenn sie Newsticker (Nachrichten, Börse, Wetter-Daten) enthält
- wenn PDF-Dokumente eingestellt werden
- wenn sie Mailinglisten enthält
....

Das gilt meiner Meinung nach jedoch nur, wenn sich die redaktionellen Elemente an die allgemeine Öffentlichkeit richten bzw. der Meinungsbildung dienen (siehe § 55 RStV). Das muss jedoch jeder Webseitenbetreiber mit sich selber ausmachen.

Gruß,
Stefan
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#9 Mitglied ist offline   clyde² 

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geschrieben 04. August 2008 - 16:20

Beitrag anzeigenZitat (Diewie: 04.08.2008, 15:04)

Das gilt meiner Meinung nach jedoch nur, wenn sich die redaktionellen Elemente an die allgemeine Öffentlichkeit richten bzw. der Meinungsbildung dienen (siehe § 55 RStV). Das muss jedoch jeder Webseitenbetreiber mit sich selber ausmachen.

Gruß,
Stefan

Das kann dann somit jede Seite sein!
-clyde ist gegangen-
*bye*
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#10 Mitglied ist offline   Diewie 

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geschrieben 04. August 2008 - 16:41

Beitrag anzeigenZitat (clyde²: 04.08.2008, 17:20)

Das kann dann somit jede Seite sein!

Nein, eine Seite die der Meinungsbildung dient, muss zum Ziel haben, dass sie eine politische, kulturelle oder öffentliche Meinungsauseinandersetzung herbeiführen soll. Und das trifft eigentlich nur auf sehr wenige private Webseiten zu.

Gruß,
Stefan
0

#11 Mitglied ist offline   clyde² 

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geschrieben 04. August 2008 - 16:56

Hmpf dann haben wir uns missverstanden, aber unter was versteht man dann eine öffentliche Meinungsauseinandersetzung?

Ein Forum, ein Chat?

Dieser Beitrag wurde von clyde² bearbeitet: 04. August 2008 - 16:57

-clyde ist gegangen-
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#12 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 04. August 2008 - 17:02

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 04.08.2008, 14:20)

Hier gibt es das Mediengesetz ( §10) und das Teledienstgesetz (§6). Nach dem Teledienstgesetz wird ein Impressum notwendig, wenn die Homepage eine geschäftstätige wird. Nach dem Mediengesetz wird deine Homepage Impressumspflichtig, wenn sie redaktionelle Anteile enthält.

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Es reicht also schon aus, wenn du ein Spiel beschreibst, oder über einen Kneipen-Bummel berichtest.


at Diewie: Du magst ja nicht unrecht haben. Aber kannst du dir eine Seite vorstellen, die nicht ansatzweise eine der oben geschilderten Voraussetzungen erfüllt. Und um Abmahnungen von Anwälten zu vermeiden, auch wenn diese unberechtigt sein sollten, empfehle ich ein Impressum einzufügen. Sicher ist sicher ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 04. August 2008 - 17:02

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#13 Mitglied ist offline   Diewie 

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geschrieben 04. August 2008 - 17:09

Beitrag anzeigenZitat (clyde²: 04.08.2008, 17:56)

Hmpf dann haben wir uns missverstanden, aber unter was versteht man dann eine öffentliche Meinungsauseinandersetzung?

Ein Forum, ein Chat?

Nein, hier dürften so Elemente ausreichen wie: "Der neue XYZ von der Firma ABC ist toll, weil..." (Argumente so bringen, als wären sie allgemeingültig). Selbstbeweihräucherunge usw. fallen da nicht darunter.
Im Allgemeinen ist es jedoch ein sehr kompliziertes Thema, bei dem nicht einmal Rechtsexperten eine einheitliche Meinung haben.
Ich empfehle daher jedem, der mehr als nur ein paar Urlaubsimpressionen oder sein Hobby zeigt, ein Impressum mit Name und vollständiger Anschrift anzulegen.

Gruß,
Stefan
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#14 Mitglied ist offline   tim.oso 

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geschrieben 04. August 2008 - 19:41

aber da ich will halt nicht
unbedingt meine komplette anschrift
und meine telefonnummer online stellen,
da dies halt auch oft ausgenützt werden kann...

Langt es da nicht wenn ich
Vorname+Nachname
Mailadresse
und SkypeTelefon ID oder so ?

weil das Impressum soll ja der schnellen Kontakt aufnahme dienen,
und da ist ja E-Mail am besten...
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#15 Mitglied ist offline   clyde² 

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geschrieben 04. August 2008 - 19:47

Es geht hier nicht darum was du willst, sondern wie es der Gesetzgeber vorsieht, das kannst du nichts machen ;)

Hmm, wer sich bei so einer Seite anmeldet sollte mit Ausnutzung im Vorwege rechnen...

Die taugen doch alle nichts diese Baukastendinger...

greetz

Dieser Beitrag wurde von clyde² bearbeitet: 04. August 2008 - 19:47

-clyde ist gegangen-
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